Ausstellen der Kennzeichen für Oldtimer
Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind (gerechnet ab dem Tag der Erstzulassung) und für die ein positives Gutachten nach § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr ("Oldtimer-Gutachten") vorliegt, können auf Antrag ein H-Kennzeichen erhalten.
H-Kennzeichen können auch mit Saisonkennzeichen kombiniert werden.
Bei bereits angemeldeten Fahrzeugen (nur Wechsel des Kennzeichens):
Im Rahmen der Umschreibung zusätzlich:
Ab 31,20 Euro (im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen)
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Ausstellen der Kennzeichen für Oldtimer
Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind (gerechnet ab dem Tag der Erstzulassung) und für die ein positives Gutachten nach § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr ("Oldtimer-Gutachten") vorliegt, können auf Antrag ein H-Kennzeichen erhalten.
H-Kennzeichen können auch mit Saisonkennzeichen kombiniert werden.
Bei bereits angemeldeten Fahrzeugen (nur Wechsel des Kennzeichens):
Im Rahmen der Umschreibung zusätzlich:
Ab 31,20 Euro (im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen)
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Bürgerbüro Iserlohn
Bürgerbüro Lüdenscheid
Ausstellen der Kennzeichen für Oldtimer
Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind (gerechnet ab dem Tag der Erstzulassung) und für die ein positives Gutachten nach § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr ("Oldtimer-Gutachten") vorliegt, können auf Antrag ein H-Kennzeichen erhalten.
H-Kennzeichen können auch mit Saisonkennzeichen kombiniert werden.
Ab 31,20 Euro (im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen, z.B. 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen)
Bei bereits angemeldeten Fahrzeugen (nur Wechsel des Kennzeichens):
Im Rahmen der Umschreibung zusätzlich:
Am gleichen Tag; nur nach vorheriger Terminvereinbarung!