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Jägerprüfung

Termine für die Jägerprüfung 2024:

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat mitgeteilt, dass der schriftliche Teil der Jägerprüfung gem. § 3 Abs. 3 DVO LJG-NRW am 22.04.2024 stattfindet. Dementsprechend ergeben sich folgende Termine für die Durchführung der Jägerprüfung 2024 im Märkischen Kreis:

Jägerprüfungsausschuss Lüdenscheid:

DatumPrüfungsteilRaum
Montag, 22.04.2024 
Beginn: 15.00 Uhr
Schriftlicher PrüfungsteilGroßer Sitzungssaal 136 / Kreishaus Lüdenscheid
Dienstag, 23.04.2024 
Beginn: 09.00 Uhr
SchießprüfungSchießstand „Spielwigge“
Mittwoch, 24.04.2024
ab 08.00 Uhr
Mündlich/praktischer TeilRaum 137
Kreishaus Lüdenscheid
Donnerstag, 25.04.2024
ab 08.00 Uhr
Mündlich/praktischer TeilRaum 137
Kreishaus Lüdenscheid
Freitag, 26.04.2024
ab 08.00 Uhr
Mündlich/praktischer TeilRaum 137
Kreishaus Lüdenscheid

Jägerprüfungsausschuss Iserlohn:

DatumPrüfungsteilRaum
Montag, 22.04.2024
Beginn: 15.00 Uhr
Schriftlicher PrüfungsteilStändesaal Altena
Dienstag, 23.04.2024
Beginn: 09.00 Uhr
SchießprüfungSchießstand „Hexenteich“
Mittwoch, 24.04.2024
ab 08.00 Uhr
Mündlich/praktischer TeilStändesaal Altena
Donnerstag, 25.04.2024
ab 08.00 Uhr
Mündlich/praktischer TeilStändesaal Altena
Freitag, 26.04.2024
ab 08.00 Uhr
Mündlich/praktischer TeilStändesaal Altena


Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung mit den erforderlichen Anlagen sind gemäß § 4 Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung – DVO LJG-NRW bis spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der unteren Jagdbehörde einzureichen (Anmeldeschluss: 22.02.2024). Die Nachprüfung zur Jägerprüfung 2024 wird vom Prüfungsausschuss Iserlohn durchgeführt.

Jede Person, die mindestens 15 Jahre alt ist, kann sich zur Jägerprüfung anmelden.

Die Jägerprüfung findet jährlich im April und Mai bei der Kreisverwaltung des Märkischen Kreises statt. Die Prüfungstermine werden in den lokalen Tageszeitungen veröffentlicht. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil. Der schriftliche und mündlich-praktische Teil umfasst folgende Sachgebiete:

  • Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie und -hege und Naturschutz,
  • Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues und Wildschadenverhütung,
  • Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen, besonders die sichere Handhabung, den Gebrauch und die Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen,
  • Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffen-, des Tierschutz-, des Naturschutz- und Landschaftsrechts.

Die Schießprüfung besteht aus Büchsen- und Flintenschießen.

Alle Prüfungsteile müssen bestanden werden. Wer bei der Schießprüfung, dem mündlich-praktischen Teil oder beidem durchgefallen ist, kann einmal, frühestens nach drei Monaten, an einer Nachprüfung teilnehmen. Es wird nur der Teil geprüft, der nicht bestanden wurde.

Die Anmeldung zur Jägerprüfung oder Nachprüfung sollte mindestens zwei Monate vorher erfolgen.

220,00 € Prüfungsgebühr + 30,00 € Verwaltungsgebühr

  • Antragsvordruck
  • Bescheinigung der Schulung zur "kundigen Person"
  • Nachweis über die sichere Handhabung und das Schießen mit Kurzwaffen
  • Kopie des Personalausweises
  • Führungszeugnis Belegart N

ca. 6-8 Wochen nach Antragstellung

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Jagdschein

Kontakt

Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 333
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

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Raum: 336
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