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Damit Kinder mit den nötigen Schulmaterialien (Tornister, Stifte, Geodreieck usw.) ausgestattet sind, wird den Kindern zweimal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 116 € und im Februar 58 €, insgesamt 174 €. Die Fortschreibung der Beträge erfolgt entsprechend der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung. Hierdurch werden alle anfallenden Anschaffungen von Schulmaterialien abgegolten.
Antragsberechtigt:
- Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungsart:
- Pauschale Geldleistung an den Antragsteller
Voraussetzung:
- Alter unter 25 Jahren
- Besuch einer allgemein-/berufsbildenden Schule
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
- Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
- Schulbescheinigung für Erstklässer
- Schulbescheinigung ab dem 15. Lebensjahr
Damit Kinder mit den nötigen Schulmaterialien (Tornister, Stifte, Geodreieck usw.) ausgestattet sind, wird den Kindern zweimal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 116 € und im Februar 58 €, insgesamt 174 €. Die Fortschreibung der Beträge erfolgt entsprechend der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung. Hierdurch werden alle anfallenden Anschaffungen von Schulmaterialien abgegolten.
Antragsberechtigt:
- Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungsart:
- Pauschale Geldleistung an den Antragsteller
Voraussetzung:
- Alter unter 25 Jahren
- Besuch einer allgemein-/berufsbildenden Schule
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
- Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
- Schulbescheinigung für Erstklässer
- Schulbescheinigung ab dem 15. Lebensjahr
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- 001 Bismarckstraße 21-23 58762 Altena
Doreen
Becker
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- 02352 966-7102
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- but@maerkischer-kreis.de
Vanessa
Danne
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- but@maerkischer-kreis.de
Sonja
Groll
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Carmen
Henseler
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Carina
Herbel-Petermann
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Markus-Ludger
Ickler
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Frank
Jender
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- 02352 9667165
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Frauke
Kröber
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- 02351 966-6938
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- 02351 966886938
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Daniela
Schiller
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Andrea
Schlippe
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- 02352 966-7016
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- 02352 9667165
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Claudia
Wittge
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- 02352 966-7189
- Fax
- 02352 9667165
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Bildungs- und Teilhabepaket - Schulbedarf
Damit Kinder mit den nötigen Schulmaterialien (Tornister, Stifte, Geodreieck usw.) ausgestattet sind, wird den Kindern zweimal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 116 € und im Februar 58 €, insgesamt 174 €. Die Fortschreibung der Beträge erfolgt entsprechend der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung. Hierdurch werden alle anfallenden Anschaffungen von Schulmaterialien abgegolten.
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Hier stellen Sie den Antrag auf Leistungen für den persönlichen Schulbedarf (Schulbedarfspaket).
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