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Elterngeld erhalten grundsätzlich alle Eltern, die sich Zeit für Ihr Neugeborenes nehmen und ihr Kind selbst betreuen und erziehen möchten.
Besucher der Elterngeld-Sprechstunde benötigen für ihr Anliegen einen Termin.
Terminvereinbarung Elterngeldstelle
Sprechzeiten der Elterngeldstelle:
dienstags, donnerstags und freitags: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
donnerstags zusätzlich: 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Hier können Sie direkt einen Termin vereinbaren
Sämtliche Elterngeld-Formulare sind numerisch aufgebaut, sodass auch telefonisch eine präzise und einzelfallbezogene Elterngeldberatung stattfinden kann.
Die Bearbeitung der Elterngeldanträge richtet sich immer nach dem Familiennamen des Kindes:
Ansprechpartner | Telefon | Buchstabe |
Frau Kaczka | 02351/966-5920 | A, F, I, Y |
Frau Pohl | 02351/966-6843 | C, H, E, U |
Frau Müller | 02351/966-5921 | B, W |
Frau Isenberg | 02351/966-6840 | K |
Frau Pawlowski | 02351/966-6844 | M, T |
Frau Holz | 02351/966-6853 | P, Z, V |
Frau Eick-Heuckelbach | 02351/966-6847 | R, J, Q |
Frau Pauls | 02351/966-6849 | S (ohne Sch), O |
Frau Rüsche | 02351/966-6956 | N |
Frau Hoke | 02351/966-5919 | G, L, X |
Frau Schüttler | 02351/966-6848 | Sch, D |
Aufgrund eines erhöhten Antragsaufkommens kann es derzeit zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen. Von zwischenzeitlichen Anfragen über den Bearbeitungsstand oder über den Eingang von Unterlagen bitten wir möglichst Abstand zu nehmen. Sie erhalten unaufgefordert Nachricht.
In dringenden Angelegenheiten schicken Sie uns bitte eine kurze E-Mail (mit Angabe des Namens und des Geburtsdatums des Kindes; ggf. Aktenzeichen der Elterngeldstelle) an elterngeld@maerkischer-kreis.de.
Die Antragstellung erfolgt Online über folgenden Link: https://familienportal.nrw/elterngeld
Allerdings müssen die erforderlichen Unterlagen zurzeit noch auf dem postalischen Weg nachgereicht werden.
Sofern Ihnen die Onlineantragstellung nicht möglich sein sollte, können Sie den Antrag auch auf dem Postweg einreichen (Antragsformular s.u.).
- Antragsformular
- Original-Geburtsurkunde für die "Beantragung von Elterngeld"
- Lohn-/Gehaltsabrechnungen/Besoldungsmitteilungen (Kopien) der letzten 12 Monate vor der Geburt / vor Beginn der Mutterschutzfrist (falls vorhanden) inkl. aller dazugehörigen Nachverrechnungen
- Bei Bezug von Mutterschaftsgeld: Nachweis über die Höhe und Dauer des Mutterschaftsgeldes und des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld
- Bei Ausländern: Aufenthaltstitel (Kopie der Vorder- und Rückseite)
Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.
Unterlagen bitte nicht zusammenheften oder in Plastikhüllen verpacken.
Kontoänderungen ausschließlich schriftlich mit Unterschrift der Empfängerin/des Empfängers der Leistung (E-Mail nicht ausreichend!).
- https://familienportal.nrw/elterngeld
- Elterngeldrechner (bei Geschwisterkindern mit enger Geburtenfolge kann der Rechner zu abweichenden Ergebnissen führen)
- Bundesfamilienministerium: Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit
- Leitfaden zum Mutterschutzgesetz
- Bundesfamilienministerium - Elterngeld
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- Häufige Fragen
- Hinweisblatt zum Antrag auf Elterngeld
- Elterngeld - Angaben zu Steuern und Sozialabgaben bei Erwerbstätigkeit außerhalb Deutschlands
- Elterngeld - Angaben zu Steuern und Sozialabgaben bei Selbstständigkeit
- Elterngeld - Antrag
- Elterngeld - Erklärung für Alleinerziehende
- Elterngeld - Gewinnermittlung vor Geburt
- Elterngeld - Gewinnermittlung nach Geburt
- Elterngeld - Antrag
Elterngeld erhalten grundsätzlich alle Eltern, die sich Zeit für Ihr Neugeborenes nehmen und ihr Kind selbst betreuen und erziehen möchten.
Besucher der Elterngeld-Sprechstunde benötigen für ihr Anliegen einen Termin.
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dienstags, donnerstags und freitags: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
donnerstags zusätzlich: 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Hier können Sie direkt einen Termin vereinbaren
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Die Bearbeitung der Elterngeldanträge richtet sich immer nach dem Familiennamen des Kindes:
Ansprechpartner | Telefon | Buchstabe |
Frau Kaczka | 02351/966-5920 | A, F, I, Y |
Frau Pohl | 02351/966-6843 | C, H, E, U |
Frau Müller | 02351/966-5921 | B, W |
Frau Isenberg | 02351/966-6840 | K |
Frau Pawlowski | 02351/966-6844 | M, T |
Frau Holz | 02351/966-6853 | P, Z, V |
Frau Eick-Heuckelbach | 02351/966-6847 | R, J, Q |
Frau Pauls | 02351/966-6849 | S (ohne Sch), O |
Frau Rüsche | 02351/966-6956 | N |
Frau Hoke | 02351/966-5919 | G, L, X |
Frau Schüttler | 02351/966-6848 | Sch, D |
Aufgrund eines erhöhten Antragsaufkommens kann es derzeit zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen. Von zwischenzeitlichen Anfragen über den Bearbeitungsstand oder über den Eingang von Unterlagen bitten wir möglichst Abstand zu nehmen. Sie erhalten unaufgefordert Nachricht.
In dringenden Angelegenheiten schicken Sie uns bitte eine kurze E-Mail (mit Angabe des Namens und des Geburtsdatums des Kindes; ggf. Aktenzeichen der Elterngeldstelle) an elterngeld@maerkischer-kreis.de.
Die Antragstellung erfolgt Online über folgenden Link: https://familienportal.nrw/elterngeld
Allerdings müssen die erforderlichen Unterlagen zurzeit noch auf dem postalischen Weg nachgereicht werden.
Sofern Ihnen die Onlineantragstellung nicht möglich sein sollte, können Sie den Antrag auch auf dem Postweg einreichen (Antragsformular s.u.).
- Antragsformular
- Original-Geburtsurkunde für die "Beantragung von Elterngeld"
- Lohn-/Gehaltsabrechnungen/Besoldungsmitteilungen (Kopien) der letzten 12 Monate vor der Geburt / vor Beginn der Mutterschutzfrist (falls vorhanden) inkl. aller dazugehörigen Nachverrechnungen
- Bei Bezug von Mutterschaftsgeld: Nachweis über die Höhe und Dauer des Mutterschaftsgeldes und des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld
- Bei Ausländern: Aufenthaltstitel (Kopie der Vorder- und Rückseite)
Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.
Unterlagen bitte nicht zusammenheften oder in Plastikhüllen verpacken.
Kontoänderungen ausschließlich schriftlich mit Unterschrift der Empfängerin/des Empfängers der Leistung (E-Mail nicht ausreichend!).
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- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Kerstin
Eick-Heuckelbach
- Telefon
- 02351 966-6845
- Fax
- 02351 966886845
- K.Eick-Heuckelbach@maerkischer-kreis.de
Nicole
Hoke
- Telefon
- 02351 966-5919
- Fax
- 02351 966885919
- N.Hoke@maerkischer-kreis.de
Tanja
Holz
- Telefon
- 02351 966-6853
- Fax
- 02351 966886853
- T.Holz@maerkischer-kreis.de
Heike
Isenberg
- Telefon
- 02351 966-6840
- Fax
- 02351 966886840
- H.Isenberg@maerkischer-kreis.de
Michelle
Kaczka
- Telefon
- 02351 966-5920
- Fax
- 02351 966885920
- Michelle.Kaczka@maerkischer-kreis.de
Andrea
Müller
- Telefon
- 02351 966-5921
- Fax
- 02351 966885921
- A.Mueller@maerkischer-kreis.de
Regina
Pauls
- Telefon
- 02351 966-6849
- Fax
- 02351 966886849
- R.Pauls@maerkischer-kreis.de
Melissa
Pawlowski
- Telefon
- 02351 966-6844
- Fax
- 02351 966886844
- M.Pawlowski@maerkischer-kreis.de
Julia
Pohl
- Telefon
- 02351 966-6843
- Fax
- 02351 966886843
- J.Pohl@maerkischer-kreis.de
Melanie
Rüsche
- Telefon
- 02351 966-6956
- Fax
- 02351 966886956
- M.Ruesche@maerkischer-kreis.de
Cornelia
Schüttler
- Telefon
- 02351 966-6813
- Fax
- 02351 966886813
- C.Schuettler@maerkischer-kreis.de
Elterngeld
Elterngeld erhalten grundsätzlich alle Eltern, die sich Zeit für Ihr Neugeborenes nehmen und ihr Kind selbst betreuen und erziehen möchten.
Besucher der Elterngeld-Sprechstunde benötigen für ihr Anliegen einen Termin.
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Sprechzeiten der Elterngeldstelle:
dienstags, donnerstags und freitags: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
donnerstags zusätzlich: 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Hier können Sie direkt einen Termin vereinbaren
Sämtliche Elterngeld-Formulare sind numerisch aufgebaut, sodass auch telefonisch eine präzise und einzelfallbezogene Elterngeldberatung stattfinden kann.
Die Bearbeitung der Elterngeldanträge richtet sich immer nach dem Familiennamen des Kindes:
Ansprechpartner | Telefon | Buchstabe |
Frau Kaczka | 02351/966-5920 | A, F, I, Y |
Frau Pohl | 02351/966-6843 | C, H, E, U |
Frau Müller | 02351/966-5921 | B, W |
Frau Isenberg | 02351/966-6840 | K |
Frau Pawlowski | 02351/966-6844 | M, T |
Frau Holz | 02351/966-6853 | P, Z, V |
Frau Eick-Heuckelbach | 02351/966-6847 | R, J, Q |
Frau Pauls | 02351/966-6849 | S (ohne Sch), O |
Frau Rüsche | 02351/966-6956 | N |
Frau Hoke | 02351/966-5919 | G, L, X |
Frau Schüttler | 02351/966-6848 | Sch, D |
Aufgrund eines erhöhten Antragsaufkommens kann es derzeit zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen. Von zwischenzeitlichen Anfragen über den Bearbeitungsstand oder über den Eingang von Unterlagen bitten wir möglichst Abstand zu nehmen. Sie erhalten unaufgefordert Nachricht.
In dringenden Angelegenheiten schicken Sie uns bitte eine kurze E-Mail (mit Angabe des Namens und des Geburtsdatums des Kindes; ggf. Aktenzeichen der Elterngeldstelle) an elterngeld@maerkischer-kreis.de.
Die Antragstellung erfolgt Online über folgenden Link: https://familienportal.nrw/elterngeld
Allerdings müssen die erforderlichen Unterlagen zurzeit noch auf dem postalischen Weg nachgereicht werden.
Sofern Ihnen die Onlineantragstellung nicht möglich sein sollte, können Sie den Antrag auch auf dem Postweg einreichen (Antragsformular s.u.).
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- Lohn-/Gehaltsabrechnungen/Besoldungsmitteilungen (Kopien) der letzten 12 Monate vor der Geburt / vor Beginn der Mutterschutzfrist (falls vorhanden) inkl. aller dazugehörigen Nachverrechnungen
- Bei Bezug von Mutterschaftsgeld: Nachweis über die Höhe und Dauer des Mutterschaftsgeldes und des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld
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Kontoänderungen ausschließlich schriftlich mit Unterschrift der Empfängerin/des Empfängers der Leistung (E-Mail nicht ausreichend!).
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Hier können Sie online einen Antrag auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) stellen.
Kontakt
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