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Die Kosten für ein gemeinsames Mittagessen werden komplett übernommen, wenn Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten.
Antragberechtigt:
- Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungsart:
- Direktzahlung der tatsächlichen Kosten an den Leistungsanbieter. In Ausnahmefällen können die tatsächlichen Kosten auch an die Eltern erstattet werden.
Voraussetzung:
- Alter unter 25 Jahren
- Besuch einer allgemein- / berufsbildenden Schule
- Besuch einer Kindertageseinrichtung
- Betreuung in einer anerkannten Kindertagespflege
Unterlagen:
- Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
- Bescheinigung der Schule oder der Kindertageseinrichtung oder der anerkannten Kindertagespflege über die Teilnahme an der Mittagsverpflegung (Vordruck)
- bei Erstattung
- Nachweis der gezahlten Beträge (Kontoauszüge, Quittung)
- Abrechnungsbogen (Vordruck)
- bei Direktzahlung an Leistungserbringer (Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege
- Abrechnungsbogen (Vordruck)
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
- Bildung und Teilhabe - Formular für allgemeine Angaben
- Bildung und Teilhabe - Antrag auf Kostenübernahme für Mittagsverpflegung in Schule/Kita
- Bildung und Teilhabe - Mittagsverpflegung - Teilnahmebescheinigung des Leistungsanbieters
- Bildung und Teilhabe - Abrechnungsbogen des Leistungsanbieters auf Kostenübernahme der Mittagsverpflegung
Die Kosten für ein gemeinsames Mittagessen werden komplett übernommen, wenn Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten.
Antragberechtigt:
- Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungsart:
- Direktzahlung der tatsächlichen Kosten an den Leistungsanbieter. In Ausnahmefällen können die tatsächlichen Kosten auch an die Eltern erstattet werden.
Voraussetzung:
- Alter unter 25 Jahren
- Besuch einer allgemein- / berufsbildenden Schule
- Besuch einer Kindertageseinrichtung
- Betreuung in einer anerkannten Kindertagespflege
Unterlagen:
- Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
- Bescheinigung der Schule oder der Kindertageseinrichtung oder der anerkannten Kindertagespflege über die Teilnahme an der Mittagsverpflegung (Vordruck)
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- Abrechnungsbogen (Vordruck)
- bei Direktzahlung an Leistungserbringer (Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege
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Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
- Bildung und Teilhabe - Formular für allgemeine Angaben
- Bildung und Teilhabe - Antrag auf Kostenübernahme für Mittagsverpflegung in Schule/Kita
- Bildung und Teilhabe - Mittagsverpflegung - Teilnahmebescheinigung des Leistungsanbieters
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- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 21-23 58762 Altena
Doreen
Becker
- Telefon
- 02352 966-7102
- Fax
- 02352 966887102
- but@maerkischer-kreis.de
Vanessa
Danne
- Telefon
- 02352 966-7184
- Fax
- 02352 9667165
- but@maerkischer-kreis.de
Sonja
Groll
- Telefon
- 02352 966-7327
- Fax
- 02352 9667165
- but@maerkischer-kreis.de
Carmen
Henseler
- Telefon
- 02352 966-7129
- Fax
- 02352 9667165
- but@maerkischer-kreis.de
Carina
Herbel-Petermann
- Telefon
- 02352 966-7213
- Fax
- 02352 9667165
- but@maerkischer-kreis.de
Markus-Ludger
Ickler
- Telefon
- 02352 966-7132
- Fax
- 02352 9667165
- but@maerkischer-kreis.de
Frank
Jender
- Telefon
- 02352 966-7171
- Fax
- 02352 9667165
- but@maerkischer-kreis.de
Frauke
Kröber
- Telefon
- 02351 966-6938
- Fax
- 02351 966886938
- but@maerkischer-kreis.de
Daniela
Schiller
- Telefon
- 02352 966-7099
- Fax
- 02352 9667165
- but@maerkischer-kreis.de
Andrea
Schlippe
- Telefon
- 02352 966-7016
- Fax
- 02352 9667165
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Claudia
Wittge
- Telefon
- 02352 966-7189
- Fax
- 02352 9667165
- but@maerkischer-kreis.de
Bildungs- und Teilhabepaket - Mittagessen in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Kindertagespflege
Die Kosten für ein gemeinsames Mittagessen werden komplett übernommen, wenn Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten.
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Hier machen Sie allgemeine Angaben zu ihrem Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen.
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Hier können Sie die Kostenübernahme für Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung, in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege beantragen.
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Hier bescheinigen Leistungsanbieter die Teilnahme an der Mittagsverpflegung.
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Hier füllt der Leistungsanbieter den Abrechnungsbogen auf Kostenübernahme der Mittagsverpflegung aus.
Kontakt
Raum: 10.08
Bismarckstraße 21-23
58762 Altena
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