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- Bildungs- und Teilhabepaket - Lernförderung
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Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel - in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse - erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
Antragsberechtigt:
- Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungsart:
- Direktzahlung der angemessenen Kosten an den Leistungsanbieter
- Erstattung der angemessenen Kosten an den Antragsteller
Voraussetzung:
- Alter unter 25 Jahren
- Gefährdung der Erreichung der wesentlichen Lernziele
- Lernförderung durch außerschulische Anbieter institutionell oder privat
- vergleichbare schulische Angebote bestehen nicht
Unterlagen:
- Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
- Stellungnahme der Schule (Vordruck)
- bei Erstattung
- Nachweis der gezahlten Beträge (Kontoauszüge, Quittung)
- Angebot zur Leistungserbringung
- Nachweis der erbrachten Lernförderung - Stundennachweis (Abrechnungsbogen)
- bei Direktzahlung an Leistungserbringer (die Kindertageseinrichtung)
- Angebot zur Leistungserbringung
- Nachweis der erbrachten Lernförderung - Stundennachweis (Abrechnungsbogen)
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
- Bildung und Teilhabe - Formular für allgemeine Angaben
- Bildung und Teilhabe - Antrag auf Lernförderung
- Bildung und Teilhabe - Stellungnahme der Schule zur Lernförderung
- Bildung und Teilhabe - Nachweis der erbrachten Förderung (Lernförderung)
- Bildung und Teilhabe - Selbstauskunft für private Anbieter schulischer Lernförderung
- Bildung und Teilhabe - Bescheinigung zum Antrag auf Lernförderung über Hygiene-Vorkehrungen (Nachhilfeinstitut)
- Bildung und Teilhabe - Bescheinigung zum Antrag auf Lernförderung über Hygiene-Vorkehrungen (private Einzelperson)
- Bildung und Teilhabe - Online-Lernförderung - Bestätigung der Eltern
- Bildung und Teilhabe - Online-Lernförderung - Bestätigung der Schule
- Bildung und Teilhabe - Online-Lernförderung - Bestätigung des Anbieters
Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel - in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse - erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
Antragsberechtigt:
- Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungsart:
- Direktzahlung der angemessenen Kosten an den Leistungsanbieter
- Erstattung der angemessenen Kosten an den Antragsteller
Voraussetzung:
- Alter unter 25 Jahren
- Gefährdung der Erreichung der wesentlichen Lernziele
- Lernförderung durch außerschulische Anbieter institutionell oder privat
- vergleichbare schulische Angebote bestehen nicht
Unterlagen:
- Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
- Stellungnahme der Schule (Vordruck)
- bei Erstattung
- Nachweis der gezahlten Beträge (Kontoauszüge, Quittung)
- Angebot zur Leistungserbringung
- Nachweis der erbrachten Lernförderung - Stundennachweis (Abrechnungsbogen)
- bei Direktzahlung an Leistungserbringer (die Kindertageseinrichtung)
- Angebot zur Leistungserbringung
- Nachweis der erbrachten Lernförderung - Stundennachweis (Abrechnungsbogen)
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
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- Bildung und Teilhabe - Antrag auf Lernförderung
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- Bildung und Teilhabe - Nachweis der erbrachten Förderung (Lernförderung)
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- Bildung und Teilhabe - Bescheinigung zum Antrag auf Lernförderung über Hygiene-Vorkehrungen (Nachhilfeinstitut)
- Bildung und Teilhabe - Bescheinigung zum Antrag auf Lernförderung über Hygiene-Vorkehrungen (private Einzelperson)
- Bildung und Teilhabe - Online-Lernförderung - Bestätigung der Eltern
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- 001 Bismarckstraße 21-23 58762 Altena
Doreen
Becker
- Telefon
- 02352 966-7102
- Fax
- 02352 966887102
- but@maerkischer-kreis.de
Vanessa
Danne
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- 02352 966-7184
- Fax
- 02352 9667165
- but@maerkischer-kreis.de
Sonja
Groll
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- 02352 966-7327
- Fax
- 02352 9667165
- but@maerkischer-kreis.de
Carmen
Henseler
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- 02352 966-7129
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- 02352 9667165
- but@maerkischer-kreis.de
Carina
Herbel-Petermann
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- 02352 966-7213
- Fax
- 02352 9667165
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Markus-Ludger
Ickler
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Frank
Jender
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Frauke
Kröber
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Daniela
Schiller
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Andrea
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Claudia
Wittge
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Bildungs- und Teilhabepaket - Lernförderung
Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel - in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse - erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
Antragsberechtigt:
- Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungsart:
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Voraussetzung:
- Alter unter 25 Jahren
- Gefährdung der Erreichung der wesentlichen Lernziele
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Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
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Hier machen Sie allgemeine Angaben zu ihrem Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen.
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Hier stellen Sie den Antrag auf Lernförderung.
-
Hier geben Schulen ihre Stellungnahme zur Lernförderung des jeweiligen Schülers ab.
-
Hier geben Leistungserbringer von Lernhilfe ihre Nachweise per Abrechnungsbogen an.
-
Hier geben private Anbieter schulischer Lernförderung ihre Daten an.
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Hier geben externe Anbieter (z.B. Nachhilfeinstitut) ihre Bescheinigung über die Hygiene-Vorkehrungen ab.
-
Hier geben private Einzelpersonen ihre Bescheinigung über die Hygiene-Vorkehrungen ab.
-
Hier bestätigen Eltern, dass Sie die technischen Voraussetzungen für die Online-Lernförderung erfüllen.
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Hier bestätigen Schulen, dass eine Online-Lernförderung für den jeweiligen Schüler/in erforderlich und geeignet ist.
-
Hier bestätigen Anbieter von Online-Lernförderung, dass im Rahmen der Lernförderung keine Hausaufgabenhilfe erfolgt und die technischen Voraussetzungen vorliegen.
Kontakt
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Bismarckstraße 21-23
58762 Altena
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