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- Kfz - Namens- oder Adressänderung innerhalb des MK
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Änderungen in Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.
Voraussetzung für Namens- und Adressänderungen in den Fahrzeugpapieren ist die Änderung im Melderegister bei der Einwohnermeldebehörde der Wohnortgemeinde.
Für reine Anschriftenänderung genügt eine Änderung im Fahrzeugschein / in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Diese Änderung kann auch in den Meldeämtern am jeweiligen Wohnort durchgeführt werden.
Namensänderungen müssen auch im Fahrzeugbrief / in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen werden und können nur in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises in Lüdenscheid und Iserlohn beantragt.
Namens- und Anschriftenänderungen bei Firmen können ebenfalls nur in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises eingetragen werden.
Diese Dienstleistung kann auch auf dem Postweg oder unter bestimmten Voraussetzungen online beantragt werden. Einen Link zur Onlinezulassung finden Sie an Ende dieser Seite.
Namensänderung:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
- oder beglaubigte Kopie des Ausweises
- oder beglaubigte Kopie des Kartenführerscheins
- oder Kopie des Ausweises ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)
- Zusätzlich die Heiratsurkunde, falls der neue Name im Ausweis noch nicht eingetragen ist
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug
Adressänderung:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
- oder beglaubigte Kopie des Ausweises
- oder beglaubigte Kopie des Kartenführerscheins
- oder beglaubigte Kopie des Ausweises oder Kopie des Ausweises ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)
- Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist.
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine Änderung der Adresse erst nach erfolgter Ummeldung bei der Wohnortbehörde erfolgen kann!
Ab 12,30 Euro (im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen)
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Änderungen in Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.
Voraussetzung für Namens- und Adressänderungen in den Fahrzeugpapieren ist die Änderung im Melderegister bei der Einwohnermeldebehörde der Wohnortgemeinde.
Für reine Anschriftenänderung genügt eine Änderung im Fahrzeugschein / in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Diese Änderung kann auch in den Meldeämtern am jeweiligen Wohnort durchgeführt werden.
Namensänderungen müssen auch im Fahrzeugbrief / in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen werden und können nur in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises in Lüdenscheid und Iserlohn beantragt.
Namens- und Anschriftenänderungen bei Firmen können ebenfalls nur in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises eingetragen werden.
Diese Dienstleistung kann auch auf dem Postweg oder unter bestimmten Voraussetzungen online beantragt werden. Einen Link zur Onlinezulassung finden Sie an Ende dieser Seite.
Namensänderung:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
- oder beglaubigte Kopie des Ausweises
- oder beglaubigte Kopie des Kartenführerscheins
- oder Kopie des Ausweises ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)
- Zusätzlich die Heiratsurkunde, falls der neue Name im Ausweis noch nicht eingetragen ist
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug
Adressänderung:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
- oder beglaubigte Kopie des Ausweises
- oder beglaubigte Kopie des Kartenführerscheins
- oder beglaubigte Kopie des Ausweises oder Kopie des Ausweises ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)
- Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist.
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine Änderung der Adresse erst nach erfolgter Ummeldung bei der Wohnortbehörde erfolgen kann!
Ab 12,30 Euro (im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen)
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 Griesenbrauckerstraße 6 58640 Iserlohn
Bürgerbüro Iserlohn
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-is@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Bürgerbüro Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-ld@maerkischer-kreis.de
Kfz - Namens- oder Adressänderung innerhalb des MK
Änderungen in Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.
Voraussetzung für Namens- und Adressänderungen in den Fahrzeugpapieren ist die Änderung im Melderegister bei der Einwohnermeldebehörde der Wohnortgemeinde.
Für reine Anschriftenänderung genügt eine Änderung im Fahrzeugschein / in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Diese Änderung kann auch in den Meldeämtern am jeweiligen Wohnort durchgeführt werden.
Namensänderungen müssen auch im Fahrzeugbrief / in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen werden und können nur in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises in Lüdenscheid und Iserlohn beantragt.
Namens- und Anschriftenänderungen bei Firmen können ebenfalls nur in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises eingetragen werden.
Diese Dienstleistung kann auch auf dem Postweg oder unter bestimmten Voraussetzungen online beantragt werden. Einen Link zur Onlinezulassung finden Sie an Ende dieser Seite.
Ab 12,30 Euro (im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen)
Namensänderung:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
- oder beglaubigte Kopie des Ausweises
- oder beglaubigte Kopie des Kartenführerscheins
- oder Kopie des Ausweises ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)
- Zusätzlich die Heiratsurkunde, falls der neue Name im Ausweis noch nicht eingetragen ist
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug
Adressänderung:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
- oder beglaubigte Kopie des Ausweises
- oder beglaubigte Kopie des Kartenführerscheins
- oder beglaubigte Kopie des Ausweises oder Kopie des Ausweises ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)
- Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist.
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine Änderung der Adresse erst nach erfolgter Ummeldung bei der Wohnortbehörde erfolgen kann!
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
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Griesenbrauckerstraße 6
58640 Iserlohn