Abmelden von Kraftfahrzeugen und Anhängern
Mit der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) werden Fahrzeug und Kennzeichen voneinander getrennt. Die Abmeldung ist sowohl für MK-Fahrzeuge, als auch für auswärts zugelassene Fahrzeuge möglich.
Die Kfz-Versicherung und das Hauptzollamt werden automatisiert über die Abmeldung (Außerbetriebsetzung) informiert.
Nur für Fahrzeuge mit einem Kennzeichen aus dem Märkischen Kreis:
Soll das Fahrzeug später mit demselben Kennzeichen wieder angemeldet werden, muss bei der Abmeldung das Kennzeichen reserviert werden. Eine sog. Verbleibskennzeichenreservierung ist für 1 Jahr gültig.
Eine Wiederzulassung auf denselben Fahrzeughalter ist frühestens am Tage nach der Außerbetriebsetzung möglich.
Soll das bisherige Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug reserviert werden, ist eine Reservierung als Wunschkennzeichen für 6 Monate möglich, sofern es sich um ein Kennzeichen des Märkischen Kreises handelt.
Eine Reservierung von auswärtigen Kennzeichen ist nicht möglich.
Diese Dienstleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online beantragt werden. Einen Link zur Onlinezulassung finden Sie am Ende dieser Seite.
Vor Ort: 16,80 Euro (mit Kennzeichenreservierung für dasselbe Fahrzeug: 19,10 Euro)
Online: 3,65 Euro (mit Kennzeichenreservierung für dasselbe Fahrzeug: 5,95 Euro)
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Abmelden von Kraftfahrzeugen und Anhängern
Mit der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) werden Fahrzeug und Kennzeichen voneinander getrennt. Die Abmeldung ist sowohl für MK-Fahrzeuge, als auch für auswärts zugelassene Fahrzeuge möglich.
Die Kfz-Versicherung und das Hauptzollamt werden automatisiert über die Abmeldung (Außerbetriebsetzung) informiert.
Nur für Fahrzeuge mit einem Kennzeichen aus dem Märkischen Kreis:
Soll das Fahrzeug später mit demselben Kennzeichen wieder angemeldet werden, muss bei der Abmeldung das Kennzeichen reserviert werden. Eine sog. Verbleibskennzeichenreservierung ist für 1 Jahr gültig.
Eine Wiederzulassung auf denselben Fahrzeughalter ist frühestens am Tage nach der Außerbetriebsetzung möglich.
Soll das bisherige Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug reserviert werden, ist eine Reservierung als Wunschkennzeichen für 6 Monate möglich, sofern es sich um ein Kennzeichen des Märkischen Kreises handelt.
Eine Reservierung von auswärtigen Kennzeichen ist nicht möglich.
Diese Dienstleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online beantragt werden. Einen Link zur Onlinezulassung finden Sie am Ende dieser Seite.
Vor Ort: 16,80 Euro (mit Kennzeichenreservierung für dasselbe Fahrzeug: 19,10 Euro)
Online: 3,65 Euro (mit Kennzeichenreservierung für dasselbe Fahrzeug: 5,95 Euro)
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Abmelden von Kraftfahrzeugen und Anhängern
Mit der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) werden Fahrzeug und Kennzeichen voneinander getrennt. Die Abmeldung ist sowohl für MK-Fahrzeuge, als auch für auswärts zugelassene Fahrzeuge möglich.
Die Kfz-Versicherung und das Hauptzollamt werden automatisiert über die Abmeldung (Außerbetriebsetzung) informiert.
Nur für Fahrzeuge mit einem Kennzeichen aus dem Märkischen Kreis:
Soll das Fahrzeug später mit demselben Kennzeichen wieder angemeldet werden, muss bei der Abmeldung das Kennzeichen reserviert werden. Eine sog. Verbleibskennzeichenreservierung ist für 1 Jahr gültig.
Eine Wiederzulassung auf denselben Fahrzeughalter ist frühestens am Tage nach der Außerbetriebsetzung möglich.
Soll das bisherige Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug reserviert werden, ist eine Reservierung als Wunschkennzeichen für 6 Monate möglich, sofern es sich um ein Kennzeichen des Märkischen Kreises handelt.
Eine Reservierung von auswärtigen Kennzeichen ist nicht möglich.
Diese Dienstleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online beantragt werden. Einen Link zur Onlinezulassung finden Sie am Ende dieser Seite.
Vor Ort: 16,80 Euro (mit Kennzeichenreservierung für dasselbe Fahrzeug: 19,10 Euro)
Online: 3,65 Euro (mit Kennzeichenreservierung für dasselbe Fahrzeug: 5,95 Euro)
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Bürgerbüro Iserlohn
Bürgerbüro Lüdenscheid
Abmelden von Kraftfahrzeugen und Anhängern
Mit der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) werden Fahrzeug und Kennzeichen voneinander getrennt. Die Abmeldung ist sowohl für MK-Fahrzeuge, als auch für auswärts zugelassene Fahrzeuge möglich.
Die Kfz-Versicherung und das Hauptzollamt werden automatisiert über die Abmeldung (Außerbetriebsetzung) informiert.
Nur für Fahrzeuge mit einem Kennzeichen aus dem Märkischen Kreis:
Soll das Fahrzeug später mit demselben Kennzeichen wieder angemeldet werden, muss bei der Abmeldung das Kennzeichen reserviert werden. Eine sog. Verbleibskennzeichenreservierung ist für 1 Jahr gültig.
Eine Wiederzulassung auf denselben Fahrzeughalter ist frühestens am Tage nach der Außerbetriebsetzung möglich.
Soll das bisherige Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug reserviert werden, ist eine Reservierung als Wunschkennzeichen für 6 Monate möglich, sofern es sich um ein Kennzeichen des Märkischen Kreises handelt.
Eine Reservierung von auswärtigen Kennzeichen ist nicht möglich.
Diese Dienstleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online beantragt werden. Einen Link zur Onlinezulassung finden Sie am Ende dieser Seite.
Vor Ort: 16,80 Euro (mit Kennzeichenreservierung für dasselbe Fahrzeug: 19,10 Euro)
Online: 3,65 Euro (mit Kennzeichenreservierung für dasselbe Fahrzeug: 5,95 Euro)
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!