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Führerschein - Ersterteilung einer Fahrerlaubnis (ohne Busführerschein)

Führerscheinanträge können bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung gestellt werden. Häufig werden sämtliche Formalitäten auch durch die ausbildende Fahrschule erledigt.

Eine Ersterteilung einer Fahrerlaubnis liegt vor, wenn der/die Bewerber/in noch keine Fahrerlaubnis im In- oder Ausland besessen hat.

Durch die Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt werden.

Folgende Voraussetzungen / Bedingungen sind zu beachten:

  • bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren
  • die Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, dass mehrere erwachsene Begleiter eingetragen werden.
  • Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens 5 Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine Fahrerlaubnis der Klasse 3 besitzen.
  • Die Begleiter dürfen nur maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister haben.
  • Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig

Je nach Einzelfall in der Regel zwischen 44,70 € und 211,20 €.

Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.

Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Führerscheinklasse, die beantragt wird:

Klassen A, A1, B, BE, M und L

  • Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passfoto
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über eine durchgeführte Erste-Hilfe-Schulung
  • Klasse B: Gegebenenfalls der „Schaltkompetenznachweis“ über die Ausbildung auf einem Schaltwagen

Bei begleitetem Fahren ab 17 zusätzlich:

  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis "Begleitendes Fahren ab 17" mit Unterschrift der Eltern beziehungsweise der gesetzlichen Vertretung.
  • Kopie des Führerscheins jeder angegebenen Begleitperson, von der eine Einverständniserklärung vorliegt.
  • Einverständniserklärung der Begleitperson oder der Begleitpersonen mit deren jeweiliger Unterschrift.

Klassen C1, C1E, C, CE und T

  • Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passfoto
  • Nachweis über eine durchgeführte Erste-Hilfe-Schulung
  • Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (z. B. durch Verkehrs- oder Arbeitsmediziner) nach Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als 1 Jahr)

4-6 Wochen

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