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Zuteilung eines Roten Dauerkennzeichens für Oldtimer.
Beratung und Antragstellung sind nur nach Vereinbarung möglich.
Ein rotes Kennzeichen für Oldtimer kann für Fahrzeuge zugeteilt werden,
- welche mindestens 30 Jahre als sind (gerechnet ab dem Tag der Erstzulassung) und
- die der Darstellung von Oldtimern und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Die Fahrzeuge können auch ohne gültige Betriebserlaubnis an Oldtimerveranstaltungen, und zu Prüfungs-, Probe-, Überführungs- und Werkstattfahrten genutzt werden.
Eine gültige Hauptuntersuchung ist nicht erforderlich, allerdings ist der Fahrzeughalter verpflichtet, sich regelmäßig davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist und die Bestimmungen der StVZO erfüllt.
Das Kennzeichen ist immer befristet auf 1 Jahr und kann für ein oder für mehrere Fahrzeuge genutzt werden. Allerdings dürfen niemals mehrere Fahrzeuge gleichzeitig am Verkehr teilnehmen.
Über die Verwendung ist ein Fahrtenbuch zu führen.
- schriftlicher Antrag mit Begründung
- Führungszeugnis - Belegart 0 - (über die Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) für rotes Dauerkennzeichen
- Personalausweis oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters
- Gutachten gem. § 23 StVZO für jedes Fahrzeug
- Einzugsermächtigung für das zuständige Hauptzollamt zum Einzug der Kfz-Steuer
105,90 Euro bei einem Fahrzeug
121,20 Euro bei mehreren Fahrzeugen
6-8 Wochen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.
Zuteilung eines Roten Dauerkennzeichens für Oldtimer.
Beratung und Antragstellung sind nur nach Vereinbarung möglich.
Ein rotes Kennzeichen für Oldtimer kann für Fahrzeuge zugeteilt werden,
- welche mindestens 30 Jahre als sind (gerechnet ab dem Tag der Erstzulassung) und
- die der Darstellung von Oldtimern und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Die Fahrzeuge können auch ohne gültige Betriebserlaubnis an Oldtimerveranstaltungen, und zu Prüfungs-, Probe-, Überführungs- und Werkstattfahrten genutzt werden.
Eine gültige Hauptuntersuchung ist nicht erforderlich, allerdings ist der Fahrzeughalter verpflichtet, sich regelmäßig davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist und die Bestimmungen der StVZO erfüllt.
Das Kennzeichen ist immer befristet auf 1 Jahr und kann für ein oder für mehrere Fahrzeuge genutzt werden. Allerdings dürfen niemals mehrere Fahrzeuge gleichzeitig am Verkehr teilnehmen.
Über die Verwendung ist ein Fahrtenbuch zu führen.
- schriftlicher Antrag mit Begründung
- Führungszeugnis - Belegart 0 - (über die Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) für rotes Dauerkennzeichen
- Personalausweis oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters
- Gutachten gem. § 23 StVZO für jedes Fahrzeug
- Einzugsermächtigung für das zuständige Hauptzollamt zum Einzug der Kfz-Steuer
105,90 Euro bei einem Fahrzeug
121,20 Euro bei mehreren Fahrzeugen
6-8 Wochen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.
- Anschrift
- 001 Griesenbrauckerstraße 6 58640 Iserlohn
Jessika
Rebiger
- Telefon
- 02371 966-8622
- Fax
- 02371 966888622
- backoffice-bbis@maerkischer-kreis.de
Hans Joachim
Weiß
- Telefon
- 02371 966-8664
- Fax
- 02371 966888664
- backoffice-bbis@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Regina
Hartmann
- Telefon
- 02351 966-6444
- Fax
- 02351 9666277
- backoffice-bbld@maerkischer-kreis.de
Michael
Sobczyk
- Telefon
- 02351 966-6444
- Fax
- 02351 9666277
- backoffice-bbld@maerkischer-kreis.de
Kfz - Rotes Dauerkennzeichen für Oldtimer (07er Kennzeichen)
Zuteilung eines Roten Dauerkennzeichens für Oldtimer.
Beratung und Antragstellung sind nur nach Vereinbarung möglich.
Ein rotes Kennzeichen für Oldtimer kann für Fahrzeuge zugeteilt werden,
- welche mindestens 30 Jahre als sind (gerechnet ab dem Tag der Erstzulassung) und
- die der Darstellung von Oldtimern und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Die Fahrzeuge können auch ohne gültige Betriebserlaubnis an Oldtimerveranstaltungen, und zu Prüfungs-, Probe-, Überführungs- und Werkstattfahrten genutzt werden.
Eine gültige Hauptuntersuchung ist nicht erforderlich, allerdings ist der Fahrzeughalter verpflichtet, sich regelmäßig davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist und die Bestimmungen der StVZO erfüllt.
Das Kennzeichen ist immer befristet auf 1 Jahr und kann für ein oder für mehrere Fahrzeuge genutzt werden. Allerdings dürfen niemals mehrere Fahrzeuge gleichzeitig am Verkehr teilnehmen.
Über die Verwendung ist ein Fahrtenbuch zu führen.
105,90 Euro bei einem Fahrzeug
121,20 Euro bei mehreren Fahrzeugen
- schriftlicher Antrag mit Begründung
- Führungszeugnis - Belegart 0 - (über die Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) für rotes Dauerkennzeichen
- Personalausweis oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters
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- Einzugsermächtigung für das zuständige Hauptzollamt zum Einzug der Kfz-Steuer
6-8 Wochen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.
Kontakt
Frau Hartmann
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Frau Rebiger
Griesenbrauckerstraße 6
58640 Iserlohn
Herr Sobczyk
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Herr Weiß
Griesenbrauckerstraße 6
58640 Iserlohn