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Kfz - Neuzulassung fabrikneuer Fahrzeuge

Anmelden von Neufahrzeugen

Eine Neuzulassung liegt vor, wenn das Fahrzeug bisher noch nicht im In- oder Ausland zugelassen war (auch keine Tageszulassung).

Diese Dienstleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online beantragt werden. Einen Link zur Onlinezulassung finden Sie am Ende dieser Seite.

Ab 31,20 Euro (im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen)

  • bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
    oder beglaubigte Kopie des Ausweises
    oder beglaubigte Kopie des Kartenführerscheins
    oder Kopie des Ausweises ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)
    oder Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit Originalunterschrift des Inhabers
  • Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist
  • bei juristischen Personen: Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • CoC-Dokument (Certificate of conformity); EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • SEPA Lastschriftmandat über die Kfz-Steuer
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)

Soll das Fahrzeug auf einen Minderjährigen zugelassen werden, sind zusätzlich erforderlich:

  • eine schriftliche Einverständniserklärung sowie
  • die Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile
  • Führerschein oder
  • Schwerbehindertenausweis
  • Formular : „Einwilligungserklärung bei Zulassung auf Minderjährige“
  • Das SEPA-Mandat muss vom Kontoinhaber und vom Halter unterschrieben werden. Ist der minderjährige Halter 0-6 Jahre alt, unterschreiben die Eltern, ab 7 Jahren unterschreibt das Kind selbst.

Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

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