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Eine "Sozialwohnung" darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügt. Zu unterscheiden ist zwischen dem "allgemeinen" und dem "gezielten" Wohnberechtigungsschein.
Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines ist von der Einhaltung der für den Sozialen Wohnungsbau maßgebenden Einkommensgrenze abhängig.
Für NRW gelten folgende Einkommensgrenzen (Stand 01.01.2022):
Personenanzahl | Grenze 100 % in Euro (netto) | Mögliches Jahresbrutto-Einkommen in Euro |
---|---|---|
Alleinstehend | 20.240 | 32.906 |
2 Personen | 24.600 | 45.688 |
Alleinerziehend (1 Kind) | 25.340 | 46.844 |
3 Personen (1 Kind) | 31.000 | 49.438 |
4 Personen (2 Kinder) | 37.400 | 59.438 |
5 Personen (3 Kinder) | 43.800 | 69.438 |
6 Personen (4 Kinder) | 50.200 | 79.438 |
Ein allgemeiner WBS berechtigt zum Bezug einer von der Größe her angemessenen Wohnung in Nordrhein-Westfalen und ist 1 Jahr gültig.
Der gezielte WBS berechtigt zum Bezug einer bestimmten Wohnung und kann nur bei der Stelle beantragt werden, in dessen Bereich die gewünschte Wohnung liegt.
Der Märkische Kreis ist nur für die Städte bzw. Gemeinden Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle zuständige Stelle für die Ausstellung eines gezielten Wohnberechtigungsscheines.
- Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
- Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung
15,00 €
Eine "Sozialwohnung" darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügt. Zu unterscheiden ist zwischen dem "allgemeinen" und dem "gezielten" Wohnberechtigungsschein.
Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines ist von der Einhaltung der für den Sozialen Wohnungsbau maßgebenden Einkommensgrenze abhängig.
Für NRW gelten folgende Einkommensgrenzen (Stand 01.01.2022):
Personenanzahl | Grenze 100 % in Euro (netto) | Mögliches Jahresbrutto-Einkommen in Euro |
---|---|---|
Alleinstehend | 20.240 | 32.906 |
2 Personen | 24.600 | 45.688 |
Alleinerziehend (1 Kind) | 25.340 | 46.844 |
3 Personen (1 Kind) | 31.000 | 49.438 |
4 Personen (2 Kinder) | 37.400 | 59.438 |
5 Personen (3 Kinder) | 43.800 | 69.438 |
6 Personen (4 Kinder) | 50.200 | 79.438 |
Ein allgemeiner WBS berechtigt zum Bezug einer von der Größe her angemessenen Wohnung in Nordrhein-Westfalen und ist 1 Jahr gültig.
Der gezielte WBS berechtigt zum Bezug einer bestimmten Wohnung und kann nur bei der Stelle beantragt werden, in dessen Bereich die gewünschte Wohnung liegt.
Der Märkische Kreis ist nur für die Städte bzw. Gemeinden Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle zuständige Stelle für die Ausstellung eines gezielten Wohnberechtigungsscheines.
- Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
- Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung
15,00 €
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Jennifer
Sommer
- Telefon
- 02351 966-6841
- Fax
- 02351 966886841
- J.Sommer@maerkischer-kreis.de
Wohnberechtigungsschein zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung
Eine "Sozialwohnung" darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügt. Zu unterscheiden ist zwischen dem "allgemeinen" und dem "gezielten" Wohnberechtigungsschein.
Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines ist von der Einhaltung der für den Sozialen Wohnungsbau maßgebenden Einkommensgrenze abhängig.
Für NRW gelten folgende Einkommensgrenzen (Stand 01.01.2022):
Personenanzahl | Grenze 100 % in Euro (netto) | Mögliches Jahresbrutto-Einkommen in Euro |
---|---|---|
Alleinstehend | 20.240 | 32.906 |
2 Personen | 24.600 | 45.688 |
Alleinerziehend (1 Kind) | 25.340 | 46.844 |
3 Personen (1 Kind) | 31.000 | 49.438 |
4 Personen (2 Kinder) | 37.400 | 59.438 |
5 Personen (3 Kinder) | 43.800 | 69.438 |
6 Personen (4 Kinder) | 50.200 | 79.438 |
Ein allgemeiner WBS berechtigt zum Bezug einer von der Größe her angemessenen Wohnung in Nordrhein-Westfalen und ist 1 Jahr gültig.
Der gezielte WBS berechtigt zum Bezug einer bestimmten Wohnung und kann nur bei der Stelle beantragt werden, in dessen Bereich die gewünschte Wohnung liegt.
Der Märkische Kreis ist nur für die Städte bzw. Gemeinden Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle zuständige Stelle für die Ausstellung eines gezielten Wohnberechtigungsscheines.
15,00 €
- Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
- Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung
-
Hier können Sie einen Antrag auf Erteilung eines allgemeinen oder gezielten Wohnberechtigungsscheines oder für eine Zinssenkung stellen.
-
Hier können Sie die Einkommenserklärung zu ihrem Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein/ Zinssenkung abgeben.
-
Hier können Vermieter einen Freistellungsantrag für ihr gefördertes Wohneigentum stellen.
Kontakt
Raum: 317
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid