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Führerschein - Namensänderung

Änderung des Namens im Führerschein

Der Führerschein ist kein Ausweisdokument. Eine Pflicht zur Änderung des Führerscheins bei einer Namensänderung gibt es nicht. Der "alte" Führerschein kann also weiterhin benutzt werden, da der richtige Name aus dem Personalausweis ersichtlich ist. Bei Fahrten in das Ausland wird eine Änderung des Führerscheins jedoch empfohlen.

  • 15,10 € (wenn bereits ein „neuer" EU-Kartenschein ab 19.01.2013 vorliegt)
  • 30,40 € (wenn noch ein „alter" Führerschein vor dem 19.01.2013 vorliegt)

Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.

  • persönliches Erscheinen
  • Personalausweis oder Reisepass mit dem neuen Namen (wenn der geänderte Name nicht im Personalausweis oder Reisepass steht, wird die Urkunde über die Namensänderung benötigt)
  • Führerschein
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • Karteikartenabschrift der Behörde, die den bisherigen Führerschein ausgestellt hat, wenn die Fahrerlaubnis nicht im Märkischen Kreis und vor dem 01.01.1999 erworben wurde.
    Möglichst per Fax oder E-Mail an das jeweilige Bürgerbüro:
    Lüdenscheid: 02351/966-6277 – KKA-LD@​maerkischer-kreis.de
    Iserlohn: 02371/966-8667 – KKA-IS@​maerkischer-kreis.de

4-6 Wochen (je nach Auslastung bei der Bundesdruckerei GmbH)

Persönliche Antragstellung nur mit vorheriger Terminvereinbarung!

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Kontakt

Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Dienststelle Iserlohn
Griesenbrauckerstraße 6
58640 Iserlohn

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