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Zustimmung zur Erstellung eines Ersatz-Fahrzeugbriefes bei Verlust oder Diebstahl durch eine externe Zulassungsbehörde.
Bei Verlust oder Diebstahl eines Fahrzeugbriefes mit gleichzeitigem Umzug des Fahrzeughalters in einen anderen Zulassungsbezirk oder mit einem gleichzeitigen Verkauf des Fahrzeugs in einen anderen Zulassungsbezirk, benötigt die Zulassungsbehörde des neuen Wohnortes / Halters eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der bisherigen Zulassungsbehörde.
Die neu zuständige Zulassungsbehörde veranlasst auf Antrag des Fahrzeughalters/neuen Besitzers eine Aufbietung des verlorenen/gestohlenen Fahrzeugbriefes im Verkehrsblatt. Der neue Fahrzeugbrief wird dann im Rahmen der (Wieder-)Zulassung durch die neue Zulassungsbehörde erstellt.
Die Übersendung der Unbedenklichkeitsbescheinigung erfolgt in der Regel per Fax direkt an die neue Zulassungsbehörde.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann telefonisch oder schriftlich angefordert werden.
- Angaben zum Fahrzeug (Fahrzeugart, vollständige Fahrzeugident.-nummer)
- Letztes Kennzeichen (falls bekannt)
5,10 €
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Zustimmung zur Erstellung eines Ersatz-Fahrzeugbriefes bei Verlust oder Diebstahl durch eine externe Zulassungsbehörde.
Bei Verlust oder Diebstahl eines Fahrzeugbriefes mit gleichzeitigem Umzug des Fahrzeughalters in einen anderen Zulassungsbezirk oder mit einem gleichzeitigen Verkauf des Fahrzeugs in einen anderen Zulassungsbezirk, benötigt die Zulassungsbehörde des neuen Wohnortes / Halters eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der bisherigen Zulassungsbehörde.
Die neu zuständige Zulassungsbehörde veranlasst auf Antrag des Fahrzeughalters/neuen Besitzers eine Aufbietung des verlorenen/gestohlenen Fahrzeugbriefes im Verkehrsblatt. Der neue Fahrzeugbrief wird dann im Rahmen der (Wieder-)Zulassung durch die neue Zulassungsbehörde erstellt.
Die Übersendung der Unbedenklichkeitsbescheinigung erfolgt in der Regel per Fax direkt an die neue Zulassungsbehörde.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann telefonisch oder schriftlich angefordert werden.
- Angaben zum Fahrzeug (Fahrzeugart, vollständige Fahrzeugident.-nummer)
- Letztes Kennzeichen (falls bekannt)
5,10 €
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
- Anschrift
- 001 Griesenbrauckerstraße 6 58640 Iserlohn
Bürgerbüro Iserlohn
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-is@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Bürgerbüro Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-60
- buergerbuero-ld@maerkischer-kreis.de
Kfz - Unbedenklichkeitsbescheinigung für verlorene Betriebserlaubnis
Zustimmung zur Erstellung eines Ersatz-Fahrzeugbriefes bei Verlust oder Diebstahl durch eine externe Zulassungsbehörde.
Bei Verlust oder Diebstahl eines Fahrzeugbriefes mit gleichzeitigem Umzug des Fahrzeughalters in einen anderen Zulassungsbezirk oder mit einem gleichzeitigen Verkauf des Fahrzeugs in einen anderen Zulassungsbezirk, benötigt die Zulassungsbehörde des neuen Wohnortes / Halters eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der bisherigen Zulassungsbehörde.
Die neu zuständige Zulassungsbehörde veranlasst auf Antrag des Fahrzeughalters/neuen Besitzers eine Aufbietung des verlorenen/gestohlenen Fahrzeugbriefes im Verkehrsblatt. Der neue Fahrzeugbrief wird dann im Rahmen der (Wieder-)Zulassung durch die neue Zulassungsbehörde erstellt.
Die Übersendung der Unbedenklichkeitsbescheinigung erfolgt in der Regel per Fax direkt an die neue Zulassungsbehörde.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann telefonisch oder schriftlich angefordert werden.
5,10 €
- Angaben zum Fahrzeug (Fahrzeugart, vollständige Fahrzeugident.-nummer)
- Letztes Kennzeichen (falls bekannt)
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Kontakt
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Griesenbrauckerstraße 6
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