Copyright/Bildquelle
©
- Service
- Dienstleistungen A-Z
- Gesundheit - Freiverkäufliche Arzneimittel
In der Liste suchen:
Wer freiverkäufliche Arzneimittel anbietet, muss über einen entsprechenden Sachkundenachweis verfügen. Der Märkische Kreis überprüft den Nachweis und überwacht die Lagerung und den Verkauf der Arzneimittel im Einzelhandel.
Einzelhandelsgeschäfte, in denen freiverkäufliche Arzneimittel angeboten werden, werden regelmäßig kontrolliert. Hierbei werden die angeboten Waren auf Ihre Zusammensetzung und auf ihre Mindeshaltbarkeit hin überprüft. Außerdem werden die Sachkundenachweise kontrolliert, die für den Verkauf erforderlich sind.
Eine Sachkundeprüfung für Arzneimittel muss vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt werden. Vorbereitungslehrgänge werden von der IHK und anderen angeboten.
Die Personen, die über den Sachkundenachweis verfügen, müssen während der Öffnungszeiten für die Kunden zur Verfügung stehen.
Die Überprüfung des Sortiments durch das Gesundheitsamt erfolgt in der Regel alle zwei Jahre.
- Landeszentrum Gesundheit NRW
- Bundesjustizministerium
Wer freiverkäufliche Arzneimittel anbietet, muss über einen entsprechenden Sachkundenachweis verfügen. Der Märkische Kreis überprüft den Nachweis und überwacht die Lagerung und den Verkauf der Arzneimittel im Einzelhandel.
Einzelhandelsgeschäfte, in denen freiverkäufliche Arzneimittel angeboten werden, werden regelmäßig kontrolliert. Hierbei werden die angeboten Waren auf Ihre Zusammensetzung und auf ihre Mindeshaltbarkeit hin überprüft. Außerdem werden die Sachkundenachweise kontrolliert, die für den Verkauf erforderlich sind.
Eine Sachkundeprüfung für Arzneimittel muss vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt werden. Vorbereitungslehrgänge werden von der IHK und anderen angeboten.
Die Personen, die über den Sachkundenachweis verfügen, müssen während der Öffnungszeiten für die Kunden zur Verfügung stehen.
Die Überprüfung des Sortiments durch das Gesundheitsamt erfolgt in der Regel alle zwei Jahre.
- Landeszentrum Gesundheit NRW
- Bundesjustizministerium
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 15 58762 Altena
Marion
Gall
- Telefon
- 02352 966-7148
- Fax
- 02352 966887148
- M.Gall@maerkischer-kreis.de
Raimund
Schreiber
- Telefon
- 02352 966-7142
- Fax
- 02352 966887142
- R.Schreiber@maerkischer-kreis.de
Gesundheit - Freiverkäufliche Arzneimittel
Wer freiverkäufliche Arzneimittel anbietet, muss über einen entsprechenden Sachkundenachweis verfügen. Der Märkische Kreis überprüft den Nachweis und überwacht die Lagerung und den Verkauf der Arzneimittel im Einzelhandel.
Einzelhandelsgeschäfte, in denen freiverkäufliche Arzneimittel angeboten werden, werden regelmäßig kontrolliert. Hierbei werden die angeboten Waren auf Ihre Zusammensetzung und auf ihre Mindeshaltbarkeit hin überprüft. Außerdem werden die Sachkundenachweise kontrolliert, die für den Verkauf erforderlich sind.
Eine Sachkundeprüfung für Arzneimittel muss vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt werden. Vorbereitungslehrgänge werden von der IHK und anderen angeboten.
Die Personen, die über den Sachkundenachweis verfügen, müssen während der Öffnungszeiten für die Kunden zur Verfügung stehen.
Die Überprüfung des Sortiments durch das Gesundheitsamt erfolgt in der Regel alle zwei Jahre.
- Landeszentrum Gesundheit NRW
- Bundesjustizministerium
Kontakt
Frau Gall
Bismarckstraße 15
58762 Altena
Raum: 017
Bismarckstraße 15
58762 Altena