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Erteilung der kostenpflichtigen Erlaubnis zur Entnahme von Trichinen
Kontakt: veterinaer@maerkischer-kreis.de
Nach vorhergehender Prüfung der Befähigung wird die kostenpflichtige Erlaubnis der Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen gemäß § 6 Abs. 2 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung erteilt.
TRACES
TRACES ist ein mehrsprachiges Instrument für die Online-Verwaltung, mit dem der Handel mit Tieren, Erzeugnissen tierischen Ursprungs und Futtermitteln und Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs sowie mit Pflanzen, Saatgut und pflanzlichem Vermehrungsmaterial gemeldet, bescheinigt und überwacht wird. Jegliches Verbringen über die deutsche Grenze muss beim Veterinäramt vorab angezeigt werden (s. Formular). Jeder Transport muss dann von einem durch die Veterinärbehörde ausgefertigten TRACES-Zertifikat begleitet werden.
Gesundheitszeugnis
Bei Tiertransporten (zum Beispiel Urlaub) ins Ausland ist für jedes Tier ein Gesundheitszeugnis erforderlich. Dies dient dem Schutz vor der Ausbreitung von Tierseuchen im Tierverkehr über die Landesgrenzen hinweg. Um ein solches Gesundheitszeugnis zu erhalten, muss das Tier von einer Tierärztin oder einem Tierarzt von uns begutachtet werden.
Bitte beachten Sie, dass das Gesundheitszeugnis maximal 10 Tage vor Reisebeginn ausgestellt werden kann. Innerhalb dieser Zeit muss ihr Tier vorstellig geworden sein und die entsprechenden Impfungen für das jeweilige Reiseziel gültig sein.
Bitte informieren Sie sich bei Reisen in Länder außerhalb der EU vorab bei der Botschaft oder den entsprechenden zuständigen Behörden über die jeweiligen Einreisebedingungen und bringen Sie die entsprechenden Dokumente bzw. Nachweise vollständig zum Termin für die Ausstellung des Gesundheitszeugnisses mit.
Termine können Sie über die E-Mail Adresse: veterinaer@maerkischer-kreis.de erfragen.
- Kopie des gültigen Jahresjagscheines
- Kopie der Teilnahmebescheinigung an der Schulung zur „ Kundigen Person“
Trichinenprobenuntersuchung 25,00 €
Gesundheitszeugnis 20,00 €
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TRACES ist ein mehrsprachiges Instrument für die Online-Verwaltung, mit dem der Handel mit Tieren, Erzeugnissen tierischen Ursprungs und Futtermitteln und Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs sowie mit Pflanzen, Saatgut und pflanzlichem Vermehrungsmaterial gemeldet, bescheinigt und überwacht wird. Jegliches Verbringen über die deutsche Grenze muss beim Veterinäramt vorab angezeigt werden (s. Formular). Jeder Transport muss dann von einem durch die Veterinärbehörde ausgefertigten TRACES-Zertifikat begleitet werden.
Gesundheitszeugnis
Bei Tiertransporten (zum Beispiel Urlaub) ins Ausland ist für jedes Tier ein Gesundheitszeugnis erforderlich. Dies dient dem Schutz vor der Ausbreitung von Tierseuchen im Tierverkehr über die Landesgrenzen hinweg. Um ein solches Gesundheitszeugnis zu erhalten, muss das Tier von einer Tierärztin oder einem Tierarzt von uns begutachtet werden.
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Gesundheitszeugnis 20,00 €
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Bitte beachten Sie, dass das Gesundheitszeugnis maximal 10 Tage vor Reisebeginn ausgestellt werden kann. Innerhalb dieser Zeit muss ihr Tier vorstellig geworden sein und die entsprechenden Impfungen für das jeweilige Reiseziel gültig sein.
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Lisa-Maria
Rüth
Fachdienstleitung
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- Fax
- 02351 966886550
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Stephanie
Spelsberg
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- 02351 966-6540
- Fax
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