Zinssenkung bei der NRW.BANK - Antrag

Eigentümer, deren Wohnraum mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, können eine Zinssenkung beantragen.

Darlehen für Eigentumsmaßnahmen, die zunächst zinslos bzw. ab 2012 mit einem Zinssatz von 1 % ausgezahlt wurden, sind nach Ablauf von 5 Jahren mit einem Zinssatz von 6% jährlich zu verzinsen. Übersteigt das Gesamteinkommen der Darlehensnehmer/innen die in der Förderzusage genannten Einkommensgrenzen nicht, kann auf Antrag bei der NRW.BANK die Verzinsung auf die Dauer von 3 Jahren verringert werden.

Der Märkische Kreis ist für die Städte bzw. Gemeinden Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle zuständige Stelle für die Feststellung des Einkommens zum Antrag auf Zinssenkung.

Liegt Ihr Objekt in einem anderen Ort innerhalb des Märkischen Kreises, wenden Sie sich bitte an Ihre Stadtverwaltung.

In dem weiter unten verlinkten Formular "Wohnberechtigungsschein/Zinsbescheinigung - Antrag" bitte den Punkt "Begrenzung der Verzinsung von Landesmitteln" ankreuzen.

15 €

  • Antrag auf Erteilung eines Berechtigungsscheines zur Begrenzung der Verzinsung von Landesmitteln
  • Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung
  • Zinssenkungsantrag der NRW.BANK

ca. zwei Wochen

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NRW.BANK

Kontakt

Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 317
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

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