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Das Gesundheitsamt nimmt die Meldungen über Infektionskrankheiten entgegen und verhindert eine Ausbreitung der Krankheit.
Die Ärzte sind verpflichtet, dem Märkischen Kreis die gesetzlich festgelegten Infektionskrankheiten unverzüglich zu melden. Dazu gehören insbesondere Durchfallerkrankungen und infektiöse Leberentzündung. Das Gesundheitsamt kontaktiert die Erkrankten und die behandelnden Ärzte; es stellt die Umstände der Erkrankung fest. Die Betroffenen werden über die Erkrankung und die Übertragungswege aufgeklärt. Besonderer Wert wird auf die Eindämmung der Weiterverbreitung gelegt.
Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Heime usw. sind darüber hinaus verpflichtet, weitere Krankheiten wie beispielsweise Kopfläuse, Krätze und Scharlach zu melden.
Das Gesundheitsamt ist verpflichtet, die anonymisierten Meldungen an übergeordnete Behörden weiterzugeben.
Das Gesundheitsamt nimmt die Meldungen über Infektionskrankheiten entgegen und verhindert eine Ausbreitung der Krankheit.
Die Ärzte sind verpflichtet, dem Märkischen Kreis die gesetzlich festgelegten Infektionskrankheiten unverzüglich zu melden. Dazu gehören insbesondere Durchfallerkrankungen und infektiöse Leberentzündung. Das Gesundheitsamt kontaktiert die Erkrankten und die behandelnden Ärzte; es stellt die Umstände der Erkrankung fest. Die Betroffenen werden über die Erkrankung und die Übertragungswege aufgeklärt. Besonderer Wert wird auf die Eindämmung der Weiterverbreitung gelegt.
Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Heime usw. sind darüber hinaus verpflichtet, weitere Krankheiten wie beispielsweise Kopfläuse, Krätze und Scharlach zu melden.
Das Gesundheitsamt ist verpflichtet, die anonymisierten Meldungen an übergeordnete Behörden weiterzugeben.
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 15 58762 Altena
Ruben
Dickhoff
- Telefon
- 02352 966-7147
- Fax
- 02352 966887147
- R.Dickhoff@maerkischer-kreis.de
Rita
Kölker
- Telefon
- 02352 966-7143
- Fax
- 02352 966887143
- R.Koelker@maerkischer-kreis.de
Gesundheit - Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten
Das Gesundheitsamt nimmt die Meldungen über Infektionskrankheiten entgegen und verhindert eine Ausbreitung der Krankheit.
Die Ärzte sind verpflichtet, dem Märkischen Kreis die gesetzlich festgelegten Infektionskrankheiten unverzüglich zu melden. Dazu gehören insbesondere Durchfallerkrankungen und infektiöse Leberentzündung. Das Gesundheitsamt kontaktiert die Erkrankten und die behandelnden Ärzte; es stellt die Umstände der Erkrankung fest. Die Betroffenen werden über die Erkrankung und die Übertragungswege aufgeklärt. Besonderer Wert wird auf die Eindämmung der Weiterverbreitung gelegt.
Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Heime usw. sind darüber hinaus verpflichtet, weitere Krankheiten wie beispielsweise Kopfläuse, Krätze und Scharlach zu melden.
Das Gesundheitsamt ist verpflichtet, die anonymisierten Meldungen an übergeordnete Behörden weiterzugeben.
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Hier können sich Personen registrieren, die gemäß § 20 IfSG verpflichtet sind einen Immunitätsnachweises gegen Masern nachzuweisen.
Kontakt
Raum: 007
Bismarckstraße 15
58762 Altena
Frau Kölker
Bismarckstraße 15
58762 Altena