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Eine Meldepflicht besteht nur für Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. Schulen, Kindergärten, Asyl- und Obdachlosenunterkünfte und Seniorenheime.
Das Gesundheitsamt nimmt die Meldung entgegen bei Verdacht auf oder Erkrankung an Krätze.
Das Gesundheitsamt berät die betroffenen Personen und Einrichtungen hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen, um eine Weiterverbreitung zu verhindern.
Eine Meldepflicht besteht nur für Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. Schulen, Kindergärten, Asyl- und Obdachlosenunterkünfte und Seniorenheime.
Das Gesundheitsamt nimmt die Meldung entgegen bei Verdacht auf oder Erkrankung an Krätze.
Das Gesundheitsamt berät die betroffenen Personen und Einrichtungen hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen, um eine Weiterverbreitung zu verhindern.
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 15 58762 Altena
Ruben
Dickhoff
- Telefon
- 02352 966-7147
- Fax
- 02352 966887147
- R.Dickhoff@maerkischer-kreis.de
Gesundheit - Verhütung und Bekämpfung von Krätze (Skabies)
Eine Meldepflicht besteht nur für Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. Schulen, Kindergärten, Asyl- und Obdachlosenunterkünfte und Seniorenheime.
Das Gesundheitsamt nimmt die Meldung entgegen bei Verdacht auf oder Erkrankung an Krätze.
Das Gesundheitsamt berät die betroffenen Personen und Einrichtungen hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen, um eine Weiterverbreitung zu verhindern.
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Hier können sich Personen registrieren, die gemäß § 20 IfSG verpflichtet sind einen Immunitätsnachweises gegen Masern nachzuweisen.
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Raum: 007
Bismarckstraße 15
58762 Altena