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Abfalltransport nicht gefährlicher Abfälle - Anzeige für wirtschaftliche Unternehmen

Der Transport „nicht gefährlicher Abfälle“ muss nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz angezeigt werden. Das gilt auch, wenn der Abfalltransport im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen erfolgt, also als „Nebenleistung“ zur eigentlichen Tätigkeit. Die Anzeige nimmt die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Märkischen Kreises entgegen.

Der Transport von „nicht gefährlichen“ Abfällen muss vorab angezeigt werden. Abfalltransporte im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen sind beispielsweise,

  • wenn ein Fliesenleger die herausgeschlagenen alten Fliesen vom Kunden mit nimmt und diese zur Entsorgungsanlage befördert.
  • wenn ein Maler von einer Baustelle abgerissene Tapeten oder restentleerte Farbgebinde mit zu seinem Betriebsstandort nimmt.
  • wenn ein Tischler vor Ort Produkte oder Werkstücke anpasst und die dabei anfallenden Holzreste zu seinem Betriebsstandort zurück fährt. 

Wichtig: Die Betriebe sind von der Anzeigepflicht befreit, wenn sie jährlich weniger als 20 Tonnen nicht gefährlichen Abfall oder 2 Tonnen gefährlichen Abfall befördern.

Weitere Erläuterungen und Beispiele können der Vollzughilfe zur „Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung“ entnommen werden.

In begründeten Verdachtsfällen kann die Behörde jedoch Entsprechendes nachfordern. Pro Unternehmen muss nur jeweils eine Anzeige gestellt werden. In jedem Fahrzeug ist eine Kopie der bestätigten Anzeige mitzuführen. Ändern sich wesentliche Angaben,
besteht die Pflicht zur Neuerstattung der Anzeige.

Die Entgegennahme und Bestätigung der Anzeige (oder Änderungen) kostet 50 €.

  • Anzeigeformular

Das Formular bitte in zweifacher Ausfertigung an die Untere Abfallwirtschaftsbehörde senden

Märkischer Kreis
Untere Abfallwirtschaftsbehörde
Fachdienst 44
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Anzeigen nach § 53 KrWG können auch auf elektronischem Wege eingereicht werden. Für eine Anzeige ist keine qualifizierte Signatur erforderlich.

Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde bestätigt die Anzeige umgehend schriftlich.

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Müll

Kontakt

Frau Hinzmann

Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

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