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Durchführung von Verhaltensprüfungen und Rassebestimmungen bei Hunden; Sachkundeprüfung von Hundehaltern.
Kontakt: veterinaer@maerkischer-kreis.de
Der Märkische Kreis führt bei zugelassenen Vereinen Verhaltensprüfungen für bestimmte Hunde zur Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang durch. Auch werden Rassebestimmungen nach phänotypischen Merkmalen hinsichtlich der Beteiligung bestimmter Rassen nach dem Landeshundegesetz durchgeführt. Der Hundehalter kann beim Veterinäramt eine Sachkundeprüfung ablegen.
Für eine Sachkundeprüfung, eine Rassebestimmung oder eine Verhaltensprüfung bitten vorher einen Termin absprechen.
Sachkundenachweis
Für gefährlichen Hunde gemäß § 3 Landeshundegesetz (LHundG) benötigen Sie einen Sachkundenachweis des zuständigen Veterinäramtes.
Termine können Sie über die E-Mail Adresse: veterinaer@maerkischer-kreis.de erfragen.
Sachkundenachweise werden max. 10 Jahre lang in der Behörde als Nachweis aufbewahrt. Wird in der Zeit eine Ersatzbescheinigung verlangt, benötigen wir die ehemalige und neue Anschrift und Namen (bei Umzug) oder die aktuelle Anschrift und Namen (bei Verlust).
Bei großen Hunde gemäß § 11 LHundG (ab 40 cm Widerristhöhe oder ab 20 kg Gewicht) wird der Sachkundenachweis auf Nachfrage bei einem praktischen Tierarzt in Ihrer Nähe oder einem eingetragenen Sachverständigen nach Landeshundegesetz abgenommen. Sachverständige nehmen darüber hinaus auch Sachkunden für alle Hunde bestimmter Rassen gemäß § 10 LHundG (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander) ab.
Für die Verhaltensprüfung bitte den Hund mitbringen!
Sachkundenachweis: Personalausweis desjenigen, der die Prüfung ablegen will.
Verhaltensprüfung 50,00 €
Sachkundenachweis 40,00 €
Ersatzbescheinigung 10,00 €
Durchführung von Verhaltensprüfungen und Rassebestimmungen bei Hunden; Sachkundeprüfung von Hundehaltern.
Kontakt: veterinaer@maerkischer-kreis.de
Der Märkische Kreis führt bei zugelassenen Vereinen Verhaltensprüfungen für bestimmte Hunde zur Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang durch. Auch werden Rassebestimmungen nach phänotypischen Merkmalen hinsichtlich der Beteiligung bestimmter Rassen nach dem Landeshundegesetz durchgeführt. Der Hundehalter kann beim Veterinäramt eine Sachkundeprüfung ablegen.
Für eine Sachkundeprüfung, eine Rassebestimmung oder eine Verhaltensprüfung bitten vorher einen Termin absprechen.
Sachkundenachweis
Für gefährlichen Hunde gemäß § 3 Landeshundegesetz (LHundG) benötigen Sie einen Sachkundenachweis des zuständigen Veterinäramtes.
Termine können Sie über die E-Mail Adresse: veterinaer@maerkischer-kreis.de erfragen.
Sachkundenachweise werden max. 10 Jahre lang in der Behörde als Nachweis aufbewahrt. Wird in der Zeit eine Ersatzbescheinigung verlangt, benötigen wir die ehemalige und neue Anschrift und Namen (bei Umzug) oder die aktuelle Anschrift und Namen (bei Verlust).
Bei großen Hunde gemäß § 11 LHundG (ab 40 cm Widerristhöhe oder ab 20 kg Gewicht) wird der Sachkundenachweis auf Nachfrage bei einem praktischen Tierarzt in Ihrer Nähe oder einem eingetragenen Sachverständigen nach Landeshundegesetz abgenommen. Sachverständige nehmen darüber hinaus auch Sachkunden für alle Hunde bestimmter Rassen gemäß § 10 LHundG (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander) ab.
Für die Verhaltensprüfung bitte den Hund mitbringen!
Sachkundenachweis: Personalausweis desjenigen, der die Prüfung ablegen will.
Verhaltensprüfung 50,00 €
Sachkundenachweis 40,00 €
Ersatzbescheinigung 10,00 €
Durchführung von Verhaltensprüfungen und Rassebestimmungen bei Hunden; Sachkundeprüfung von Hundehaltern.
Kontakt: veterinaer@maerkischer-kreis.de
Der Märkische Kreis führt bei zugelassenen Vereinen Verhaltensprüfungen für bestimmte Hunde zur Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang durch. Auch werden Rassebestimmungen nach phänotypischen Merkmalen hinsichtlich der Beteiligung bestimmter Rassen nach dem Landeshundegesetz durchgeführt. Der Hundehalter kann beim Veterinäramt eine Sachkundeprüfung ablegen.
Für eine Sachkundeprüfung, eine Rassebestimmung oder eine Verhaltensprüfung bitten vorher einen Termin absprechen.
Sachkundenachweis
Für gefährlichen Hunde gemäß § 3 Landeshundegesetz (LHundG) benötigen Sie einen Sachkundenachweis des zuständigen Veterinäramtes.
Termine können Sie über die E-Mail Adresse: veterinaer@maerkischer-kreis.de erfragen.
Sachkundenachweise werden max. 10 Jahre lang in der Behörde als Nachweis aufbewahrt. Wird in der Zeit eine Ersatzbescheinigung verlangt, benötigen wir die ehemalige und neue Anschrift und Namen (bei Umzug) oder die aktuelle Anschrift und Namen (bei Verlust).
Bei großen Hunde gemäß § 11 LHundG (ab 40 cm Widerristhöhe oder ab 20 kg Gewicht) wird der Sachkundenachweis auf Nachfrage bei einem praktischen Tierarzt in Ihrer Nähe oder einem eingetragenen Sachverständigen nach Landeshundegesetz abgenommen. Sachverständige nehmen darüber hinaus auch Sachkunden für alle Hunde bestimmter Rassen gemäß § 10 LHundG (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander) ab.
Für die Verhaltensprüfung bitte den Hund mitbringen!
Sachkundenachweis: Personalausweis desjenigen, der die Prüfung ablegen will.
Verhaltensprüfung 50,00 €
Sachkundenachweis 40,00 €
Ersatzbescheinigung 10,00 €
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Anschrift
- 001 Griesenbrauckerstraße 6 58640 Iserlohn
Sabine
Renneckendorf
- Telefon
- 02351 966-6551
- Fax
- 02351 966886551
- S.Renneckendorf@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Griesenbrauckerstraße 6 58640 Iserlohn
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Karin
Dresel
- Telefon
- 02371 966-8730
- Fax
- 02371 966888730
- K.Dresel@maerkischer-kreis.de
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Kontakt: veterinaer@maerkischer-kreis.de
Der Märkische Kreis führt bei zugelassenen Vereinen Verhaltensprüfungen für bestimmte Hunde zur Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang durch. Auch werden Rassebestimmungen nach phänotypischen Merkmalen hinsichtlich der Beteiligung bestimmter Rassen nach dem Landeshundegesetz durchgeführt. Der Hundehalter kann beim Veterinäramt eine Sachkundeprüfung ablegen.
Für eine Sachkundeprüfung, eine Rassebestimmung oder eine Verhaltensprüfung bitten vorher einen Termin absprechen.
Sachkundenachweis
Für gefährlichen Hunde gemäß § 3 Landeshundegesetz (LHundG) benötigen Sie einen Sachkundenachweis des zuständigen Veterinäramtes.
Termine können Sie über die E-Mail Adresse: veterinaer@maerkischer-kreis.de erfragen.
Sachkundenachweise werden max. 10 Jahre lang in der Behörde als Nachweis aufbewahrt. Wird in der Zeit eine Ersatzbescheinigung verlangt, benötigen wir die ehemalige und neue Anschrift und Namen (bei Umzug) oder die aktuelle Anschrift und Namen (bei Verlust).
Bei großen Hunde gemäß § 11 LHundG (ab 40 cm Widerristhöhe oder ab 20 kg Gewicht) wird der Sachkundenachweis auf Nachfrage bei einem praktischen Tierarzt in Ihrer Nähe oder einem eingetragenen Sachverständigen nach Landeshundegesetz abgenommen. Sachverständige nehmen darüber hinaus auch Sachkunden für alle Hunde bestimmter Rassen gemäß § 10 LHundG (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander) ab.
Verhaltensprüfung 50,00 €
Sachkundenachweis 40,00 €
Ersatzbescheinigung 10,00 €
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