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Bildungs- und Teilhabepaket - Mittagessen in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Kindertagespflege

Die Kosten für ein gemeinsames Mittagessen werden komplett übernommen, wenn Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten. 

Antragberechtigt:

  • Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

Leistungsart:

  • Direktzahlung der tatsächlichen Kosten an den Leistungsanbieter. In Ausnahmefällen können die tatsächlichen Kosten auch an die Eltern erstattet werden.

Voraussetzung:

  • Alter unter 25 Jahren
  • Besuch einer allgemein- / berufsbildenden Schule
  • Besuch einer Kindertageseinrichtung
  • Betreuung in einer anerkannten Kindertagespflege

Unterlagen:

  • Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
  • Bescheinigung der Schule oder der Kindertageseinrichtung oder der anerkannten Kindertagespflege über die Teilnahme an der Mittagsverpflegung (Vordruck)
  • bei Erstattung
    • Nachweis der gezahlten Beträge (Kontoauszüge, Quittung)
    • Abrechnungsbogen (Vordruck)
  • bei Direktzahlung an Leistungserbringer (Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege
    • Abrechnungsbogen (Vordruck)

Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.

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Kontakt

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