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Führerschein - Abgabe bei Fahrverbot

Entgegennahme von Führerscheinen bei Fahrverboten aufgrund von Ordnungswidrigkeiten, wenn die Fahrverbote von Kreisen oder kreisfreien Städten verhängt wurden.

Bei Fahrverboten, die durch kreisangehörige Städte oder das Regierungspräsidium Kassel verhängt wurden ist keine Führerscheinabgabe beim Märkischen Kreis möglich.

Wer seinen Führerschein für ein Fahrverbot abgeben muss, kann dies direkt bei der Bußgeldstelle des Märkischen Kreises in Iserlohn oder im Bürgerbüro des Märkischen Kreises in Lüdenscheid tun.

Dies gilt nur bei Fahrverboten, welche durch einen Kreis oder eine kreisfreie Stadt verhängt wurden. Die Entgegennahme von Führerscheinen bei Fahrverboten durch kreisangehörige Städte (z.B. Lüdenscheid oder Iserlohn) ist beim Märkischen Kreis nicht möglich.
Der Führerschein wird durch das Bürgerbüro an die Bußgeldstelle des Märkischen Kreises weitergeleitet. Diese informiert dann ggf. die auswärtige Bußgeldbehörde, die das Fahrverbot verhängt hat.

Bei Fahrverboten, welche durch ein Gericht verhängt wurden, kann der Führerschein in den Bürgerbüros nicht abgegeben werden!

Bei Abgabe im Bürgerbüro in Lüdenscheid benötigen Sie einen Termin.

- Bußgeldbescheid
- Führerschein

Die Abgabe des Führerscheins kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Diese muss sich im Bürgerbüro ausweisen können.

sofort, im Bürgerbüro nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

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Kontakt

Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Dienststelle Iserlohn
Griesenbrauckerstraße 6
58640 Iserlohn

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