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Führerschein - Eintrag/Löschung einer Sehhilfe

Wird z. B. nach einer korrigierenden Operation eine Sehhilfe nicht mehr benötigt oder soll eine zusätzliche oder andere Sehhilfe im Führerschein eingetragen werden, kann dies in den Bürgerbüros der Kreisverwaltung beantragt werden.

Der bisherige Führerschein wird bei der Antragstellung im Bürgerbüro entwertet. Er behält jedoch innerhalb Deutschlands solange seine Gültigkeit, bis Sie den neuen Führerschein von der Bundesdruckerei GmbH erhalten haben. Sofern Sie auch im Ausland fahren, weisen Sie bitte bei der Beantragung gesondert darauf hin.

43,70 Euro

Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bisheriger Führerschein
  • ein biometrisches Passfoto (35x45mm)
  • Bei Besitz der Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, B, BE, L und T:
    • ein Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bei Besitz der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE:
    • ein augenärztliches Gutachten nach Anlage 2 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Sofern der Führerschein vor 1999 und nicht im Märkischen Kreis ausgestellt wurde, ist zusätzlich Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift") der Ausstellungsbehörde des Führerscheins erforderlich.

4-6 Wochen

Nur mit vorheriger Terminvereinbarung!

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Kontakt

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Heedfelder Str. 45
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Dienststelle Iserlohn
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