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Der Märkischer Kreis überwacht die Qualität des Trinkwassers und die bauliche Beschaffenheit von Kleinanlagen zur Eigenversorgung.
Kleinanlagen zur Eigenversorgung sind Anlagen einschließlich der dazugehörigen Trinkwasser-Installation, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser zur eigenen Nutzung entnommen werden.
Die Betreiber sind verpflichtet regelmäßig Proben zu nehmen.
Bei Störungen ist das Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen.
Der Märkische Kreis kontrolliert die Einhaltung der Trinkwasserverordnung, prüft die Ergebnisse der regelmäßigen Trinkwasseruntersuchungen und besichtigt im regelmäßigen Turnus die Anlagen. Wasserproben werden nicht vom Märkischen Kreis, sondern durch unabhängige Labore entnommen und untersucht. Der Kreis prüft die Untersuchungsberichte auf Einhaltung der Trinkwasserverordnung.
Die Besichtigungen sind gebührenpflichtig; die Gebühr beträgt 60 €.
- Landesamt für Umwelt - Untersuchungsstellen für Trinkwasser
- Trinkwasserverordnung - Bundesjustizministerium - Gesetzestext
- Umweltbundesamt - Gesundes Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen
- Trinkwasser - Abchloranleitung
- Trinkwasser - Gefahren durch Bleibelastung
- Trinkwasser - Gefahren durch Nitratbelastung
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 15 58762 Altena
Anna-Lena
Barfels
- Telefon
- 02352 966-7136
- Fax
- 02352 966887136
- A.Barfels@maerkischer-kreis.de
Kathrin
Baukhage
- Telefon
- 02352 966-7149
- Fax
- 02352 966887149
- k.baukhage@maerkischer-kreis.de
Lea
Elsner
- Telefon
- 02352 966-7156
- Fax
- 02352 966887156
- L.Elsner@maerkischer-kreis.de
Nina
Hofmann
- Telefon
- 02352 966-7137
- Fax
- 02352 966887137
- n.hofmann@maerkischer-kreis.de
Gesundheit - Überwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen (Brunnen)
Der Märkischer Kreis überwacht die Qualität des Trinkwassers und die bauliche Beschaffenheit von Kleinanlagen zur Eigenversorgung.
Kleinanlagen zur Eigenversorgung sind Anlagen einschließlich der dazugehörigen Trinkwasser-Installation, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser zur eigenen Nutzung entnommen werden.
Die Betreiber sind verpflichtet regelmäßig Proben zu nehmen.
Bei Störungen ist das Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen.
Der Märkische Kreis kontrolliert die Einhaltung der Trinkwasserverordnung, prüft die Ergebnisse der regelmäßigen Trinkwasseruntersuchungen und besichtigt im regelmäßigen Turnus die Anlagen. Wasserproben werden nicht vom Märkischen Kreis, sondern durch unabhängige Labore entnommen und untersucht. Der Kreis prüft die Untersuchungsberichte auf Einhaltung der Trinkwasserverordnung.
Die Besichtigungen sind gebührenpflichtig; die Gebühr beträgt 60 €.
Kontakt
Raum: U003
Bismarckstraße 15
58762 Altena
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Raum: U002
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Raum: U003
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