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Der Amtsapotheker ist für die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln, Blut, Blutprodukten, Betäubungsmitteln, Medizinprodukten, Gefahrstoffen und für die Aufklärung der Bevölkerung über Nutzen und Risiken des Arzneimittelkonsums zuständig. Ebenso obliegt dem Amtsapotheker die Überwachung der Apotheken.
Zu den weiteren Pflichten des Amtsapothekers gehört es, Daten über den Arzneimittelkonsum der Bevölkerung zu erheben bzw. das hierüber zur Verfügung stehende Material zu analysieren und zu bewerten, um auf dieser Grundlage über einen verantwortlichen Umgang mit Arzneimitteln aufzuklären ("Sozialpharmazie"). Er soll auch bei der Bekämpfung des Drogen- und Arzneimittelmissbrauchs mitwirken.
Der Amtsapotheker ist Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger, für die Angehörigen von Heil- und Pflegeberufen, für Apothekerinnen und Apotheker sowie für Einzelhändler, die freiverkäufliche Arzneimittel und/oder Biozide, Wasch- und Reinigungsmittel, sowie andere Gefahrstoffe abgeben.
Er gibt Hilfestellung bei Rechtsfragen, nimmt Beschwerden über die Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln entgegen und klärt über gefährliche Arzneimittel ("Wundermittel") auf. Er gibt Verbrauchern und Einzelhändlern Auskunft über die Eigenschaften gefährlicher Stoffe, über ihre Kennzeichnung und den Umgang mit ihnen.
Der Amtsapotheker ist für die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln, Blut, Blutprodukten, Betäubungsmitteln, Medizinprodukten, Gefahrstoffen und für die Aufklärung der Bevölkerung über Nutzen und Risiken des Arzneimittelkonsums zuständig. Ebenso obliegt dem Amtsapotheker die Überwachung der Apotheken.
Zu den weiteren Pflichten des Amtsapothekers gehört es, Daten über den Arzneimittelkonsum der Bevölkerung zu erheben bzw. das hierüber zur Verfügung stehende Material zu analysieren und zu bewerten, um auf dieser Grundlage über einen verantwortlichen Umgang mit Arzneimitteln aufzuklären ("Sozialpharmazie"). Er soll auch bei der Bekämpfung des Drogen- und Arzneimittelmissbrauchs mitwirken.
Der Amtsapotheker ist Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger, für die Angehörigen von Heil- und Pflegeberufen, für Apothekerinnen und Apotheker sowie für Einzelhändler, die freiverkäufliche Arzneimittel und/oder Biozide, Wasch- und Reinigungsmittel, sowie andere Gefahrstoffe abgeben.
Er gibt Hilfestellung bei Rechtsfragen, nimmt Beschwerden über die Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln entgegen und klärt über gefährliche Arzneimittel ("Wundermittel") auf. Er gibt Verbrauchern und Einzelhändlern Auskunft über die Eigenschaften gefährlicher Stoffe, über ihre Kennzeichnung und den Umgang mit ihnen.
Der Amtsapotheker ist für die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln, Blut, Blutprodukten, Betäubungsmitteln, Medizinprodukten, Gefahrstoffen und für die Aufklärung der Bevölkerung über Nutzen und Risiken des Arzneimittelkonsums zuständig. Ebenso obliegt dem Amtsapotheker die Überwachung der Apotheken.
Zu den weiteren Pflichten des Amtsapothekers gehört es, Daten über den Arzneimittelkonsum der Bevölkerung zu erheben bzw. das hierüber zur Verfügung stehende Material zu analysieren und zu bewerten, um auf dieser Grundlage über einen verantwortlichen Umgang mit Arzneimitteln aufzuklären ("Sozialpharmazie"). Er soll auch bei der Bekämpfung des Drogen- und Arzneimittelmissbrauchs mitwirken.
Der Amtsapotheker ist Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger, für die Angehörigen von Heil- und Pflegeberufen, für Apothekerinnen und Apotheker sowie für Einzelhändler, die freiverkäufliche Arzneimittel und/oder Biozide, Wasch- und Reinigungsmittel, sowie andere Gefahrstoffe abgeben.
Er gibt Hilfestellung bei Rechtsfragen, nimmt Beschwerden über die Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln entgegen und klärt über gefährliche Arzneimittel ("Wundermittel") auf. Er gibt Verbrauchern und Einzelhändlern Auskunft über die Eigenschaften gefährlicher Stoffe, über ihre Kennzeichnung und den Umgang mit ihnen.
Der Amtsapotheker ist für die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln, Blut, Blutprodukten, Betäubungsmitteln, Medizinprodukten, Gefahrstoffen und für die Aufklärung der Bevölkerung über Nutzen und Risiken des Arzneimittelkonsums zuständig. Ebenso obliegt dem Amtsapotheker die Überwachung der Apotheken.
Zu den weiteren Pflichten des Amtsapothekers gehört es, Daten über den Arzneimittelkonsum der Bevölkerung zu erheben bzw. das hierüber zur Verfügung stehende Material zu analysieren und zu bewerten, um auf dieser Grundlage über einen verantwortlichen Umgang mit Arzneimitteln aufzuklären ("Sozialpharmazie"). Er soll auch bei der Bekämpfung des Drogen- und Arzneimittelmissbrauchs mitwirken.
Der Amtsapotheker ist Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger, für die Angehörigen von Heil- und Pflegeberufen, für Apothekerinnen und Apotheker sowie für Einzelhändler, die freiverkäufliche Arzneimittel und/oder Biozide, Wasch- und Reinigungsmittel, sowie andere Gefahrstoffe abgeben.
Er gibt Hilfestellung bei Rechtsfragen, nimmt Beschwerden über die Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln entgegen und klärt über gefährliche Arzneimittel ("Wundermittel") auf. Er gibt Verbrauchern und Einzelhändlern Auskunft über die Eigenschaften gefährlicher Stoffe, über ihre Kennzeichnung und den Umgang mit ihnen.
Der Amtsapotheker ist für die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln, Blut, Blutprodukten, Betäubungsmitteln, Medizinprodukten, Gefahrstoffen und für die Aufklärung der Bevölkerung über Nutzen und Risiken des Arzneimittelkonsums zuständig. Ebenso obliegt dem Amtsapotheker die Überwachung der Apotheken.
Zu den weiteren Pflichten des Amtsapothekers gehört es, Daten über den Arzneimittelkonsum der Bevölkerung zu erheben bzw. das hierüber zur Verfügung stehende Material zu analysieren und zu bewerten, um auf dieser Grundlage über einen verantwortlichen Umgang mit Arzneimitteln aufzuklären ("Sozialpharmazie"). Er soll auch bei der Bekämpfung des Drogen- und Arzneimittelmissbrauchs mitwirken.
Der Amtsapotheker ist Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger, für die Angehörigen von Heil- und Pflegeberufen, für Apothekerinnen und Apotheker sowie für Einzelhändler, die freiverkäufliche Arzneimittel und/oder Biozide, Wasch- und Reinigungsmittel, sowie andere Gefahrstoffe abgeben.
Er gibt Hilfestellung bei Rechtsfragen, nimmt Beschwerden über die Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln entgegen und klärt über gefährliche Arzneimittel ("Wundermittel") auf. Er gibt Verbrauchern und Einzelhändlern Auskunft über die Eigenschaften gefährlicher Stoffe, über ihre Kennzeichnung und den Umgang mit ihnen.
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- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 15 58762 Altena
Markus
Klehr
- Telefon
- 02352 966-7195
- Fax
- 02352 966887195
- M.Klehr@maerkischer-kreis.de
Amtsapotheker
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Zu den weiteren Pflichten des Amtsapothekers gehört es, Daten über den Arzneimittelkonsum der Bevölkerung zu erheben bzw. das hierüber zur Verfügung stehende Material zu analysieren und zu bewerten, um auf dieser Grundlage über einen verantwortlichen Umgang mit Arzneimitteln aufzuklären ("Sozialpharmazie"). Er soll auch bei der Bekämpfung des Drogen- und Arzneimittelmissbrauchs mitwirken.
Der Amtsapotheker ist Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger, für die Angehörigen von Heil- und Pflegeberufen, für Apothekerinnen und Apotheker sowie für Einzelhändler, die freiverkäufliche Arzneimittel und/oder Biozide, Wasch- und Reinigungsmittel, sowie andere Gefahrstoffe abgeben.
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