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Führerschein - Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis in eine zivile Fahrerlaubnis

Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis, z.B. Bundeswehr, Bundespolizei, Polizei, in eine zivile Fahrerlaubnis

Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Polizei oder des Bundesgrenzschutzes dürfen grundsätzlich nur Dienstfahrzeuge gefahren werden, keine privaten Fahrzeuge. Eine Dienstfahrerlaubnis kann aber während des bestehenden Dienstverhältnisses und nach dem Ausscheiden aus dem Dienst ohne erneute Fahrerlaubnisausbildung und -prüfung in eine allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

ca. 50 €

  • Dienstführerschein und Dienstausweis (Kopie zur Antragstellung ausreichend),
  • falls das Dienstverhältnis nicht mehr besteht: Bescheinigung des früheren Dienstherrn über die bestehenden Fahrerlaubnisklassen,
  • gültiger Personalausweis/Reisepass/vorläufiger Personalausweis (Kopie zur Antragstellung ausreichend),
  • biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung,
  • ziviler Führerschein (Kopie zur Antragstellung ausreichend).


In manchen Fällen ist zusätzlich eine ärztliche, eine augenärztliche oder eine Leistungsuntersuchung notwendig.

ca. 6 Wochen

Wegen der derzeit stark erhöhten Zahl von Anträgen, bitten wir von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen.

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Kontakt

Frau Polatzek

Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Frau Schwickardt

Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Frau Shokar de Matos

Kreishaus I Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

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