Copyright/Bildquelle
©
- Service
- Dienstleistungen A-Z
- Führerschein - Berufskraftfahrerqualifizierung und…
In der Liste suchen:
Berufskraftfahrer/-innen müssen ab dem 23.05.2021 ihre Grundqualifikation oder Weiterbildung durch einen Fahrerqualifizierungsnachweis nachweisen.
Die nachgewiesene Grundqualifikation und die Weiterbildung werden seit dem 23.05.2021 durch den Fahrerqualifizierungsnachweis dokumentiert. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Karte die gesondert beantragt werden muss. Die Schlüsselziffer 95 auf der Rückseite dieser Karte wird ergänzt durch das Ablaufdatum - maximal fünf Jahre - der vorgelegten Nachweise 'Grundqualifikation' oder 'Weiterbildungsbescheinigung'.
Wenn die nachgewiesene Grundqualifikation oder Weiterbildung beispielsweise bis zum 25.05.2026 gültig ist, lautet die Eintragung der Schlüsselziffer im Fahrerqualifizierungsnachweis: 95(25.05.26)
Da auf dem Fahrerqualifizierungsnachweis auch die Führerscheinnummer enthalten ist, empfiehlt es sich die Weiterbildungsnachweise bei der anstehenden Verlängerung der befristeten Fahrerlaubnisklassen vorzulegen.
Die Fahrerin beziehungsweise der Fahrer muss den Hauptwohnsitz im Märkischen Kreis haben.
Der Antrag kann mit vorheriger Terminvereinbarung persönlich oder auf dem Postweg in einem der Bürgerbüros der Kreisverwaltung (nur im Güterkraftverkehr) oder im Fachdienst Fahrerlaubnis (bei Personenbeförderung) gestellt werden.
- persönliches Erscheinen
- Personalausweis oder Pass
- Führerschein
- Bescheinigung über die erworbene Grundqualifikation oder durchgeführte Fortbildung
- aktuelles biometrisches Passfoto
Bei Verlust des bisherigen Fahrerqualifizierungsnachweises:
- Unterschriebene Verlusterklärung
Bei Diebstahl des bisherigen Fahrerqualifizierungsnachweises:
- Bescheinigung der Polizei über die Erstattung der Anzeige
32,50 EUR bis 61,00 EUR
4-6 Wochen (je nach Auslastung bei der Bundesdruckerei GmbH)
Persönliche Antragstellung nur mit vorheriger Terminvereinbarung!
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Harkirat Kaur
Shokar de Matos
- Telefon
- 02351 966-6433
- Fax
- 02351 966886433
- H.ShokardeMatos@maerkischer-kreis.de
Sabine
Polatzek
- Telefon
- 02351 966-6464
- Fax
- 02351 966886464
- S.Polatzek@maerkischer-kreis.de
Sabrina
Schwickardt
- Telefon
- 02351 966-6468
- Fax
- 02351 966886468
- S.Schwickardt@maerkischer-kreis.de
Führerschein - Berufskraftfahrerqualifizierung und Weiterbildung
Berufskraftfahrer/-innen müssen ab dem 23.05.2021 ihre Grundqualifikation oder Weiterbildung durch einen Fahrerqualifizierungsnachweis nachweisen.
Die nachgewiesene Grundqualifikation und die Weiterbildung werden seit dem 23.05.2021 durch den Fahrerqualifizierungsnachweis dokumentiert. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Karte die gesondert beantragt werden muss. Die Schlüsselziffer 95 auf der Rückseite dieser Karte wird ergänzt durch das Ablaufdatum - maximal fünf Jahre - der vorgelegten Nachweise 'Grundqualifikation' oder 'Weiterbildungsbescheinigung'.
Wenn die nachgewiesene Grundqualifikation oder Weiterbildung beispielsweise bis zum 25.05.2026 gültig ist, lautet die Eintragung der Schlüsselziffer im Fahrerqualifizierungsnachweis: 95(25.05.26)
Da auf dem Fahrerqualifizierungsnachweis auch die Führerscheinnummer enthalten ist, empfiehlt es sich die Weiterbildungsnachweise bei der anstehenden Verlängerung der befristeten Fahrerlaubnisklassen vorzulegen.
Die Fahrerin beziehungsweise der Fahrer muss den Hauptwohnsitz im Märkischen Kreis haben.
Der Antrag kann mit vorheriger Terminvereinbarung persönlich oder auf dem Postweg in einem der Bürgerbüros der Kreisverwaltung (nur im Güterkraftverkehr) oder im Fachdienst Fahrerlaubnis (bei Personenbeförderung) gestellt werden.
32,50 EUR bis 61,00 EUR
- persönliches Erscheinen
- Personalausweis oder Pass
- Führerschein
- Bescheinigung über die erworbene Grundqualifikation oder durchgeführte Fortbildung
- aktuelles biometrisches Passfoto
Bei Verlust des bisherigen Fahrerqualifizierungsnachweises:
- Unterschriebene Verlusterklärung
Bei Diebstahl des bisherigen Fahrerqualifizierungsnachweises:
- Bescheinigung der Polizei über die Erstattung der Anzeige
4-6 Wochen (je nach Auslastung bei der Bundesdruckerei GmbH)
Persönliche Antragstellung nur mit vorheriger Terminvereinbarung!
Kontakt
Frau Shokar de Matos
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Frau Polatzek
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Frau Schwickardt
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid