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Tageszulassung für Neufahrzeuge
Soll ein Neufahrzeug nur für einen Tag angemeldet werden, so kann eine Tageszulassung beantragt werden.
Die Zulassung ist nur am Tag der Erstzulassung gültig. Eine gesonderte Außerbetriebsetzung ist nicht erforderlich.
Ein Fahrzeug mit einer Tageszulassung darf mit den vorgeschriebenen Kennzeichenschildern ohne
Stempelplaketten für den Tag der Zulassung auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden. Die das Fahrzeug führende Person muss einen vorläufigen Zulassungsnachweis von außen gut lesbar im Fahrzeug auslegen.
Sofern das Fahrzeug nicht gefahren werden soll, brauchen keine Kennzeichenschilder angefertigt werden.
bei natürlichen Personen:
- Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
oder beglaubigte Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins
oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)
oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins mit Originalunterschrift des Inhabers - Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist
bei juristischen Personen:
- Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- CoC-Dokument (Certificate of conformity); EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- SEPA Lastschriftmandat über die Kfz-Steuer
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
Ab 31,20 Euro (im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen)
sofort; nur nach Terminvereinbarung
Tageszulassung für Neufahrzeuge
Soll ein Neufahrzeug nur für einen Tag angemeldet werden, so kann eine Tageszulassung beantragt werden.
Die Zulassung ist nur am Tag der Erstzulassung gültig. Eine gesonderte Außerbetriebsetzung ist nicht erforderlich.
Ein Fahrzeug mit einer Tageszulassung darf mit den vorgeschriebenen Kennzeichenschildern ohne
Stempelplaketten für den Tag der Zulassung auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden. Die das Fahrzeug führende Person muss einen vorläufigen Zulassungsnachweis von außen gut lesbar im Fahrzeug auslegen.
Sofern das Fahrzeug nicht gefahren werden soll, brauchen keine Kennzeichenschilder angefertigt werden.
bei natürlichen Personen:
- Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
oder beglaubigte Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins
oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)
oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins mit Originalunterschrift des Inhabers - Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist
bei juristischen Personen:
- Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- CoC-Dokument (Certificate of conformity); EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- SEPA Lastschriftmandat über die Kfz-Steuer
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
Ab 31,20 Euro (im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen)
sofort; nur nach Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 Griesenbrauckerstraße 6 58640 Iserlohn
Bürgerbüro Iserlohn
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-is@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Bürgerbüro Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-ld@maerkischer-kreis.de
Kfz - Tageszulassung für Neufahrzeuge
Tageszulassung für Neufahrzeuge
Soll ein Neufahrzeug nur für einen Tag angemeldet werden, so kann eine Tageszulassung beantragt werden.
Die Zulassung ist nur am Tag der Erstzulassung gültig. Eine gesonderte Außerbetriebsetzung ist nicht erforderlich.
Ein Fahrzeug mit einer Tageszulassung darf mit den vorgeschriebenen Kennzeichenschildern ohne
Stempelplaketten für den Tag der Zulassung auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden. Die das Fahrzeug führende Person muss einen vorläufigen Zulassungsnachweis von außen gut lesbar im Fahrzeug auslegen.
Sofern das Fahrzeug nicht gefahren werden soll, brauchen keine Kennzeichenschilder angefertigt werden.
Ab 31,20 Euro (im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen)
bei natürlichen Personen:
- Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
oder beglaubigte Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins
oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)
oder Kopie des Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitel oder EU-Kartenführerscheins mit Originalunterschrift des Inhabers - Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist
bei juristischen Personen:
- Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- CoC-Dokument (Certificate of conformity); EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- SEPA Lastschriftmandat über die Kfz-Steuer
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
sofort; nur nach Terminvereinbarung
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