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- Gesetzliche Betreuung und Vorsorgemöglichkeiten
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Die Betreuungsstelle des Märkischen Kreises ist beteiligt an Verfahren zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung. Die Mitarbeiter der Betreuungsstelle haben dem Gericht gegenüber in einer gutachtlichen Stellungnahme Empfehlungen zur Erforderlichkeit, zum Umfang der Betreuung und zur Auswahl eines geeigneten Betreuers zu unterbreiten.
Der Märkische Kreis ist nicht für das Gebiet der Stadt Iserlohn zuständig.
Altena
- Britta Bechem, Tel. 02351 / 966-7620
Balve, Herscheid, Plettenberg
- Emilia Winkler-Brahimi, Tel.: 02351 / 966-7619
Halver, Kierspe, Meinerzhagen
- Elke Kaltenborn, Tel. 02351 / 966-7627
Hemer
- Claudia Pampuch, Tel. 02371 / 966-8052
- Frau Voßbeck-Kayser, Tel. 02371 / 966-8057
Lüdenscheid
- Vanessa Bach-Peters, Tel. 02351 / 966-7631
- Anke Fischer, Tel. 02351 / 966-7678
- Sonja Hagedorn, Tel. 02351 / 966-7676
- Nicole Paul, Tel. 02351 / 966-7616
- Svenja Schönenberg, Tel. 02351 / 966-7625
Nachrodt-Wiblingwerde, Werdohl
- Petra Platt, Tel. 02351 / 966-7618
Neuenrade
- Claudia Pampuch, Tel. 02371 / 966-8052
Menden
- Frau Knop, Tel. 02351 / 966-5127
- Frau Wirth, Tel. 02351 / 966-5128
Schalksmühle
- Britta Bortz-Richter, Tel. 02351 / 966-7621
Für einen Volljährigen kann auf Grund einer psychischen Erkrankung, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden, wenn er vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen.
Die Betreuung kann von Amts wegen oder auf Antrag des Betroffenen eingerichtet werden. Über das zuständige Amtsgericht wird im Rahmen eines Betreuungsverfahrens geprüft, ob und in welchen Aufgabenkreisen die Einrichtung einer Betreuung erforderlich ist.
Eine gesetzliche Betreuung wird nur für die Angelegenheiten eingerichtet, in denen rechtliche Unterstützung notwendig erscheint. Im Rahmen des Verfahrens wird geprüft, ob andere Hilfen wie soziale Hilfsdienste die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung entbehrlich machen können.
Die Betreuungsstelle Märkischer Kreis unterstützt die Amtsgerichte bei der Sachverhaltsermittlung im Betreuungsverfahren. Die Mitarbeiter der Betreuungsstelle haben dem Gericht gegenüber in einer gutachtlichen Stellungnahme Empfehlungen zur Erforderlichkeit, zum Umfang der Betreuung und zur Auswahl eines geeigneten Betreuers zu unterbreiten.
Die Betreuungsstelle ist dabei maßgeblich an den Entscheidungen der Gerichte beteiligt.
Das Team der Betreuungsstelle Märkischer Kreis bietet interessierten Bürgerinnen und Bürgern kompetente und vertrauensvolle Beratung in allen Fragen rund um das Betreuungsrecht und zu den im Gesetz vorgesehenen Vorsorgemöglichkeiten.
Das Beratungsangebot richtet sich insbesondere an
- Menschen, denen ein rechtlicher Betreuer zur Seite gestellt worden ist
- Angehörige
- ehrenamtliche Betreuer
- stationäre Einrichtungen
Vorsorgemöglichkeiten
1. Vorsorgevollmacht
Durch eine Vorsorgevollmacht kann jeder volljährige Bürger eine oder mehrere Personen seines Vertrauens bestimmen, die seine Angelegenheiten im Falle eigener Hilfsbedürftigkeit regeln sollen.
Damit kann die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung gegebenenfalls entfallen.
Voraussetzung:
- der Vollmachtgeber ist geschäftsfähig
- der Bevollmächtigte ist bereit und geeignet
- zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem besteht ein Vertrauensverhältnis
Der Bevollmächtigte kann nur vom Vollmachtgeber kontrolliert werden!
Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden!
2. Betreuungsverfügung
In einer Betreuungsverfügung können Sie Ihre Wünsche für den Fall dokumentieren, dass die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung erforderlich werden sollte.
3. Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung können Sie Ihren Willen im Hinblick auf zukünftige medizinische Behandlungen dokumentieren.
Dies ist insbesondere für Situationen von Bedeutung, in denen Sie krankheitsbedingt nicht in der Lage sind, ihren Willen zu äußern.
Die Betreuungsstelle des Märkischen Kreises ist beteiligt an Verfahren zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung. Die Mitarbeiter der Betreuungsstelle haben dem Gericht gegenüber in einer gutachtlichen Stellungnahme Empfehlungen zur Erforderlichkeit, zum Umfang der Betreuung und zur Auswahl eines geeigneten Betreuers zu unterbreiten.
Der Märkische Kreis ist nicht für das Gebiet der Stadt Iserlohn zuständig.
Altena
- Britta Bechem, Tel. 02351 / 966-7620
Balve, Herscheid, Plettenberg
- Emilia Winkler-Brahimi, Tel.: 02351 / 966-7619
Halver, Kierspe, Meinerzhagen
- Elke Kaltenborn, Tel. 02351 / 966-7627
Hemer
- Claudia Pampuch, Tel. 02371 / 966-8052
- Frau Voßbeck-Kayser, Tel. 02371 / 966-8057
Lüdenscheid
- Vanessa Bach-Peters, Tel. 02351 / 966-7631
- Anke Fischer, Tel. 02351 / 966-7678
- Sonja Hagedorn, Tel. 02351 / 966-7676
- Nicole Paul, Tel. 02351 / 966-7616
- Svenja Schönenberg, Tel. 02351 / 966-7625
Nachrodt-Wiblingwerde, Werdohl
- Petra Platt, Tel. 02351 / 966-7618
Neuenrade
- Claudia Pampuch, Tel. 02371 / 966-8052
Menden
- Frau Knop, Tel. 02351 / 966-5127
- Frau Wirth, Tel. 02351 / 966-5128
Schalksmühle
- Britta Bortz-Richter, Tel. 02351 / 966-7621
Für einen Volljährigen kann auf Grund einer psychischen Erkrankung, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden, wenn er vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen.
Die Betreuung kann von Amts wegen oder auf Antrag des Betroffenen eingerichtet werden. Über das zuständige Amtsgericht wird im Rahmen eines Betreuungsverfahrens geprüft, ob und in welchen Aufgabenkreisen die Einrichtung einer Betreuung erforderlich ist.
Eine gesetzliche Betreuung wird nur für die Angelegenheiten eingerichtet, in denen rechtliche Unterstützung notwendig erscheint. Im Rahmen des Verfahrens wird geprüft, ob andere Hilfen wie soziale Hilfsdienste die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung entbehrlich machen können.
Die Betreuungsstelle Märkischer Kreis unterstützt die Amtsgerichte bei der Sachverhaltsermittlung im Betreuungsverfahren. Die Mitarbeiter der Betreuungsstelle haben dem Gericht gegenüber in einer gutachtlichen Stellungnahme Empfehlungen zur Erforderlichkeit, zum Umfang der Betreuung und zur Auswahl eines geeigneten Betreuers zu unterbreiten.
Die Betreuungsstelle ist dabei maßgeblich an den Entscheidungen der Gerichte beteiligt.
Das Team der Betreuungsstelle Märkischer Kreis bietet interessierten Bürgerinnen und Bürgern kompetente und vertrauensvolle Beratung in allen Fragen rund um das Betreuungsrecht und zu den im Gesetz vorgesehenen Vorsorgemöglichkeiten.
Das Beratungsangebot richtet sich insbesondere an
- Menschen, denen ein rechtlicher Betreuer zur Seite gestellt worden ist
- Angehörige
- ehrenamtliche Betreuer
- stationäre Einrichtungen
Vorsorgemöglichkeiten
1. Vorsorgevollmacht
Durch eine Vorsorgevollmacht kann jeder volljährige Bürger eine oder mehrere Personen seines Vertrauens bestimmen, die seine Angelegenheiten im Falle eigener Hilfsbedürftigkeit regeln sollen.
Damit kann die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung gegebenenfalls entfallen.
Voraussetzung:
- der Vollmachtgeber ist geschäftsfähig
- der Bevollmächtigte ist bereit und geeignet
- zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem besteht ein Vertrauensverhältnis
Der Bevollmächtigte kann nur vom Vollmachtgeber kontrolliert werden!
Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden!
2. Betreuungsverfügung
In einer Betreuungsverfügung können Sie Ihre Wünsche für den Fall dokumentieren, dass die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung erforderlich werden sollte.
3. Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung können Sie Ihren Willen im Hinblick auf zukünftige medizinische Behandlungen dokumentieren.
Dies ist insbesondere für Situationen von Bedeutung, in denen Sie krankheitsbedingt nicht in der Lage sind, ihren Willen zu äußern.
- Anschrift
- 001 Werdohler Str. 30 58511 Lüdenscheid
- Anschrift
- 001 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Anschrift
- 001 Hofeskamp 12a 58706 Menden
- Anschrift
- 001 Breddestraße 54 58675 Hemer
- Anschrift
- 001 Goethestraße 47 58791 Werdohl
Alexandra
Hartschwager
- Telefon
- 02351 966-7626
- Fax
- 02351 966887626
- A.Hartschwager@maerkischer-kreis.de
Gesetzliche Betreuung und Vorsorgemöglichkeiten
Die Betreuungsstelle des Märkischen Kreises ist beteiligt an Verfahren zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung. Die Mitarbeiter der Betreuungsstelle haben dem Gericht gegenüber in einer gutachtlichen Stellungnahme Empfehlungen zur Erforderlichkeit, zum Umfang der Betreuung und zur Auswahl eines geeigneten Betreuers zu unterbreiten.
Der Märkische Kreis ist nicht für das Gebiet der Stadt Iserlohn zuständig.
Altena
- Britta Bechem, Tel. 02351 / 966-7620
Balve, Herscheid, Plettenberg
- Emilia Winkler-Brahimi, Tel.: 02351 / 966-7619
Halver, Kierspe, Meinerzhagen
- Elke Kaltenborn, Tel. 02351 / 966-7627
Hemer
- Claudia Pampuch, Tel. 02371 / 966-8052
- Frau Voßbeck-Kayser, Tel. 02371 / 966-8057
Lüdenscheid
- Vanessa Bach-Peters, Tel. 02351 / 966-7631
- Anke Fischer, Tel. 02351 / 966-7678
- Sonja Hagedorn, Tel. 02351 / 966-7676
- Nicole Paul, Tel. 02351 / 966-7616
- Svenja Schönenberg, Tel. 02351 / 966-7625
Nachrodt-Wiblingwerde, Werdohl
- Petra Platt, Tel. 02351 / 966-7618
Neuenrade
- Claudia Pampuch, Tel. 02371 / 966-8052
Menden
- Frau Knop, Tel. 02351 / 966-5127
- Frau Wirth, Tel. 02351 / 966-5128
Schalksmühle
- Britta Bortz-Richter, Tel. 02351 / 966-7621
Für einen Volljährigen kann auf Grund einer psychischen Erkrankung, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden, wenn er vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen.
Die Betreuung kann von Amts wegen oder auf Antrag des Betroffenen eingerichtet werden. Über das zuständige Amtsgericht wird im Rahmen eines Betreuungsverfahrens geprüft, ob und in welchen Aufgabenkreisen die Einrichtung einer Betreuung erforderlich ist.
Eine gesetzliche Betreuung wird nur für die Angelegenheiten eingerichtet, in denen rechtliche Unterstützung notwendig erscheint. Im Rahmen des Verfahrens wird geprüft, ob andere Hilfen wie soziale Hilfsdienste die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung entbehrlich machen können.
Die Betreuungsstelle Märkischer Kreis unterstützt die Amtsgerichte bei der Sachverhaltsermittlung im Betreuungsverfahren. Die Mitarbeiter der Betreuungsstelle haben dem Gericht gegenüber in einer gutachtlichen Stellungnahme Empfehlungen zur Erforderlichkeit, zum Umfang der Betreuung und zur Auswahl eines geeigneten Betreuers zu unterbreiten.
Die Betreuungsstelle ist dabei maßgeblich an den Entscheidungen der Gerichte beteiligt.
Das Team der Betreuungsstelle Märkischer Kreis bietet interessierten Bürgerinnen und Bürgern kompetente und vertrauensvolle Beratung in allen Fragen rund um das Betreuungsrecht und zu den im Gesetz vorgesehenen Vorsorgemöglichkeiten.
Das Beratungsangebot richtet sich insbesondere an
- Menschen, denen ein rechtlicher Betreuer zur Seite gestellt worden ist
- Angehörige
- ehrenamtliche Betreuer
- stationäre Einrichtungen
Vorsorgemöglichkeiten
1. Vorsorgevollmacht
Durch eine Vorsorgevollmacht kann jeder volljährige Bürger eine oder mehrere Personen seines Vertrauens bestimmen, die seine Angelegenheiten im Falle eigener Hilfsbedürftigkeit regeln sollen.
Damit kann die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung gegebenenfalls entfallen.
Voraussetzung:
- der Vollmachtgeber ist geschäftsfähig
- der Bevollmächtigte ist bereit und geeignet
- zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem besteht ein Vertrauensverhältnis
Der Bevollmächtigte kann nur vom Vollmachtgeber kontrolliert werden!
Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden!
2. Betreuungsverfügung
In einer Betreuungsverfügung können Sie Ihre Wünsche für den Fall dokumentieren, dass die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung erforderlich werden sollte.
3. Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung können Sie Ihren Willen im Hinblick auf zukünftige medizinische Behandlungen dokumentieren.
Dies ist insbesondere für Situationen von Bedeutung, in denen Sie krankheitsbedingt nicht in der Lage sind, ihren Willen zu äußern.
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Werdohler Str. 30
58511 Lüdenscheid