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Änderung des Kennzeichens
Nachträgliche Änderung von Kennzeichen:
Die Inhaber von „Amtshilfekennzeichen“ (z.B. BO, BOH, DO, EN, LDK, ME, RE, UN, W oder andere) sowie Serienkennzeichen können diese freiwillig auf MK ändern lassen.
Benötigt werden:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- Gültige Hauptuntersuchung, ggf. gültige Sicherheitsprüfung
- Bisherige Kennzeichenschilder
Die Kennzeichenänderung ist kostenpflichtig (ca. 50 Euro inkl. Wunschkennzeichen, ggf. können weitere Gebühren z.B. bei Leasingfahrzeugen hinzukommen. Die Kosten für die Kennzeichenschilder bei den Schilderverkaufsstellen kommen ebenfalls hinzu).
Wenn Sie ein Kennzeichenschild ohne besonderen Anlass ändern möchten, können Sie eine Umkennzeichnung Ihres Fahrzeugs beantragen.
Wenn Sie möchten, können Sie sich online vorab ein Wunschkennzeichen reservieren.
- Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
oder beglaubigte Kopie des Ausweises
oder beglaubigte Kopie des Kartenführerscheins
oder Kopie des Ausweises ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie) - Bei juristischen Personen: Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über die letzte (gültige) Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
Ab 31,20 Euro (im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen)
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Bürgerbüro Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-ld@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Griesenbrauckerstraße 6 58640 Iserlohn
Bürgerbüro Iserlohn
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-is@maerkischer-kreis.de
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Änderung des Kennzeichens
Nachträgliche Änderung von Kennzeichen:
Die Inhaber von „Amtshilfekennzeichen“ (z.B. BO, BOH, DO, EN, LDK, ME, RE, UN, W oder andere) sowie Serienkennzeichen können diese freiwillig auf MK ändern lassen.
Benötigt werden:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- Gültige Hauptuntersuchung, ggf. gültige Sicherheitsprüfung
- Bisherige Kennzeichenschilder
Die Kennzeichenänderung ist kostenpflichtig (ca. 50 Euro inkl. Wunschkennzeichen, ggf. können weitere Gebühren z.B. bei Leasingfahrzeugen hinzukommen. Die Kosten für die Kennzeichenschilder bei den Schilderverkaufsstellen kommen ebenfalls hinzu).
Wenn Sie ein Kennzeichenschild ohne besonderen Anlass ändern möchten, können Sie eine Umkennzeichnung Ihres Fahrzeugs beantragen.
Wenn Sie möchten, können Sie sich online vorab ein Wunschkennzeichen reservieren.
Ab 31,20 Euro (im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen)
- Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder Kartenführerschein des künftigen Fahrzeughalters
oder beglaubigte Kopie des Ausweises
oder beglaubigte Kopie des Kartenführerscheins
oder Kopie des Ausweises ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie) - Bei juristischen Personen: Handelsregister-, Vereinsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über die letzte (gültige) Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)
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Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Kontakt
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Griesenbrauckerstraße 6
58640 Iserlohn
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