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- Führerschein - Eintrag der Schlüsselzahlen 96 / 196
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Die Fahrerlaubnisklasse B kann nach vorheriger Fahrerschulung bei einer Fahrschule mit der Schlüsselzahl 96 oder 196 ergänzt werden.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 oder B196 ergänzt werden.
- Mit einer im Führerschein eingetragenen Schlüsselzahl 96 ist der/die Fahrerlaubnisinhaber/in der Klasse B berechtigt, Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg zu führen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.
Das Mindestalter für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 beträgt 18 Jahre, im Falle des "Begleiteten Fahrens ab 17" 17 Jahre.
- Mit einer im Führerschein eingetragenen Schlüsselzahl B 196 ist der/die Fahrerlaubnisinhaber/in der Klasse B berechtigt, Krafträder der Klasse A1 mit einer Leistung von bis zu 125 ccm, bis max. 11kW (15 PS) und max. 0,1 kw/kg führen.
Das Mindestalter für die Eintragung der Schlüsselzahl B196 beträgt 25 Jahre, zudem muss der Fahrerlaubnisinhaber seit mind. 5 Jahren Inhaber der Führerscheinklasse B sein.
Der Antrag kann nach vorheriger Terminvereinbarung in den Bürgerbüros der Kreisverwaltung gestellt werden.
Bei persönlicher Antragstellung:
- Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Lichtbild (35x45mm)
- Ihren bisherigen Führerschein
- Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung nach Anlage 7a / 7b FeV
43,70 Euro
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
4-6 Wochen
Nur mit vorheriger Terminvereinbarung!
- Anschrift
- 001 Griesenbrauckerstraße 6 58640 Iserlohn
Bürgerbüro Iserlohn
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-is@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Bürgerbüro Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-ld@maerkischer-kreis.de
Führerschein - Eintrag der Schlüsselzahlen 96 / 196
Die Fahrerlaubnisklasse B kann nach vorheriger Fahrerschulung bei einer Fahrschule mit der Schlüsselzahl 96 oder 196 ergänzt werden.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 oder B196 ergänzt werden.
- Mit einer im Führerschein eingetragenen Schlüsselzahl 96 ist der/die Fahrerlaubnisinhaber/in der Klasse B berechtigt, Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg zu führen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.
Das Mindestalter für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 beträgt 18 Jahre, im Falle des "Begleiteten Fahrens ab 17" 17 Jahre.
- Mit einer im Führerschein eingetragenen Schlüsselzahl B 196 ist der/die Fahrerlaubnisinhaber/in der Klasse B berechtigt, Krafträder der Klasse A1 mit einer Leistung von bis zu 125 ccm, bis max. 11kW (15 PS) und max. 0,1 kw/kg führen.
Das Mindestalter für die Eintragung der Schlüsselzahl B196 beträgt 25 Jahre, zudem muss der Fahrerlaubnisinhaber seit mind. 5 Jahren Inhaber der Führerscheinklasse B sein.
Der Antrag kann nach vorheriger Terminvereinbarung in den Bürgerbüros der Kreisverwaltung gestellt werden.
43,70 Euro
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
Bei persönlicher Antragstellung:
- Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Lichtbild (35x45mm)
- Ihren bisherigen Führerschein
- Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung nach Anlage 7a / 7b FeV
4-6 Wochen
Nur mit vorheriger Terminvereinbarung!
Kontakt
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Griesenbrauckerstraße 6
58640 Iserlohn
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