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Kreisleitstelle - Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen

Der Märkische Kreis bietet Betreibern von Brandmeldeanlagen die Aufschaltung an die Kreisleitstelle an, sofern die in den Anschlussbedingungen dargestellten Anforderungen eingehalten werden.

Die in den Anschlussbedingungen aufgeführten einheitlichen Vorgaben zum Aufbau der Brandmeldeanlage sowie zur Anordnung ihrer Bestandteile sollen der Kreisleitstelle trotz der Vielzahl der in ihrem Zuständigkeitsgebiet vorhandenen Objekte und unterschiedlichen Anlagen eine schnelle Orientierung im jeweiligen Objekt und ein effektives Eingreifen ermöglichen.
Die Anschlussbedingungen schaffen durch einheitliche Vorgaben zur Planung der Brandmeldeanlage die Voraussetzung für eine sichere Meldung von Gefahren und sollen besonders die Auslösung von Falschalarmen unterbinden.
Die aktuelle Fassung der "Anschlussbedingungen nichtöffentlicher Brandmeldeanlagen an die Übertragungsanlage der Leitstelle des Märkischen Kreises" finden Sie unten.

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