Der Märkischer Kreis überwacht die Qualität des Trinkwassers und die bauliche Beschaffenheit von Kleinanlagen zur Eigenversorgung.
Kleinanlagen zur Eigenversorgung sind Anlagen einschließlich der dazugehörigen Trinkwasser-Installation, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser zur eigenen Nutzung entnommen werden.
Die Betreiber sind verpflichtet regelmäßig Proben zu nehmen.
Bei Störungen ist das Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen.
Der Märkische Kreis kontrolliert die Einhaltung der Trinkwasserverordnung, prüft die Ergebnisse der regelmäßigen Trinkwasseruntersuchungen und besichtigt im regelmäßigen Turnus die Anlagen. Wasserproben werden nicht vom Märkischen Kreis, sondern durch unabhängige Labore entnommen und untersucht. Der Kreis prüft die Untersuchungsberichte auf Einhaltung der Trinkwasserverordnung.
Die Besichtigungen sind gebührenpflichtig; die Gebühr beträgt 60 €.
Anna-Lena
Barfels
Kathrin
Baukhage
Lea
Elsner
Nina
Hofmann
Der Märkischer Kreis überwacht die Qualität des Trinkwassers und die bauliche Beschaffenheit von Kleinanlagen zur Eigenversorgung.
Kleinanlagen zur Eigenversorgung sind Anlagen einschließlich der dazugehörigen Trinkwasser-Installation, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser zur eigenen Nutzung entnommen werden.
Die Betreiber sind verpflichtet regelmäßig Proben zu nehmen.
Bei Störungen ist das Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen.
Der Märkische Kreis kontrolliert die Einhaltung der Trinkwasserverordnung, prüft die Ergebnisse der regelmäßigen Trinkwasseruntersuchungen und besichtigt im regelmäßigen Turnus die Anlagen. Wasserproben werden nicht vom Märkischen Kreis, sondern durch unabhängige Labore entnommen und untersucht. Der Kreis prüft die Untersuchungsberichte auf Einhaltung der Trinkwasserverordnung.
Die Besichtigungen sind gebührenpflichtig; die Gebühr beträgt 60 €.