Trichinen - Fleischhygiene

  • Entgegennahme und Abrechnung der Trichinenproben
  • Ausstellung des Antrags auf Übertragung der Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen
  • Entgegennahme von Proben für Untersuchung von Wildschweinen auf KSP

Kontakt: veterinaer@maerkischer-kreis.de

Trichinenprobenuntersuchungen 
Dezember 2024 und Januar 2025

Die Trichinenproben werden in der 51. KW am 20.12. letztmalig für 2024 nach Siegen gefahren. Um ihre Trichinenproben mit in diese Untersuchung zu schicken, müssen diese am 20.12. bis 08:00 Uhr abgegeben worden sein. 

Die Trichinenproben werden das nächste Mal erst wieder am 03.01.25 nach Siegen gefahren. Um Ihre Trichinenproben mit in diese Untersuchung zu schicken, können diese am 23.12. und 27.12. und 30.12. und 02.01.25 in Lüdenscheid abgegeben werden.

  • Entgegennahme der Trichinenproben durch die Mitarbeiter des Veterinärwesens
  • Weiterleitung der Trichinenproben nach Siegen durch die Mitarbeiter des Veterinärwesens
  • Ausstellung des Antrags auf Übertragung der Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen
  • gemäß § 6 Abs. 2 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
  • Verkauf von Wildmarken/Wildursprungsscheinen
  • Entgegennahme und Weiterleitung der KSP Proben

Neues Verfahren für die Ausgabe von Wildmarken und Wildursprungsscheinen

  • Wildmarken (WM) u. Wildursprungsscheine (WU) dienen zur Kennzeichnung von Wildkörpern u. Trichinenproben!
  • Sie dürfen nur an Jäger abgegeben werden, an die von der zuständigen Behörde (Veterinäramt des gewöhnlichen Wohnsitzes) die Entnahme von Trichinenproben übertragen wurde.
  • Die Übertragung ist personenbezogen und bleibt (auch bei Umzug) solange gültig, wie der Jäger einen gültigen Jagdschein (als Nachweis seiner Zuverlässigkeit) hat.

Wer also einen gültigen Jagdschein und eine Übertragung der Probenentnahme vorweisen kann und im MK wohnt oder hier ein Jagdgebiet hat, kann hier auch WM u. WU erwerben.

 

Formular Kundige Person

Erlegte Tierkörper von Wildschweinen, Dachsen und Nutrias sind mit Wildmarken zu kennzeichnen. Außerdem ist jeweils ein Wildursprungsschein auszufüllen. Wildmarken und Wildursprungsscheine sind für kundige Personen beim für den Jagdbezirk zuständigen Veterinäramt erhältlich. Die Übertragung ist bei vorliegendem Interesse bei der für den Wohnsitz zuständigen Veterinärbehörde zu beantragen und wird unter Zahlung einer einmaligen Verwaltungsgebühr von zurzeit 25,00 Euro erteilt.

Ergebnisse der Trichinenuntersuchungen (jeweils mittwochs und freitags) 
Trichinenuntersuchung / Kreis Siegen-Wittgenstein

Das Veterinäramt ist für alle Belange unter der E-Mail-Adresse veterinaer@​maerkischer-kreis.de erreichb

  • 10 Wildmarken 6,00 €
  • Antrag auf Übertragung der Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen 25,00 €
  • je Trichinenprobe 6,00 €
  • Für nachträgliche Kennzeichnung von Schwarzwild wird eine Verwaltungsgebühr von 2,00 € erhoben
  • Kopie des gültigen Jahresjagdscheines
  • Kopie der Teilnahmebescheinigung an der Schulung zur „ Kundigen Person“
  • Begleitschein für die Untersuchung von Wildschweinen auf KSP
  • Wildursprungsschein der leserlich und vollständig ausgefüllt sein muss
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Veterinär

Kontakt

Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 046
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

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