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Über den Verkauf eines Fahrzeugs ist das Bürgerbüro als Zulassungsbehörde zu informieren.
Wird ein angemeldetes Fahrzeug veräußert oder tritt aus einem anderen Grund ein Wechsel in der Person der Halterin oder des Halters ein, ist die bisherige Halterin oder Halter oder der/die Eigentümer/-in verpflichtet, dies der Zulassungsbehörde mitzuteilen. Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift der Erwerberin/des Erwerbers sowie deren/dessen Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, enthalten. Hierzu können Sie das unten angebotene Formular verwenden.
Die Zulassungsbehörde überwacht die Ab- oder Ummeldung des Fahrzeugs und kann ggf. Zwangsmaßnahmen gegen die Erwerberin/den Erwerber einleiten. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Verantwortung für das Fahrzeug - insbesondere auch die Versicherungs- und Kfz-Steuerpflicht - auch nach einem Verkauf weiterhin bei der bisherigen Halterin/dem bisherigen Halter liegen. Dies gilt unter Umständen auch für die Kosten der Überwachung der Ab-/Ummeldung des Fahrzeugs. Die Halterpflichten der bisherigen Halterin/des bisherigen Halters enden erst mit der Ab- oder Ummeldung des Fahrzeugs.
Über den Verkauf eines Fahrzeugs ist das Bürgerbüro als Zulassungsbehörde zu informieren.
Wird ein angemeldetes Fahrzeug veräußert oder tritt aus einem anderen Grund ein Wechsel in der Person der Halterin oder des Halters ein, ist die bisherige Halterin oder Halter oder der/die Eigentümer/-in verpflichtet, dies der Zulassungsbehörde mitzuteilen. Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift der Erwerberin/des Erwerbers sowie deren/dessen Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, enthalten. Hierzu können Sie das unten angebotene Formular verwenden.
Die Zulassungsbehörde überwacht die Ab- oder Ummeldung des Fahrzeugs und kann ggf. Zwangsmaßnahmen gegen die Erwerberin/den Erwerber einleiten. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Verantwortung für das Fahrzeug - insbesondere auch die Versicherungs- und Kfz-Steuerpflicht - auch nach einem Verkauf weiterhin bei der bisherigen Halterin/dem bisherigen Halter liegen. Dies gilt unter Umständen auch für die Kosten der Überwachung der Ab-/Ummeldung des Fahrzeugs. Die Halterpflichten der bisherigen Halterin/des bisherigen Halters enden erst mit der Ab- oder Ummeldung des Fahrzeugs.
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Melanie
Behrens
- Telefon
- 02371 966-8617
- Fax
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- backoffice-bbis@maerkischer-kreis.de
Sonja
Biastoch
- Telefon
- 02371 966-8603
- Fax
- 02371 966888603
- backoffice-bbis@maerkischer-kreis.de
Markus
Marquardt
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Nina
Prass
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Jessika
Rebiger
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Hans Joachim
Weiß
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- 02371 966-8664
- Fax
- 02371 966888664
- backoffice-bbis@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Silvia
Frigo
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- 02351 966-6444
- Fax
- 02351 9666277
- backoffice-bbld@maerkischer-kreis.de
Regina
Hartmann
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- 02351 966-6444
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Christa
Mitter
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- 02351 966-6444
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Petra
Roth
- Telefon
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- Fax
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Michael
Sobczyk
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Kontakt
Frau Behrens
Griesenbrauckerstraße 6
58640 Iserlohn
Frau Biastoch
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Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Frau Hartmann
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Herr Marquardt
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