An- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen und Anhängern.
Soll ein abgemeldetes Fahrzeug, welches zuletzt in Deutschland zugelassen war, wieder zugelassen werden, handelt es sich um eine Wiederzulassung.
Diese Dienstleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online beantragt werden. Einen Link zur Onlinezulassung finden Sie am Ende dieser Seite.
bei natürlichen Personen:
bei juristischen Personen:
Soll das Fahrzeug auf einen Minderjährigen zugelassen werden, sind zusätzlich erforderlich:
Bei Wiederzulassung auf den gleichen Halter mit reservierten Verbleibskennzeichen: Ab 23,90 Euro*
Bei Wiederzulassung auf den gleichen Halter ohne reserviertes Verbleibskennzeichen: Ab 31,20 Euro*
Bei Wiederzulassung mit Halterwechsel: Ab 29,40 Euro*
*) Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung
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Soll ein abgemeldetes Fahrzeug, welches zuletzt in Deutschland zugelassen war, wieder zugelassen werden, handelt es sich um eine Wiederzulassung.
Diese Dienstleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online beantragt werden. Einen Link zur Onlinezulassung finden Sie am Ende dieser Seite.
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Soll das Fahrzeug auf einen Minderjährigen zugelassen werden, sind zusätzlich erforderlich:
Bei Wiederzulassung auf den gleichen Halter mit reservierten Verbleibskennzeichen: Ab 23,90 Euro*
Bei Wiederzulassung auf den gleichen Halter ohne reserviertes Verbleibskennzeichen: Ab 31,20 Euro*
Bei Wiederzulassung mit Halterwechsel: Ab 29,40 Euro*
*) Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.
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Soll ein abgemeldetes Fahrzeug, welches zuletzt in Deutschland zugelassen war, wieder zugelassen werden, handelt es sich um eine Wiederzulassung.
Diese Dienstleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online beantragt werden. Einen Link zur Onlinezulassung finden Sie am Ende dieser Seite.
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Soll das Fahrzeug auf einen Minderjährigen zugelassen werden, sind zusätzlich erforderlich:
Bei Wiederzulassung auf den gleichen Halter mit reservierten Verbleibskennzeichen: Ab 23,90 Euro*
Bei Wiederzulassung auf den gleichen Halter ohne reserviertes Verbleibskennzeichen: Ab 31,20 Euro*
Bei Wiederzulassung mit Halterwechsel: Ab 29,40 Euro*
*) Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.
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Soll ein abgemeldetes Fahrzeug, welches zuletzt in Deutschland zugelassen war, wieder zugelassen werden, handelt es sich um eine Wiederzulassung.
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Soll das Fahrzeug auf einen Minderjährigen zugelassen werden, sind zusätzlich erforderlich:
Bei Wiederzulassung auf den gleichen Halter mit reservierten Verbleibskennzeichen: Ab 23,90 Euro*
Bei Wiederzulassung auf den gleichen Halter ohne reserviertes Verbleibskennzeichen: Ab 31,20 Euro*
Bei Wiederzulassung mit Halterwechsel: Ab 29,40 Euro*
*) Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.
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Bürgerbüro Iserlohn
Bürgerbüro Lüdenscheid
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Bei Wiederzulassung auf den gleichen Halter mit reservierten Verbleibskennzeichen: Ab 23,90 Euro*
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Bei Wiederzulassung mit Halterwechsel: Ab 29,40 Euro*
*) Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.
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