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- Jagdschein - Erteilung und Verlängerung
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Am 31.10.2024 ist das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems in Kraft getreten. Dadurch haben sich unter Anderem Änderungen im Bundesjagdgesetz ergeben, die eine vorherige Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nach §§ 5 und 6 des Waffengesetzes durch die zuständige Waffenbehörde erfordern.
Den Antrag können Sie wie bisher postalisch oder per E-Mail bei der Unteren Jagdbehörde einreichen.
Der Original-Jagdschein und die Versicherungsbestätigung kann aufgrund der aktuellen Situation nachgereicht werden oder bei Terminvereinbarung vorgelegt werden.
Aufgrund der aktuellen Situation, können die Unterlagen auch nachgereicht werden!
Dem Antrag sind beizufügen:
- zuletzt ausgestellter Jagdschein im Original
- Jagdhaftpflicht-Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der unteren Jagdbehörde gemäß der gesetzlichen Vorschriften für den beantragten Geltungszeitraum (1, 2 bzw. 3 Jahre)
- Aktuelles Passbild (nur wenn ein neuer Jagdschein ausgestellt werden muss!)
Zusätzliche Unterlagen bei Erstanträgen:
- Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung (nur bei Erstanträgen!)
- Aktuelles Passbild
- Ggfs. Nachweis „Kundige Person“ nach LJG NRW
- Personalausweis (Kopie)
Zusätzliche Unterlagen bei Ausländerjagdscheinen:
- Ausländischer Jagdschein bzw. Nachweis der ausländischen Jägerprüfung
- Europäischer Feuerwaffenpass oder
- Europäisches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate) oder
- Unbeschränkte Auskunft aus dem Strafregister des Herkunftslandes in deutscher Sprache oder in deutscher Übersetzung der in fremder Sprache abgefassten Dokumente durch deutsche oder ausländische öffentliche Stellen (z. B. öffentliche bestellte Übersetzer) nicht älter als 6 Monate
- Nachweis einer in Deutschland gültigen Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Geltungszeitraum
35,00 € für 1 Jahr (1-Jahresjagdschein)
50,00 € für 2 Jahre (2-Jahresjagdschein)
65,00 € für 3 Jahre (3-Jahresjagdschein)
15,00 € für 14 Tage (Tagesjagdschein)
Die Gebühr ist ausschließlich nach Eingang des Gebührenbescheides zu überweisen.
Bearbeitungszeit individuell.
Der Antrag wird wie bisher bei der Unteren Jagdbehörde gestellt. Nach Antragseingang wird die Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei der Waffenbehörde abgefragt. Ohne vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (inklusive unterschriebener Datenschutzerklärung) kann keine Zuverlässigkeitsprüfung bei der Waffenbehörde veranlasst werden.
- Umweltministerium NRW - Jagdzeiten
- Umweltministerium NRW - Jagdrechtsnovelle Nordrhein - Westfalen
- Zweites Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Vorschriften (Ökologisches Jagdgesetz)
Am 31.10.2024 ist das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems in Kraft getreten. Dadurch haben sich unter Anderem Änderungen im Bundesjagdgesetz ergeben, die eine vorherige Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nach §§ 5 und 6 des Waffengesetzes durch die zuständige Waffenbehörde erfordern.
Den Antrag können Sie wie bisher postalisch oder per E-Mail bei der Unteren Jagdbehörde einreichen.
Der Original-Jagdschein und die Versicherungsbestätigung kann aufgrund der aktuellen Situation nachgereicht werden oder bei Terminvereinbarung vorgelegt werden.
Aufgrund der aktuellen Situation, können die Unterlagen auch nachgereicht werden!
Dem Antrag sind beizufügen:
- zuletzt ausgestellter Jagdschein im Original
- Jagdhaftpflicht-Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der unteren Jagdbehörde gemäß der gesetzlichen Vorschriften für den beantragten Geltungszeitraum (1, 2 bzw. 3 Jahre)
- Aktuelles Passbild (nur wenn ein neuer Jagdschein ausgestellt werden muss!)
Zusätzliche Unterlagen bei Erstanträgen:
- Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung (nur bei Erstanträgen!)
- Aktuelles Passbild
- Ggfs. Nachweis „Kundige Person“ nach LJG NRW
- Personalausweis (Kopie)
Zusätzliche Unterlagen bei Ausländerjagdscheinen:
- Ausländischer Jagdschein bzw. Nachweis der ausländischen Jägerprüfung
- Europäischer Feuerwaffenpass oder
- Europäisches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate) oder
- Unbeschränkte Auskunft aus dem Strafregister des Herkunftslandes in deutscher Sprache oder in deutscher Übersetzung der in fremder Sprache abgefassten Dokumente durch deutsche oder ausländische öffentliche Stellen (z. B. öffentliche bestellte Übersetzer) nicht älter als 6 Monate
- Nachweis einer in Deutschland gültigen Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Geltungszeitraum
35,00 € für 1 Jahr (1-Jahresjagdschein)
50,00 € für 2 Jahre (2-Jahresjagdschein)
65,00 € für 3 Jahre (3-Jahresjagdschein)
15,00 € für 14 Tage (Tagesjagdschein)
Die Gebühr ist ausschließlich nach Eingang des Gebührenbescheides zu überweisen.
Bearbeitungszeit individuell.
Der Antrag wird wie bisher bei der Unteren Jagdbehörde gestellt. Nach Antragseingang wird die Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei der Waffenbehörde abgefragt. Ohne vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (inklusive unterschriebener Datenschutzerklärung) kann keine Zuverlässigkeitsprüfung bei der Waffenbehörde veranlasst werden.
- Umweltministerium NRW - Jagdzeiten
- Umweltministerium NRW - Jagdrechtsnovelle Nordrhein - Westfalen
- Zweites Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Vorschriften (Ökologisches Jagdgesetz)
Am 31.10.2024 ist das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems in Kraft getreten. Dadurch haben sich unter Anderem Änderungen im Bundesjagdgesetz ergeben, die eine vorherige Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nach §§ 5 und 6 des Waffengesetzes durch die zuständige Waffenbehörde erfordern.
Den Antrag können Sie wie bisher postalisch oder per E-Mail bei der Unteren Jagdbehörde einreichen.
Der Original-Jagdschein und die Versicherungsbestätigung kann aufgrund der aktuellen Situation nachgereicht werden oder bei Terminvereinbarung vorgelegt werden.
Aufgrund der aktuellen Situation, können die Unterlagen auch nachgereicht werden!
Dem Antrag sind beizufügen:
- zuletzt ausgestellter Jagdschein im Original
- Jagdhaftpflicht-Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der unteren Jagdbehörde gemäß der gesetzlichen Vorschriften für den beantragten Geltungszeitraum (1, 2 bzw. 3 Jahre)
- Aktuelles Passbild (nur wenn ein neuer Jagdschein ausgestellt werden muss!)
Zusätzliche Unterlagen bei Erstanträgen:
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Zusätzliche Unterlagen bei Ausländerjagdscheinen:
- Ausländischer Jagdschein bzw. Nachweis der ausländischen Jägerprüfung
- Europäischer Feuerwaffenpass oder
- Europäisches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate) oder
- Unbeschränkte Auskunft aus dem Strafregister des Herkunftslandes in deutscher Sprache oder in deutscher Übersetzung der in fremder Sprache abgefassten Dokumente durch deutsche oder ausländische öffentliche Stellen (z. B. öffentliche bestellte Übersetzer) nicht älter als 6 Monate
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35,00 € für 1 Jahr (1-Jahresjagdschein)
50,00 € für 2 Jahre (2-Jahresjagdschein)
65,00 € für 3 Jahre (3-Jahresjagdschein)
15,00 € für 14 Tage (Tagesjagdschein)
Die Gebühr ist ausschließlich nach Eingang des Gebührenbescheides zu überweisen.
Bearbeitungszeit individuell.
Der Antrag wird wie bisher bei der Unteren Jagdbehörde gestellt. Nach Antragseingang wird die Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei der Waffenbehörde abgefragt. Ohne vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (inklusive unterschriebener Datenschutzerklärung) kann keine Zuverlässigkeitsprüfung bei der Waffenbehörde veranlasst werden.
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Am 31.10.2024 ist das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems in Kraft getreten. Dadurch haben sich unter Anderem Änderungen im Bundesjagdgesetz ergeben, die eine vorherige Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nach §§ 5 und 6 des Waffengesetzes durch die zuständige Waffenbehörde erfordern.
Den Antrag können Sie wie bisher postalisch oder per E-Mail bei der Unteren Jagdbehörde einreichen.
Der Original-Jagdschein und die Versicherungsbestätigung kann aufgrund der aktuellen Situation nachgereicht werden oder bei Terminvereinbarung vorgelegt werden.
Aufgrund der aktuellen Situation, können die Unterlagen auch nachgereicht werden!
Dem Antrag sind beizufügen:
- zuletzt ausgestellter Jagdschein im Original
- Jagdhaftpflicht-Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der unteren Jagdbehörde gemäß der gesetzlichen Vorschriften für den beantragten Geltungszeitraum (1, 2 bzw. 3 Jahre)
- Aktuelles Passbild (nur wenn ein neuer Jagdschein ausgestellt werden muss!)
Zusätzliche Unterlagen bei Erstanträgen:
- Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung (nur bei Erstanträgen!)
- Aktuelles Passbild
- Ggfs. Nachweis „Kundige Person“ nach LJG NRW
- Personalausweis (Kopie)
Zusätzliche Unterlagen bei Ausländerjagdscheinen:
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- Europäisches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate) oder
- Unbeschränkte Auskunft aus dem Strafregister des Herkunftslandes in deutscher Sprache oder in deutscher Übersetzung der in fremder Sprache abgefassten Dokumente durch deutsche oder ausländische öffentliche Stellen (z. B. öffentliche bestellte Übersetzer) nicht älter als 6 Monate
- Nachweis einer in Deutschland gültigen Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Geltungszeitraum
35,00 € für 1 Jahr (1-Jahresjagdschein)
50,00 € für 2 Jahre (2-Jahresjagdschein)
65,00 € für 3 Jahre (3-Jahresjagdschein)
15,00 € für 14 Tage (Tagesjagdschein)
Die Gebühr ist ausschließlich nach Eingang des Gebührenbescheides zu überweisen.
Bearbeitungszeit individuell.
Der Antrag wird wie bisher bei der Unteren Jagdbehörde gestellt. Nach Antragseingang wird die Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei der Waffenbehörde abgefragt. Ohne vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (inklusive unterschriebener Datenschutzerklärung) kann keine Zuverlässigkeitsprüfung bei der Waffenbehörde veranlasst werden.
- Umweltministerium NRW - Jagdzeiten
- Umweltministerium NRW - Jagdrechtsnovelle Nordrhein - Westfalen
- Zweites Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Vorschriften (Ökologisches Jagdgesetz)
Am 31.10.2024 ist das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems in Kraft getreten. Dadurch haben sich unter Anderem Änderungen im Bundesjagdgesetz ergeben, die eine vorherige Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nach §§ 5 und 6 des Waffengesetzes durch die zuständige Waffenbehörde erfordern.
Den Antrag können Sie wie bisher postalisch oder per E-Mail bei der Unteren Jagdbehörde einreichen.
Der Original-Jagdschein und die Versicherungsbestätigung kann aufgrund der aktuellen Situation nachgereicht werden oder bei Terminvereinbarung vorgelegt werden.
Aufgrund der aktuellen Situation, können die Unterlagen auch nachgereicht werden!
Dem Antrag sind beizufügen:
- zuletzt ausgestellter Jagdschein im Original
- Jagdhaftpflicht-Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der unteren Jagdbehörde gemäß der gesetzlichen Vorschriften für den beantragten Geltungszeitraum (1, 2 bzw. 3 Jahre)
- Aktuelles Passbild (nur wenn ein neuer Jagdschein ausgestellt werden muss!)
Zusätzliche Unterlagen bei Erstanträgen:
- Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung (nur bei Erstanträgen!)
- Aktuelles Passbild
- Ggfs. Nachweis „Kundige Person“ nach LJG NRW
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Zusätzliche Unterlagen bei Ausländerjagdscheinen:
- Ausländischer Jagdschein bzw. Nachweis der ausländischen Jägerprüfung
- Europäischer Feuerwaffenpass oder
- Europäisches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate) oder
- Unbeschränkte Auskunft aus dem Strafregister des Herkunftslandes in deutscher Sprache oder in deutscher Übersetzung der in fremder Sprache abgefassten Dokumente durch deutsche oder ausländische öffentliche Stellen (z. B. öffentliche bestellte Übersetzer) nicht älter als 6 Monate
- Nachweis einer in Deutschland gültigen Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Geltungszeitraum
35,00 € für 1 Jahr (1-Jahresjagdschein)
50,00 € für 2 Jahre (2-Jahresjagdschein)
65,00 € für 3 Jahre (3-Jahresjagdschein)
15,00 € für 14 Tage (Tagesjagdschein)
Die Gebühr ist ausschließlich nach Eingang des Gebührenbescheides zu überweisen.
Bearbeitungszeit individuell.
Der Antrag wird wie bisher bei der Unteren Jagdbehörde gestellt. Nach Antragseingang wird die Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei der Waffenbehörde abgefragt. Ohne vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (inklusive unterschriebener Datenschutzerklärung) kann keine Zuverlässigkeitsprüfung bei der Waffenbehörde veranlasst werden.
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Am 31.10.2024 ist das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems in Kraft getreten. Dadurch haben sich unter Anderem Änderungen im Bundesjagdgesetz ergeben, die eine vorherige Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nach §§ 5 und 6 des Waffengesetzes durch die zuständige Waffenbehörde erfordern.
Den Antrag können Sie wie bisher postalisch oder per E-Mail bei der Unteren Jagdbehörde einreichen.
Der Original-Jagdschein und die Versicherungsbestätigung kann aufgrund der aktuellen Situation nachgereicht werden oder bei Terminvereinbarung vorgelegt werden.
Aufgrund der aktuellen Situation, können die Unterlagen auch nachgereicht werden!
Dem Antrag sind beizufügen:
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- Jagdhaftpflicht-Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der unteren Jagdbehörde gemäß der gesetzlichen Vorschriften für den beantragten Geltungszeitraum (1, 2 bzw. 3 Jahre)
- Aktuelles Passbild (nur wenn ein neuer Jagdschein ausgestellt werden muss!)
Zusätzliche Unterlagen bei Erstanträgen:
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- Unbeschränkte Auskunft aus dem Strafregister des Herkunftslandes in deutscher Sprache oder in deutscher Übersetzung der in fremder Sprache abgefassten Dokumente durch deutsche oder ausländische öffentliche Stellen (z. B. öffentliche bestellte Übersetzer) nicht älter als 6 Monate
- Nachweis einer in Deutschland gültigen Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Geltungszeitraum
35,00 € für 1 Jahr (1-Jahresjagdschein)
50,00 € für 2 Jahre (2-Jahresjagdschein)
65,00 € für 3 Jahre (3-Jahresjagdschein)
15,00 € für 14 Tage (Tagesjagdschein)
Die Gebühr ist ausschließlich nach Eingang des Gebührenbescheides zu überweisen.
Bearbeitungszeit individuell.
Der Antrag wird wie bisher bei der Unteren Jagdbehörde gestellt. Nach Antragseingang wird die Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei der Waffenbehörde abgefragt. Ohne vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (inklusive unterschriebener Datenschutzerklärung) kann keine Zuverlässigkeitsprüfung bei der Waffenbehörde veranlasst werden.
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Am 31.10.2024 ist das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems in Kraft getreten. Dadurch haben sich unter Anderem Änderungen im Bundesjagdgesetz ergeben, die eine vorherige Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nach §§ 5 und 6 des Waffengesetzes durch die zuständige Waffenbehörde erfordern.
Den Antrag können Sie wie bisher postalisch oder per E-Mail bei der Unteren Jagdbehörde einreichen.
Der Original-Jagdschein und die Versicherungsbestätigung kann aufgrund der aktuellen Situation nachgereicht werden oder bei Terminvereinbarung vorgelegt werden.
Aufgrund der aktuellen Situation, können die Unterlagen auch nachgereicht werden!
Dem Antrag sind beizufügen:
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- Jagdhaftpflicht-Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der unteren Jagdbehörde gemäß der gesetzlichen Vorschriften für den beantragten Geltungszeitraum (1, 2 bzw. 3 Jahre)
- Aktuelles Passbild (nur wenn ein neuer Jagdschein ausgestellt werden muss!)
Zusätzliche Unterlagen bei Erstanträgen:
- Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung (nur bei Erstanträgen!)
- Aktuelles Passbild
- Ggfs. Nachweis „Kundige Person“ nach LJG NRW
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- Ausländischer Jagdschein bzw. Nachweis der ausländischen Jägerprüfung
- Europäischer Feuerwaffenpass oder
- Europäisches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate) oder
- Unbeschränkte Auskunft aus dem Strafregister des Herkunftslandes in deutscher Sprache oder in deutscher Übersetzung der in fremder Sprache abgefassten Dokumente durch deutsche oder ausländische öffentliche Stellen (z. B. öffentliche bestellte Übersetzer) nicht älter als 6 Monate
- Nachweis einer in Deutschland gültigen Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Geltungszeitraum
35,00 € für 1 Jahr (1-Jahresjagdschein)
50,00 € für 2 Jahre (2-Jahresjagdschein)
65,00 € für 3 Jahre (3-Jahresjagdschein)
15,00 € für 14 Tage (Tagesjagdschein)
Die Gebühr ist ausschließlich nach Eingang des Gebührenbescheides zu überweisen.
Bearbeitungszeit individuell.
Der Antrag wird wie bisher bei der Unteren Jagdbehörde gestellt. Nach Antragseingang wird die Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei der Waffenbehörde abgefragt. Ohne vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (inklusive unterschriebener Datenschutzerklärung) kann keine Zuverlässigkeitsprüfung bei der Waffenbehörde veranlasst werden.
- Umweltministerium NRW - Jagdzeiten
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Am 31.10.2024 ist das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems in Kraft getreten. Dadurch haben sich unter Anderem Änderungen im Bundesjagdgesetz ergeben, die eine vorherige Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nach §§ 5 und 6 des Waffengesetzes durch die zuständige Waffenbehörde erfordern.
Den Antrag können Sie wie bisher postalisch oder per E-Mail bei der Unteren Jagdbehörde einreichen.
Der Original-Jagdschein und die Versicherungsbestätigung kann aufgrund der aktuellen Situation nachgereicht werden oder bei Terminvereinbarung vorgelegt werden.
Aufgrund der aktuellen Situation, können die Unterlagen auch nachgereicht werden!
Dem Antrag sind beizufügen:
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Zusätzliche Unterlagen bei Erstanträgen:
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- Nachweis einer in Deutschland gültigen Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Geltungszeitraum
35,00 € für 1 Jahr (1-Jahresjagdschein)
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Katja
Budde
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- 02351 966-6486
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- katja.budde@maerkischer-kreis.de
Sarah
Moschner
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- Fax
- 02351 966886323
- S.Moschner@maerkischer-kreis.de
Inga
Ritter
- Telefon
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- Fax
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- I.Ritter@maerkischer-kreis.de
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Der Antrag wird wie bisher bei der Unteren Jagdbehörde gestellt. Nach Antragseingang wird die Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei der Waffenbehörde abgefragt. Ohne vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (inklusive unterschriebener Datenschutzerklärung) kann keine Zuverlässigkeitsprüfung bei der Waffenbehörde veranlasst werden.
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