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- Gesundheit - Verhütung und Bekämpfung von Hepatitis
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Das Gesundheitsamt nimmt die Meldung des Krankheitsverdachtes, der Erkrankung oder des Todes an akuter Virushepatitis entgegen und nimmt die erforderlichen Ermittlungen zur Verhinderung einer Weiterverbreitung auf.
Die Ärzte sind verpflichtet, dem Märkischen Kreis die Infektionskrankheit unverzüglich zu melden. Das Gesundheitsamt kontaktiert die Erkrankten und die behandelnden Ärzte; es stellt die Umstände der Erkrankung fest.
Die Betroffenen werden über die Erkrankung und die Übertragungswege aufgeklärt. Besonderer Wert wird auf die Eindämmung der Weiterverbreitung gelegt.
Das Gesundheitsamt nimmt die Meldung des Krankheitsverdachtes, der Erkrankung oder des Todes an akuter Virushepatitis entgegen und nimmt die erforderlichen Ermittlungen zur Verhinderung einer Weiterverbreitung auf.
Die Ärzte sind verpflichtet, dem Märkischen Kreis die Infektionskrankheit unverzüglich zu melden. Das Gesundheitsamt kontaktiert die Erkrankten und die behandelnden Ärzte; es stellt die Umstände der Erkrankung fest.
Die Betroffenen werden über die Erkrankung und die Übertragungswege aufgeklärt. Besonderer Wert wird auf die Eindämmung der Weiterverbreitung gelegt.
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 15 58762 Altena
Ruben
Dickhoff
- Telefon
- 02352 966-7147
- Fax
- 02352 966887147
- R.Dickhoff@maerkischer-kreis.de
Gesundheit - Verhütung und Bekämpfung von Hepatitis
Das Gesundheitsamt nimmt die Meldung des Krankheitsverdachtes, der Erkrankung oder des Todes an akuter Virushepatitis entgegen und nimmt die erforderlichen Ermittlungen zur Verhinderung einer Weiterverbreitung auf.
Die Ärzte sind verpflichtet, dem Märkischen Kreis die Infektionskrankheit unverzüglich zu melden. Das Gesundheitsamt kontaktiert die Erkrankten und die behandelnden Ärzte; es stellt die Umstände der Erkrankung fest.
Die Betroffenen werden über die Erkrankung und die Übertragungswege aufgeklärt. Besonderer Wert wird auf die Eindämmung der Weiterverbreitung gelegt.
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Hier können sich Personen registrieren, die gemäß § 20 IfSG verpflichtet sind einen Immunitätsnachweises gegen Masern nachzuweisen.
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Raum: 007
Bismarckstraße 15
58762 Altena