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Kfz - Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens

Erteilung eines neuen Kennzeichens für gestohlene oder verlorene Kennzeichenschilder

Wenn Sie ein Kennzeichenschild verlieren oder dieses gestohlen wird, muss dem Fahrzeug ein neues Kennzeichen zugeteilt werden. Das bisherige Kennzeichen wird gesperrt und polizeilich zur Fahndung ausgeschrieben.

Das eventuell noch vorhandene zweite Schild wird durch das Bürgerbüro eingezogen oder entwertet.

Wenn Sie möchten, können Sie sich online vorab ein Wunschkennzeichen reservieren.

ab 59,40 €

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über die letzte (gültige) Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)
  • Personalausweis oder Reisepass oder Kartenführerschein des Fahrzeughalters
    oder beglaubigte Kopie des Ausweises
    oder beglaubigte Kopie des Kartenführerscheins
    oder Kopie des Ausweises ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)
  • noch vorhandenes (zweites) Kennzeichenschild

Bei verlorenen Kennzeichen:

  • Vom Fahrzeughalter unterschriebene Versicherung an Eides Statt (Download)
  • bei Firmenfahrzeugen: Nachweis der Vertretungsberechtigung, z.B. Handelsregisterauszug

Bei gestohlenem Kennzeichen:

  • Polizeibericht

Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

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