Copyright/Bildquelle
©
- Service
- Dienstleistungen A-Z
- Artenschutz - Meldepflicht
In der Liste suchen:
An-, Ab- und Ummelden von besonders und streng geschützten Tieren und Pflanzen.
Ein Verstoß gegen die Meldpflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet werden kann.
Eine Vielzahl von Tieren ist unter besonderen oder strengen Schutz gestellt. Dazu zählen z. B.: Papageien, europäische Vogelarten (auch Waldvögel), einige Taubenarten, Schildkröten, Krokodile, Chamäleons, Schlangen, Frösche und bestimmte heimische Säugetiere.
Geschützt sind nicht nur lebende oder tote Exemplare, sondern auch
- ihre Eier, Larven, Puppen, Samen, Früchte und sonstige Entwicklungsformen
- ohne weiteres erkennbare Teile von geschützten Tieren und Pflanzen und
- ohne weiteres erkennbar aus ihnen hergestellte Erzeugnisse. z.B. Pelzmäntel, Kleidungsstücke und Schuhe aus Reptilleder, Kunstgegenstände aus Elfenbein oder Tropenholz.
Die Tierhalter, dazu gehören auch Züchter, haben bestimmte Pflichten zu beachten:
- nach dem Erwerb das Tier bei der Unteren Naturschutzbehörde anmelden
- den Verkauf des Tieres bei der Unteren Naturschutzbehörde melden
- den Tod des Tieres bei der Unteren Naturschutzbehörde melden und die Originalunterlagen zu dem Tier bei der Unteren Naturschutzbehörde abgeben
- den Verlust des Tieres bei der Unteren Naturschutzbehörde melden
- einen Wohnortwechsel und damit Standortwechsel des Tieres bei der Unteren Naturschutzbehörde melden
Die Tier- und Zoogeschäfte im Märkischen Kreis verzeichnen die Käufer geschützter Arten mit Namen und Anschrift. Diese Daten werden regelmäßig von der Unteren Naturschutzbehörde abgefragt. Wer die Anmeldung vergessen hat bekommt eine Aufforderung zur Meldung.
Bei besonders geschützten Tierarten:
- ausgefüllter Antrag
- einfacher Herkunftsnachweis
- evtl. Nachweis der Kennzeichnung
bei streng geschützten Tierarten:
- ausgefüllter Antrag
- EG-Bescheinigung
- evtl. Einfuhrdokumente
- evtl. Ausfuhrbescheinigung
- evtl. alte Cites-Bescheinigung
- Rechnung oder Belege
- evtl. Nachweis der Kennzeichnung
- Bundesamt für Naturschutz - Liste aller geschützten Tiere und Pflanzenarten
- Bundesjustizministerium - von der Anzeigepflicht ausgenommene Arten
- Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF)
- Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz (BNA)
- LANUV (Artenschutz)
- Artenschutz - Meldung geschützter Tierarten
An-, Ab- und Ummelden von besonders und streng geschützten Tieren und Pflanzen.
Ein Verstoß gegen die Meldpflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet werden kann.
Eine Vielzahl von Tieren ist unter besonderen oder strengen Schutz gestellt. Dazu zählen z. B.: Papageien, europäische Vogelarten (auch Waldvögel), einige Taubenarten, Schildkröten, Krokodile, Chamäleons, Schlangen, Frösche und bestimmte heimische Säugetiere.
Geschützt sind nicht nur lebende oder tote Exemplare, sondern auch
- ihre Eier, Larven, Puppen, Samen, Früchte und sonstige Entwicklungsformen
- ohne weiteres erkennbare Teile von geschützten Tieren und Pflanzen und
- ohne weiteres erkennbar aus ihnen hergestellte Erzeugnisse. z.B. Pelzmäntel, Kleidungsstücke und Schuhe aus Reptilleder, Kunstgegenstände aus Elfenbein oder Tropenholz.
Die Tierhalter, dazu gehören auch Züchter, haben bestimmte Pflichten zu beachten:
- nach dem Erwerb das Tier bei der Unteren Naturschutzbehörde anmelden
- den Verkauf des Tieres bei der Unteren Naturschutzbehörde melden
- den Tod des Tieres bei der Unteren Naturschutzbehörde melden und die Originalunterlagen zu dem Tier bei der Unteren Naturschutzbehörde abgeben
- den Verlust des Tieres bei der Unteren Naturschutzbehörde melden
- einen Wohnortwechsel und damit Standortwechsel des Tieres bei der Unteren Naturschutzbehörde melden
Die Tier- und Zoogeschäfte im Märkischen Kreis verzeichnen die Käufer geschützter Arten mit Namen und Anschrift. Diese Daten werden regelmäßig von der Unteren Naturschutzbehörde abgefragt. Wer die Anmeldung vergessen hat bekommt eine Aufforderung zur Meldung.
Bei besonders geschützten Tierarten:
- ausgefüllter Antrag
- einfacher Herkunftsnachweis
- evtl. Nachweis der Kennzeichnung
bei streng geschützten Tierarten:
- ausgefüllter Antrag
- EG-Bescheinigung
- evtl. Einfuhrdokumente
- evtl. Ausfuhrbescheinigung
- evtl. alte Cites-Bescheinigung
- Rechnung oder Belege
- evtl. Nachweis der Kennzeichnung
- Bundesamt für Naturschutz - Liste aller geschützten Tiere und Pflanzenarten
- Bundesjustizministerium - von der Anzeigepflicht ausgenommene Arten
- Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF)
- Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz (BNA)
- LANUV (Artenschutz)
- Artenschutz - Meldung geschützter Tierarten
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Ulrike
Regus
- Telefon
- 02351 966-6379
- Fax
- 02351 966886379
- U.Regus@maerkischer-kreis.de
Sabine
Trienke
- Telefon
- 02351 966-6400
- Fax
- 02351 966886400
- S.Trienke@maerkischer-kreis.de
Artenschutz - Meldepflicht
An-, Ab- und Ummelden von besonders und streng geschützten Tieren und Pflanzen.
Ein Verstoß gegen die Meldpflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet werden kann.
Eine Vielzahl von Tieren ist unter besonderen oder strengen Schutz gestellt. Dazu zählen z. B.: Papageien, europäische Vogelarten (auch Waldvögel), einige Taubenarten, Schildkröten, Krokodile, Chamäleons, Schlangen, Frösche und bestimmte heimische Säugetiere.
Geschützt sind nicht nur lebende oder tote Exemplare, sondern auch
- ihre Eier, Larven, Puppen, Samen, Früchte und sonstige Entwicklungsformen
- ohne weiteres erkennbare Teile von geschützten Tieren und Pflanzen und
- ohne weiteres erkennbar aus ihnen hergestellte Erzeugnisse. z.B. Pelzmäntel, Kleidungsstücke und Schuhe aus Reptilleder, Kunstgegenstände aus Elfenbein oder Tropenholz.
Die Tierhalter, dazu gehören auch Züchter, haben bestimmte Pflichten zu beachten:
- nach dem Erwerb das Tier bei der Unteren Naturschutzbehörde anmelden
- den Verkauf des Tieres bei der Unteren Naturschutzbehörde melden
- den Tod des Tieres bei der Unteren Naturschutzbehörde melden und die Originalunterlagen zu dem Tier bei der Unteren Naturschutzbehörde abgeben
- den Verlust des Tieres bei der Unteren Naturschutzbehörde melden
- einen Wohnortwechsel und damit Standortwechsel des Tieres bei der Unteren Naturschutzbehörde melden
Die Tier- und Zoogeschäfte im Märkischen Kreis verzeichnen die Käufer geschützter Arten mit Namen und Anschrift. Diese Daten werden regelmäßig von der Unteren Naturschutzbehörde abgefragt. Wer die Anmeldung vergessen hat bekommt eine Aufforderung zur Meldung.
Bei besonders geschützten Tierarten:
- ausgefüllter Antrag
- einfacher Herkunftsnachweis
- evtl. Nachweis der Kennzeichnung
bei streng geschützten Tierarten:
- ausgefüllter Antrag
- EG-Bescheinigung
- evtl. Einfuhrdokumente
- evtl. Ausfuhrbescheinigung
- evtl. alte Cites-Bescheinigung
- Rechnung oder Belege
- evtl. Nachweis der Kennzeichnung
- Bundesamt für Naturschutz - Liste aller geschützten Tiere und Pflanzenarten
- Bundesjustizministerium - von der Anzeigepflicht ausgenommene Arten
- Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF)
- Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz (BNA)
- LANUV (Artenschutz)
- Artenschutz - Meldung geschützter Tierarten
-
Hier können Sie An-, Ab- und Ummeldungen von besonders geschützten Tierarten vornehmen oder eine EU-Bescheinigung (CITES) beantragen.
Kontakt
Raum: 429
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Frau Trienke
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid