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Führerschein - Verlängerung der LKW Führerscheine

Die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE und CE79 werden nur befristet erteilt und müssen im Anschluss jeweils für 5 Jahre verlängert werden. Dies gilt auch für Inhaber der alten Klasse 2, welche das 50. Lebensjahr vollenden.
Der Verlängerungsantrag sollte rechtzeitig vor Ablauf der Führerscheinklasse gestellt werden (am besten 3 bis 4 Monate vorher). Die Verlängerung erfolgt dann als Anschlussverlängerung (=Ablaufdatum + 5 Jahre).

Die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE werden nur befristet erteilt und müssen im Anschluss jeweils für 5 Jahre verlängert werden. Dies gilt auch für Inhaber der alten Klasse 2, welche das 50. Lebensjahr vollenden. 
Der Verlängerungsantrag sollte stets vor Ablauf der Führerscheinklasse gestellt werden. Verspätete Anträge werden aber noch bis zu 5 Jahre nach Ablauf akzeptiert.
Antragsteller, die sich noch mehr Zeit lassen, müssen in der Regel eine Fahrschule besuchen und eine erneute praktische Prüfung ablegen.

Der EU-Kartenführerschein wird durch das Bürgerbüro bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt. Die Bearbeitung dauert etwa 3-4 Wochen. Es wird daher empfohlen, die Verlängerung rechtzeitig zu beantragen (maximal 6 Monate vor Ablauf).

Der bisherige Führerschein wird bei der Antragstellung im Bürgerbüro entwertet. Er behält jedoch innerhalb Deutschlands solange seine Gültigkeit, bis Sie den neuen Führerschein von der Bundesdruckerei GmbH erhalten haben. Sofern Sie auch im Ausland fahren, weisen Sie bitte bei der Beantragung gesondert darauf hin.

Zur Antragstellung vereinbaren Sie bitte online einen Termin in einem der beiden Bürgerbüros der Kreisverwaltung (siehe Link unten).

Alternativ kann der Antrag auch auf dem Postweg oder persönlich bei der jeweiligen Stadt- / Gemeindeverwaltung gestellt werden. Der Antrag wird dann an das Bürgerbüro des Märkischen Kreises weitergeleitet.

Berufskraftfahrer beachten bitte die Regelungen zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. Der Eintrag zur Berufskraftfahrerqualifikation erfolgt seit dem 23.05.2021 nicht mehr durch die Schlüsselzahl „95“ im Führerschein. Hier muss jetzt ein „Fahrerqualifizierungsnachweis“ beantragt werden. Dieser ist eine eigene Karte, die extra beantragt werden muss.

49,00 Euro

Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.

Bei persönlicher Antragstellung im Bürgerbüro:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bisheriger Führerschein
  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • augenärztliches Gutachten - nicht älter als 2 Jahre - über die Eignung zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1, C1E, C und CE nach Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (im Original).
  • ärztliche Bescheinigung - nicht älter als 1 Jahr - eines niedergelassenen Arztes über die Fahreignung (verbindliches Muster gemäß Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung ist zwingend vorgeschrieben; im Original).

Bei postalischem Antrag:

  • unterschriebenes Antragsformular inkl. Beiblatt mit Unterschrift und biometrischem Lichtbild (35 x 45 mm)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (im Kopie)
  • bisheriger Führerschein (in Kopie)
  • augenärztliches Gutachten - nicht älter als 2 Jahre - über die Eignung zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1, C1E, C und CE nach Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (im Original).
  • ärztliche Bescheinigung - nicht älter als 1 Jahr - eines niedergelassenen Arztes über die Fahreignung (verbindliches Muster gemäß Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung ist zwingend vorgeschrieben; im Original).

4-6 Wochen (je nach Auslastung bei der Bundesdruckerei GmbH)

Persönliche Antragstellung nur mit vorheriger Terminvereinbarung!

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