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Kfz - Tageszulassung für Neufahrzeuge

Tageszulassung für Neufahrzeuge

Soll ein Neufahrzeug nur für einen Tag angemeldet werden, so kann eine Tageszulassung beantragt werden.
Die Zulassung ist nur am Tag der Erstzulassung gültig. Eine gesonderte Außerbetriebsetzung ist nicht erforderlich.
Ein Fahrzeug mit einer Tageszulassung darf mit den vorgeschriebenen Kennzeichenschildern ohne
Stempelplaketten für den Tag der Zulassung auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden. Die das Fahrzeug führende Person muss einen vorläufigen Zulassungsnachweis von außen gut lesbar im Fahrzeug auslegen.
Sofern das Fahrzeug nicht gefahren werden soll, brauchen keine Kennzeichenschilder angefertigt werden.

Ab 31,20 Euro (im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen)

+ Bei natürlichen Personen:
- Personalausweis oder Reisepass der künftigen Fahrzeughalterin/des künftigen Fahrzeughalters (im Original) oder 
- Kartenführerschein der künftigen Fahrzeughalterin/des künftigen Fahrzeughalters (im Original) oder
- Aufenthaltstitel der künftigen Fahrzeughalterin/des künftigen Fahrzeughalters (im Original) oder 
- beglaubigte Kopie des Personalausweises/Reisepasses/Kartenführerscheins/Aufenthaltstitels oder 
- Kopie des Personalausweises/Reisepasses/Kartenführerscheins/Aufenthaltstitels ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)

zusätzlich:
- Meldebescheinigung (nicht älter als 2 Wochen), falls im Einwohnermelderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist und

+ Bei juristischen Personen:
- Abdruck des Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszugs

+ Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
+ SEPA Lastschriftmandat an das Hauptzollamt zum Einzug der Kfz-Steuer
+ Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)

sofort; nur nach Terminvereinbarung

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