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Umschreibung des Fahrzeugs
Wechselt ein Fahrzeughalter innerhalb Deutschlands seine Anschrift muss das Fahrzeug auf die neue Adresse umgemeldet werden. Dabei kann auch bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks (Kreis oder kreisfreie Stadt) das bisherige Kennzeichen auf Wunsch weiter geführt werden.
Die Kennzeichenübernahme ist jedoch nur bei angemeldeten Fahrzeugen und nur bei gleichbleibendem Fahrzeughalter möglich.
Wenn Sie möchten, können Sie sich online vorab ein Wunschkennzeichen reservieren.
Diese Dienstleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online beantragt werden. Einen Link zur Onlinezulassung finden Sie am Ende dieser Seite.
bei natürlichen Personen:
- Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
oder beglaubigte Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins
oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)
oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins mit Originalunterschrift des Inhabers - Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist
bei juristischen Personen:
- Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)
- Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen: Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung (SP)
- bei E-Kennzeichen: CoC-Dokument (Certificate of conformity); EG-Übereinstimmungsbescheinigung
Falls eine andere Kennzeichenkombination als die bisherige zugeteilt werden soll zusätzlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- SEPA Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- die alten Kennzeichenschilder
Bei abgemeldeten Fahrzeugen zusätzlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- SEPA Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Bei gleichzeitiger Namensänderung ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ebenfalls mitzubringen.
Soll das Fahrzeug auf einen Minderjährigen zugelassen werden, sind zusätzlich erforderlich:
- eine schriftliche Einverständniserklärung sowie
- die Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile
- Führerschein oder
- Schwerbehindertenausweis
Ab 26,50 Euro bei Kennzeichenbeibehalt*
Ab 30,30 Euro bei neuem Kennzeichen*
*) Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Umschreibung des Fahrzeugs
Wechselt ein Fahrzeughalter innerhalb Deutschlands seine Anschrift muss das Fahrzeug auf die neue Adresse umgemeldet werden. Dabei kann auch bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks (Kreis oder kreisfreie Stadt) das bisherige Kennzeichen auf Wunsch weiter geführt werden.
Die Kennzeichenübernahme ist jedoch nur bei angemeldeten Fahrzeugen und nur bei gleichbleibendem Fahrzeughalter möglich.
Wenn Sie möchten, können Sie sich online vorab ein Wunschkennzeichen reservieren.
Diese Dienstleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online beantragt werden. Einen Link zur Onlinezulassung finden Sie am Ende dieser Seite.
bei natürlichen Personen:
- Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
oder beglaubigte Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins
oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)
oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins mit Originalunterschrift des Inhabers - Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist
bei juristischen Personen:
- Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)
- Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen: Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung (SP)
- bei E-Kennzeichen: CoC-Dokument (Certificate of conformity); EG-Übereinstimmungsbescheinigung
Falls eine andere Kennzeichenkombination als die bisherige zugeteilt werden soll zusätzlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- SEPA Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- die alten Kennzeichenschilder
Bei abgemeldeten Fahrzeugen zusätzlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- SEPA Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Bei gleichzeitiger Namensänderung ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ebenfalls mitzubringen.
Soll das Fahrzeug auf einen Minderjährigen zugelassen werden, sind zusätzlich erforderlich:
- eine schriftliche Einverständniserklärung sowie
- die Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile
- Führerschein oder
- Schwerbehindertenausweis
Ab 26,50 Euro bei Kennzeichenbeibehalt*
Ab 30,30 Euro bei neuem Kennzeichen*
*) Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 Griesenbrauckerstraße 6 58640 Iserlohn
Bürgerbüro Iserlohn
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-is@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Bürgerbüro Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-ld@maerkischer-kreis.de
Kfz - Adressänderung (aus einem anderen Zulassungsbezirk)
Umschreibung des Fahrzeugs
Wechselt ein Fahrzeughalter innerhalb Deutschlands seine Anschrift muss das Fahrzeug auf die neue Adresse umgemeldet werden. Dabei kann auch bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks (Kreis oder kreisfreie Stadt) das bisherige Kennzeichen auf Wunsch weiter geführt werden.
Die Kennzeichenübernahme ist jedoch nur bei angemeldeten Fahrzeugen und nur bei gleichbleibendem Fahrzeughalter möglich.
Wenn Sie möchten, können Sie sich online vorab ein Wunschkennzeichen reservieren.
Diese Dienstleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online beantragt werden. Einen Link zur Onlinezulassung finden Sie am Ende dieser Seite.
Ab 26,50 Euro bei Kennzeichenbeibehalt*
Ab 30,30 Euro bei neuem Kennzeichen*
*) Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.
bei natürlichen Personen:
- Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
oder beglaubigte Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins
oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)
oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins mit Originalunterschrift des Inhabers - Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist
bei juristischen Personen:
- Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)
- Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen: Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung (SP)
- bei E-Kennzeichen: CoC-Dokument (Certificate of conformity); EG-Übereinstimmungsbescheinigung
Falls eine andere Kennzeichenkombination als die bisherige zugeteilt werden soll zusätzlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- SEPA Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- die alten Kennzeichenschilder
Bei abgemeldeten Fahrzeugen zusätzlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- SEPA Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Bei gleichzeitiger Namensänderung ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ebenfalls mitzubringen.
Soll das Fahrzeug auf einen Minderjährigen zugelassen werden, sind zusätzlich erforderlich:
- eine schriftliche Einverständniserklärung sowie
- die Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile
- Führerschein oder
- Schwerbehindertenausweis
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung
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Heedfelder Str. 45
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