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Kfz - Verlust Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I

Ausstellen eines neuen Fahrzeugscheins bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung.

Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren gegangen oder beschädigt ist, kann ein Ersatzdokument ausgestellt werden.
Sofern noch "alte" Fahrzeugdokumente (bis 2005) vorhanden sind muss ebenfalls eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgestellt werden.

Diese Dienstleistung kann nach vorheriger Terminvereinbarung in den Bürgerbüros der Kreisverwaltung persönlich vor Ort oder auf dem Postweg beantragt werden.

Zwischen 12,- Euro und 15,50 Euro.

  • Bei Verlust oder Diebstahl: Vom Fahrzeughalter unterschriebene Erklärung über den Verlust des Fahrzeugscheines
    • bei Firmen mit Firmenstempel oder Briefkopf
  • Bei Beschädigung: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters (falls dieser nur in Kopie vorliegt, muss die Unterschrift auf der Verlusterklärung zwingend im Original vorliegen!)
  • Falls das Fahrzeug bereits abgemeldet ist:
    Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Falls der verlorene Fahrzeugschein vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurde:
    Fahrzeugbrief

Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

Als Postantrag: Ca. 2 Wochen

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Kontakt

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