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Damit Kinder mit den nötigen Schulmaterialien (Tornister, Stifte, Geodreieck usw.) ausgestattet sind, wird den Kindern zweimal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 116 und im Februar 58 , insgesamt 174 . Die Fortschreibung der Beträge erfolgt entsprechend der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung. Hierdurch werden alle anfallenden Anschaffungen von Schulmaterialien abgegolten.
Antragsberechtigt:
- Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungsart:
- Pauschale Geldleistung an den Antragsteller
Voraussetzung:
- Alter unter 25 Jahren
- Besuch einer allgemein-/berufsbildenden Schule
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
- Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
- Schulbescheinigung für Erstklässer
- Schulbescheinigung ab dem 15. Lebensjahr
Damit Kinder mit den nötigen Schulmaterialien (Tornister, Stifte, Geodreieck usw.) ausgestattet sind, wird den Kindern zweimal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 116 und im Februar 58 , insgesamt 174 . Die Fortschreibung der Beträge erfolgt entsprechend der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung. Hierdurch werden alle anfallenden Anschaffungen von Schulmaterialien abgegolten.
Antragsberechtigt:
- Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungsart:
- Pauschale Geldleistung an den Antragsteller
Voraussetzung:
- Alter unter 25 Jahren
- Besuch einer allgemein-/berufsbildenden Schule
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
- Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
- Schulbescheinigung für Erstklässer
- Schulbescheinigung ab dem 15. Lebensjahr
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Bildungs- und Teilhabepaket - Schulbedarf
Damit Kinder mit den nötigen Schulmaterialien (Tornister, Stifte, Geodreieck usw.) ausgestattet sind, wird den Kindern zweimal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 116 € und im Februar 58 €, insgesamt 174 €. Die Fortschreibung der Beträge erfolgt entsprechend der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung. Hierdurch werden alle anfallenden Anschaffungen von Schulmaterialien abgegolten.
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