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Kfz - Ausfuhrkennzeichen

Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen

Soll ein Fahrzeug in das Ausland exportiert werden, so kann ein Ausfuhrkennzeichen beantragt werden.

Das Kennzeichen ist zeitlich auf maximal 1 Jahr befristet. Nach Ablauf der Befristung gilt das Fahrzeug als abgemeldet.

Ein Ausfuhrkennzeichen kann nur zugeteilt werden, wenn der künftige Fahrzeughalter seinen Hauptwohnsitz im Märkischen Kreis oder im Ausland hat.

Das Fahrzeug muss dem Bürgerbüro bei Beantragung des Kennzeichens vorgeführt werden. Bitte beachten: die Vorführung des Fahrzeugs kann nur innerhalb der jeweiligen Öffnungszeiten desselben Tages erfolgen.

Bei einer Zulassung auf einen minderjährigen Fahrzeughalter sind eine schriftliche Einverständniserklärung sowie die Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile vorzulegen.

Bei der Beantragung muss eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilt werden. Hierzu ist ein Konto bei einer in Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erforderlich. Sofern ein solches Konto nicht vorhanden ist, kann an den Standorten Lüdenscheid und Iserlohn teilweise mit den Schilderverkaufsstellen eine entsprechende Dienstleistungsvereinbarung abgeschlossen werden.

  • 34,60 €
  • 38,20 € mit Zuteilung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II

Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.

  • Das Fahrzeug muss dem Bürgerbüro bei Beantragung des Kennzeichens vorgeführt werden
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigungskarte für Ausfuhrkennzeichen
  • Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
    oder beglaubigte Kopie des Ausweises
    oder beglaubigte Kopie des Kartenführerscheins
    oder Kopie des Ausweises ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)
  • Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist.
  • Bei juristischen Personen: Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug
  • Einzugsermächtigung über die Kfz-Steuer - ab 30.01.2014 SEPA Lastschriftmandat
  • falls Wohnsitz im Ausland: Nachweis der Anschrift ggf. mit Übersetzung
  • Gültiger Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung (die Hauptuntersuchung muss bis zum Ablauf des Kennzeichens gültig sein!)

1 bis 2 Tage; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

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