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Umschreiben von Führerscheinen aus folgenden Staaten:
(EW) Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Pranzösisch-Polynesien, Gibraltar,Großbritannien, Guernsey, Insel Man, Island, Israel,Japan, Jersey, Kosovo, Lichtenstein, Republik Nordmazedonien, Moldau, Monaco, Namibia, Neukaledonien, Neuseeland, Norwegen, Republik Korea, San Marino, Schweiz, Serbien, Singapur, Südafrika, Fahrerlaubnisse, die im tatsächlichen Herrschaftsbereich der Behörden in Taiwan erteilt wurden
Fahrerlaubnisse aus den Australischen Territorien:
Ausstralien Capital Territory, New South Wales, Northern Territory, Queensland, South Australia, Tasmania, Victoria, Western Australia
Pkw-Fahrerlaubnisse der US-Bundesstaaten und US-amerikanischen Außengebiete:
Alambama, Arizona, Arkansas, Colorado, Connecticut, Delaware, District of Columbia, Florida, ldaho, lllinois, Indiana, lowa, Kansas, Kentucky Louisiana, Maryland, Massachusetts, Michigan, Minnesota, Mississippi, Missouri, Nebraska, New Mexico, North Carolina, Ohio, Oklahoma, Oregon, Pennsylvania, Puerta Rico, South Carolina, South Dakota, Tennesee, Texas, Utah, Virginia, Washington State, West Virginia, Wisconsin, Wyoming
Fahrerlaubnisse der Kanadischen Provinzen:
Alberta, British Columbia, Manitoba, New Brunswick, Newfoundland, Northwest Territories, Nova Scotia, Ontario, Prince Edward Island, Quebec, Saskatchewan, Yukon
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag unterschrieben und datiert zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (s.u.) an folgende Adresse:
Märkischer Kreis
Fachdienst Fahrerlaubnis
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Hinweis:
Bis auf Weiteres ist aktuell im Fachdienst Fahrerlaubnis/Verkehrssicherung-Lenkung -FD 36- bei Fahrerlaubnisangelegenheiten eine vorherige Terminvereinbarung (Online) erforderlich.
- Gültiger ausländischer nationaler Führerschein ( Kopie zur Antragstellung ausreichend)
- EAT (elektronischer Aufenthaltstitel), Reisepass und Meldebescheinigung (Kopie ausreichend)
- Aktuelles biometrisches Passfoto
Der ausländische Führerschein wird eingezogen und dem Ausstellungsstaat zurückgesandt.
36,30 EUR (Mehrkosten möglich bei Verlängerung CE, DE)
ca. 6 Wochen bei Vollständigkeit der Unterlagen
Hinweis
Die Bearbeitungszeit für albanische und kosovarische Fahrerlaubnisse kann sich verlängern (ca. 3-6 Monate). Dies betrifft alle albanische Führerscheine, die vor dem 24.01.2017, sowie kosovarische Führerscheine die vor dem 01.03.2018 ausgestellt wurden. Für ausgestellte Fahrerlaubnisse vor dem genannten Zeitraum, sind durch die Behörde über das Kraftfahrbundesamt in Flensburg weitergehende Informationen in Albanien bzw. dem Kosovo anzufordern.
Wegen der derzeit stark erhöhten Zahl von Anträgen, bitten wir von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen.
Sachstandsanfragen können grundsätzlich nicht beantwortet werden.
Umschreiben von Führerscheinen aus folgenden Staaten:
(EW) Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Pranzösisch-Polynesien, Gibraltar,Großbritannien, Guernsey, Insel Man, Island, Israel,Japan, Jersey, Kosovo, Lichtenstein, Republik Nordmazedonien, Moldau, Monaco, Namibia, Neukaledonien, Neuseeland, Norwegen, Republik Korea, San Marino, Schweiz, Serbien, Singapur, Südafrika, Fahrerlaubnisse, die im tatsächlichen Herrschaftsbereich der Behörden in Taiwan erteilt wurden
Fahrerlaubnisse aus den Australischen Territorien:
Ausstralien Capital Territory, New South Wales, Northern Territory, Queensland, South Australia, Tasmania, Victoria, Western Australia
Pkw-Fahrerlaubnisse der US-Bundesstaaten und US-amerikanischen Außengebiete:
Alambama, Arizona, Arkansas, Colorado, Connecticut, Delaware, District of Columbia, Florida, ldaho, lllinois, Indiana, lowa, Kansas, Kentucky Louisiana, Maryland, Massachusetts, Michigan, Minnesota, Mississippi, Missouri, Nebraska, New Mexico, North Carolina, Ohio, Oklahoma, Oregon, Pennsylvania, Puerta Rico, South Carolina, South Dakota, Tennesee, Texas, Utah, Virginia, Washington State, West Virginia, Wisconsin, Wyoming
Fahrerlaubnisse der Kanadischen Provinzen:
Alberta, British Columbia, Manitoba, New Brunswick, Newfoundland, Northwest Territories, Nova Scotia, Ontario, Prince Edward Island, Quebec, Saskatchewan, Yukon
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag unterschrieben und datiert zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (s.u.) an folgende Adresse:
Märkischer Kreis
Fachdienst Fahrerlaubnis
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Hinweis:
Bis auf Weiteres ist aktuell im Fachdienst Fahrerlaubnis/Verkehrssicherung-Lenkung -FD 36- bei Fahrerlaubnisangelegenheiten eine vorherige Terminvereinbarung (Online) erforderlich.
- Gültiger ausländischer nationaler Führerschein ( Kopie zur Antragstellung ausreichend)
- EAT (elektronischer Aufenthaltstitel), Reisepass und Meldebescheinigung (Kopie ausreichend)
- Aktuelles biometrisches Passfoto
Der ausländische Führerschein wird eingezogen und dem Ausstellungsstaat zurückgesandt.
36,30 EUR (Mehrkosten möglich bei Verlängerung CE, DE)
ca. 6 Wochen bei Vollständigkeit der Unterlagen
Hinweis
Die Bearbeitungszeit für albanische und kosovarische Fahrerlaubnisse kann sich verlängern (ca. 3-6 Monate). Dies betrifft alle albanische Führerscheine, die vor dem 24.01.2017, sowie kosovarische Führerscheine die vor dem 01.03.2018 ausgestellt wurden. Für ausgestellte Fahrerlaubnisse vor dem genannten Zeitraum, sind durch die Behörde über das Kraftfahrbundesamt in Flensburg weitergehende Informationen in Albanien bzw. dem Kosovo anzufordern.
Wegen der derzeit stark erhöhten Zahl von Anträgen, bitten wir von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen.
Sachstandsanfragen können grundsätzlich nicht beantwortet werden.
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Sabine
Polatzek
- Telefon
- 02351 966-6464
- Fax
- 02351 966886464
- S.Polatzek@maerkischer-kreis.de
Sabrina
Schwickardt
- Telefon
- 02351 966-6468
- Fax
- 02351 966886468
- S.Schwickardt@maerkischer-kreis.de
Harkirat Kaur
Shokar de Matos
- Telefon
- 02351 966-6433
- Fax
- 02351 966886433
- H.ShokardeMatos@maerkischer-kreis.de
Führerschein - ausländische Fahrerlaubnis - EWR-Staaten (Staaten Anlage 11 FeV)
Umschreiben von Führerscheinen aus folgenden Staaten:
(EW) Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Pranzösisch-Polynesien, Gibraltar,Großbritannien, Guernsey, Insel Man, Island, Israel,Japan, Jersey, Kosovo, Lichtenstein, Republik Nordmazedonien, Moldau, Monaco, Namibia, Neukaledonien, Neuseeland, Norwegen, Republik Korea, San Marino, Schweiz, Serbien, Singapur, Südafrika, Fahrerlaubnisse, die im tatsächlichen Herrschaftsbereich der Behörden in Taiwan erteilt wurden
Fahrerlaubnisse aus den Australischen Territorien:
Ausstralien Capital Territory, New South Wales, Northern Territory, Queensland, South Australia, Tasmania, Victoria, Western Australia
Pkw-Fahrerlaubnisse der US-Bundesstaaten und US-amerikanischen Außengebiete:
Alambama, Arizona, Arkansas, Colorado, Connecticut, Delaware, District of Columbia, Florida, ldaho, lllinois, Indiana, lowa, Kansas, Kentucky Louisiana, Maryland, Massachusetts, Michigan, Minnesota, Mississippi, Missouri, Nebraska, New Mexico, North Carolina, Ohio, Oklahoma, Oregon, Pennsylvania, Puerta Rico, South Carolina, South Dakota, Tennesee, Texas, Utah, Virginia, Washington State, West Virginia, Wisconsin, Wyoming
Fahrerlaubnisse der Kanadischen Provinzen:
Alberta, British Columbia, Manitoba, New Brunswick, Newfoundland, Northwest Territories, Nova Scotia, Ontario, Prince Edward Island, Quebec, Saskatchewan, Yukon
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag unterschrieben und datiert zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (s.u.) an folgende Adresse:
Märkischer Kreis
Fachdienst Fahrerlaubnis
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Hinweis:
Bis auf Weiteres ist aktuell im Fachdienst Fahrerlaubnis/Verkehrssicherung-Lenkung -FD 36- bei Fahrerlaubnisangelegenheiten eine vorherige Terminvereinbarung (Online) erforderlich.
36,30 EUR (Mehrkosten möglich bei Verlängerung CE, DE)
- Gültiger ausländischer nationaler Führerschein ( Kopie zur Antragstellung ausreichend)
- EAT (elektronischer Aufenthaltstitel), Reisepass und Meldebescheinigung (Kopie ausreichend)
- Aktuelles biometrisches Passfoto
Der ausländische Führerschein wird eingezogen und dem Ausstellungsstaat zurückgesandt.
ca. 6 Wochen bei Vollständigkeit der Unterlagen
Hinweis
Die Bearbeitungszeit für albanische und kosovarische Fahrerlaubnisse kann sich verlängern (ca. 3-6 Monate). Dies betrifft alle albanische Führerscheine, die vor dem 24.01.2017, sowie kosovarische Führerscheine die vor dem 01.03.2018 ausgestellt wurden. Für ausgestellte Fahrerlaubnisse vor dem genannten Zeitraum, sind durch die Behörde über das Kraftfahrbundesamt in Flensburg weitergehende Informationen in Albanien bzw. dem Kosovo anzufordern.
Wegen der derzeit stark erhöhten Zahl von Anträgen, bitten wir von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen.
Sachstandsanfragen können grundsätzlich nicht beantwortet werden.
Kontakt
Frau Polatzek
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Frau Schwickardt
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Frau Shokar de Matos
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid