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Ausstellen einer Fahrerkarte
Ist ein Fahrzeug mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet, müssen Fahrer zwingend eine Fahrerkarte verwenden. Das gilt auch, wenn das Gerät vom Fahrzeughalter oder -hersteller freiwillig – also ohne eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung – eingebaut wurde.
Personen mit Hauptwohnsitz im Märkischen Kreis können die Fahrerkarte in den Bürgerbüros in Lüdenscheid oder Iserlohn beantragen.
- persönliches Erscheinen
- EU-Kartenführerschein
- Aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist
46,00 EUR
1-2 Wochen
Persönliche Antragstellung nur mit vorheriger Terminvereinbarung!
Ausstellen einer Fahrerkarte
Ist ein Fahrzeug mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet, müssen Fahrer zwingend eine Fahrerkarte verwenden. Das gilt auch, wenn das Gerät vom Fahrzeughalter oder -hersteller freiwillig – also ohne eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung – eingebaut wurde.
Personen mit Hauptwohnsitz im Märkischen Kreis können die Fahrerkarte in den Bürgerbüros in Lüdenscheid oder Iserlohn beantragen.
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- EU-Kartenführerschein
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- Anschrift
- 001 Griesenbrauckerstraße 6 58640 Iserlohn
Bürgerbüro Iserlohn
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-is@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Bürgerbüro Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-ld@maerkischer-kreis.de
Fahrerkarte - Erstmalige Beantragung
Ausstellen einer Fahrerkarte
Ist ein Fahrzeug mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet, müssen Fahrer zwingend eine Fahrerkarte verwenden. Das gilt auch, wenn das Gerät vom Fahrzeughalter oder -hersteller freiwillig – also ohne eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung – eingebaut wurde.
Personen mit Hauptwohnsitz im Märkischen Kreis können die Fahrerkarte in den Bürgerbüros in Lüdenscheid oder Iserlohn beantragen.
46,00 EUR
- persönliches Erscheinen
- EU-Kartenführerschein
- Aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm)
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- Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist
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Persönliche Antragstellung nur mit vorheriger Terminvereinbarung!
Kontakt
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Griesenbrauckerstraße 6
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