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Gesundheit – Pflichten von Hebammen nach dem Landeshebammengesetz NRW (LHebG) und der Berufsordnung für Hebammen (HebBO NRW)

Durch die Akademisierung des Hebammenberufes haben sich weitreichende Änderungen für diesen Berufszweig ergeben. Hier finden Sie Informationen bzgl. der Meldepflicht, Meldewege und Zuständigkeiten von Hebammen nach dem LHebG und der HebBO NRW.

Folgende Verpflichtungen bestehen für im Märkischen Kreis tätige Hebammen gegenüber dem Gesundheitsamt des Märkischen Kreises:

  1. Hebammen haben grundsätzlich dem Gesundheitsamt die Aufnahme, Veränderung, Aussetzung oder Beendigung ihrer Tätigkeit anzuzeigen. Adressänderungen sind ebenfalls anzuzeigen.
  2. Jährliche Mitteilung über die wahrgenommene Tätigkeit bis zum 31.01. des Folgejahres an das Gesundheitsamt.
  3. Es besteht die gesetzliche Verpflichtung zur regelmäßigen beruflichen Fortbildung. Danach ist jede Hebamme verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren Fortbildungsmaßnahmen in einem Umfang von mindestens 60 Unterrichtsstunden nachzuweisen, davon mindestens 20 Stunden auf dem Gebiet des Notfallmanagements. Die Nächste Fortbildungsperiode endet für den Märkischen Kreis zum 31.12.2024.

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Hinweise:

Die Nachweispflicht für Fortbildungsstunden beim Gesundheitsamt des Märkischen Kreises zum 31.12.2024 entfällt.

Ab dem 01.04.2024 ist die Bezirksregierung für die Umsetzung des LHebG und der HebBO zuständig. 
In welcher Form die Meldung an die Bezirksregierung Arnsberg erfolgen muss, ist bislang nicht bekannt.

Anmeldung einer Selbstständigkeit als Hebamme: 25,00 €

Die restlichen gesetzlich verpflichtenden Meldungen werden kostenfrei bearbeitet.

Meldewege:
Die jährliche Meldung kann online vorgenommen werden. Halten Sie hierfür bitte Ihre Fortbildungsnachweise bereit.

Alternativ können Sie sich den Meldebogen als PDF-Datei herunterladen und ausdrucken. Diesen senden Sie dann bitte ausgefüllt und mit den geforderten Nachweisen an folgende Stelle zurück:

Märkischer Kreis – Gesundheitsschutz und Umweltmedizin – Medizinalaufsicht – Bismarckstr. 15 – 58762 Altena

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Kontakt

Kreishaus II Altena
Raum: 003
Bismarckstraße 17
58762 Altena

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