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Führerscheinanträge können bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung gestellt werden. Häufig werden sämtliche Formalitäten auch durch die ausbildende Fahrschule erledigt.
Eine Ersterteilung einer Fahrerlaubnis liegt vor, wenn der/die Bewerber/in noch keine Fahrerlaubnis im In- oder Ausland besessen hat.
Durch die Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt werden.
Folgende Voraussetzungen / Bedingungen sind zu beachten:
- bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren
- die Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, dass mehrere erwachsene Begleiter eingetragen werden.
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens 5 Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine Fahrerlaubnis der Klasse 3 besitzen.
- Die Begleiter dürfen nur maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister haben.
- Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Führerscheinklasse, die beantragt wird:
Klassen A, A1, B, BE, M und L
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über eine durchgeführte Erste-Hilfe-Schulung
- Klasse B: Gegebenenfalls der „Schaltkompetenznachweis“ über die Ausbildung auf einem Schaltwagen
Bei begleitetem Fahren ab 17 zusätzlich:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis "Begleitendes Fahren ab 17" mit Unterschrift der Eltern beziehungsweise der gesetzlichen Vertretung.
- Kopie des Führerscheins jeder angegebenen Begleitperson, von der eine Einverständniserklärung vorliegt.
- Einverständniserklärung der Begleitperson oder der Begleitpersonen mit deren jeweiliger Unterschrift.
Klassen C1, C1E, C, CE und T
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- Nachweis über eine durchgeführte Erste-Hilfe-Schulung
- Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (z. B. durch Verkehrs- oder Arbeitsmediziner) nach Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
Je nach Einzelfall in der Regel zwischen 44,70 € und 211,20 €.
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
4-6 Wochen
Führerscheinanträge können bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung gestellt werden. Häufig werden sämtliche Formalitäten auch durch die ausbildende Fahrschule erledigt.
Eine Ersterteilung einer Fahrerlaubnis liegt vor, wenn der/die Bewerber/in noch keine Fahrerlaubnis im In- oder Ausland besessen hat.
Durch die Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt werden.
Folgende Voraussetzungen / Bedingungen sind zu beachten:
- bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren
- die Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, dass mehrere erwachsene Begleiter eingetragen werden.
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens 5 Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine Fahrerlaubnis der Klasse 3 besitzen.
- Die Begleiter dürfen nur maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister haben.
- Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Führerscheinklasse, die beantragt wird:
Klassen A, A1, B, BE, M und L
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über eine durchgeführte Erste-Hilfe-Schulung
- Klasse B: Gegebenenfalls der „Schaltkompetenznachweis“ über die Ausbildung auf einem Schaltwagen
Bei begleitetem Fahren ab 17 zusätzlich:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis "Begleitendes Fahren ab 17" mit Unterschrift der Eltern beziehungsweise der gesetzlichen Vertretung.
- Kopie des Führerscheins jeder angegebenen Begleitperson, von der eine Einverständniserklärung vorliegt.
- Einverständniserklärung der Begleitperson oder der Begleitpersonen mit deren jeweiliger Unterschrift.
Klassen C1, C1E, C, CE und T
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- Nachweis über eine durchgeführte Erste-Hilfe-Schulung
- Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (z. B. durch Verkehrs- oder Arbeitsmediziner) nach Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
Je nach Einzelfall in der Regel zwischen 44,70 € und 211,20 €.
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
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Führerscheinanträge können bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung gestellt werden. Häufig werden sämtliche Formalitäten auch durch die ausbildende Fahrschule erledigt.
Eine Ersterteilung einer Fahrerlaubnis liegt vor, wenn der/die Bewerber/in noch keine Fahrerlaubnis im In- oder Ausland besessen hat.
Durch die Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt werden.
Folgende Voraussetzungen / Bedingungen sind zu beachten:
- bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren
- die Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, dass mehrere erwachsene Begleiter eingetragen werden.
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens 5 Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine Fahrerlaubnis der Klasse 3 besitzen.
- Die Begleiter dürfen nur maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister haben.
- Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Führerscheinklasse, die beantragt wird:
Klassen A, A1, B, BE, M und L
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über eine durchgeführte Erste-Hilfe-Schulung
- Klasse B: Gegebenenfalls der „Schaltkompetenznachweis“ über die Ausbildung auf einem Schaltwagen
Bei begleitetem Fahren ab 17 zusätzlich:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis "Begleitendes Fahren ab 17" mit Unterschrift der Eltern beziehungsweise der gesetzlichen Vertretung.
- Kopie des Führerscheins jeder angegebenen Begleitperson, von der eine Einverständniserklärung vorliegt.
- Einverständniserklärung der Begleitperson oder der Begleitpersonen mit deren jeweiliger Unterschrift.
Klassen C1, C1E, C, CE und T
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- Nachweis über eine durchgeführte Erste-Hilfe-Schulung
- Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (z. B. durch Verkehrs- oder Arbeitsmediziner) nach Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
Je nach Einzelfall in der Regel zwischen 44,70 € und 211,20 €.
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
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Führerscheinanträge können bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung gestellt werden. Häufig werden sämtliche Formalitäten auch durch die ausbildende Fahrschule erledigt.
Eine Ersterteilung einer Fahrerlaubnis liegt vor, wenn der/die Bewerber/in noch keine Fahrerlaubnis im In- oder Ausland besessen hat.
Durch die Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt werden.
Folgende Voraussetzungen / Bedingungen sind zu beachten:
- bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren
- die Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, dass mehrere erwachsene Begleiter eingetragen werden.
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens 5 Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine Fahrerlaubnis der Klasse 3 besitzen.
- Die Begleiter dürfen nur maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister haben.
- Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Führerscheinklasse, die beantragt wird:
Klassen A, A1, B, BE, M und L
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über eine durchgeführte Erste-Hilfe-Schulung
- Klasse B: Gegebenenfalls der „Schaltkompetenznachweis“ über die Ausbildung auf einem Schaltwagen
Bei begleitetem Fahren ab 17 zusätzlich:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis "Begleitendes Fahren ab 17" mit Unterschrift der Eltern beziehungsweise der gesetzlichen Vertretung.
- Kopie des Führerscheins jeder angegebenen Begleitperson, von der eine Einverständniserklärung vorliegt.
- Einverständniserklärung der Begleitperson oder der Begleitpersonen mit deren jeweiliger Unterschrift.
Klassen C1, C1E, C, CE und T
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- Nachweis über eine durchgeführte Erste-Hilfe-Schulung
- Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (z. B. durch Verkehrs- oder Arbeitsmediziner) nach Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
Je nach Einzelfall in der Regel zwischen 44,70 € und 211,20 €.
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
4-6 Wochen
Führerscheinanträge können bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung gestellt werden. Häufig werden sämtliche Formalitäten auch durch die ausbildende Fahrschule erledigt.
Eine Ersterteilung einer Fahrerlaubnis liegt vor, wenn der/die Bewerber/in noch keine Fahrerlaubnis im In- oder Ausland besessen hat.
Durch die Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt werden.
Folgende Voraussetzungen / Bedingungen sind zu beachten:
- bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren
- die Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, dass mehrere erwachsene Begleiter eingetragen werden.
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens 5 Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine Fahrerlaubnis der Klasse 3 besitzen.
- Die Begleiter dürfen nur maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister haben.
- Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Führerscheinklasse, die beantragt wird:
Klassen A, A1, B, BE, M und L
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über eine durchgeführte Erste-Hilfe-Schulung
- Klasse B: Gegebenenfalls der „Schaltkompetenznachweis“ über die Ausbildung auf einem Schaltwagen
Bei begleitetem Fahren ab 17 zusätzlich:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis "Begleitendes Fahren ab 17" mit Unterschrift der Eltern beziehungsweise der gesetzlichen Vertretung.
- Kopie des Führerscheins jeder angegebenen Begleitperson, von der eine Einverständniserklärung vorliegt.
- Einverständniserklärung der Begleitperson oder der Begleitpersonen mit deren jeweiliger Unterschrift.
Klassen C1, C1E, C, CE und T
- Personalausweis oder Reisepass
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- Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (z. B. durch Verkehrs- oder Arbeitsmediziner) nach Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
Je nach Einzelfall in der Regel zwischen 44,70 € und 211,20 €.
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
4-6 Wochen
- Anschrift
- 001 Griesenbrauckerstraße 6 58640 Iserlohn
Bürgerbüro Iserlohn
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-is@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Bürgerbüro Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-ld@maerkischer-kreis.de
Führerschein - Ersterteilung einer Fahrerlaubnis (ohne Busführerschein)
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Eine Ersterteilung einer Fahrerlaubnis liegt vor, wenn der/die Bewerber/in noch keine Fahrerlaubnis im In- oder Ausland besessen hat.
Durch die Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt werden.
Folgende Voraussetzungen / Bedingungen sind zu beachten:
- bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren
- die Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, dass mehrere erwachsene Begleiter eingetragen werden.
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens 5 Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine Fahrerlaubnis der Klasse 3 besitzen.
- Die Begleiter dürfen nur maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister haben.
- Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig
Je nach Einzelfall in der Regel zwischen 44,70 € und 211,20 €.
Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Führerscheinklasse, die beantragt wird:
Klassen A, A1, B, BE, M und L
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über eine durchgeführte Erste-Hilfe-Schulung
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Bei begleitetem Fahren ab 17 zusätzlich:
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- Kopie des Führerscheins jeder angegebenen Begleitperson, von der eine Einverständniserklärung vorliegt.
- Einverständniserklärung der Begleitperson oder der Begleitpersonen mit deren jeweiliger Unterschrift.
Klassen C1, C1E, C, CE und T
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
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- Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
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