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Eltern/Personensorgeberechtigte haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich Beiträge zu den Kosten der Kindertageseinrichtung zu entrichten. Der Märkische Kreis setzt die Beiträge fest für folgende Städte und Gemeinden im Kreisgebiet: Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle.
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