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Lebensmittelüberwachung - Registrierung Erzeuger

Registrierung von Erzeugern von Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs

Kontakt: veterinaer@maerkischer-kreis.de

Landwirte, die Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs (auch Obst und Gemüse) erzeugen, müssen die einzelnen ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe, die auf einer der Stufen der Produktion, der Verarbeitung oder des Vertriebs von Lebensmitteln tätig sind, bei der zuständigen Behörde zwecks Registrierung melden. Diese Verpflichtung gilt insbesondere dann, wenn Obst und Gemüse erzeugt wird, das überwiegend roh verzehrt wird.

 

§ 2a Bedarfsgegenständeverordnung

Gemäß §2a der Bedarfsgegenständeverordnung müssen Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände als Fertigerzeugnis herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, dies spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit der für den jeweiligen Betrieb zuständigen Behörde anzeigen. Diese Anzeigepflicht gilt ab dem 1. Juli 2024.

Meldeformular nach Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene

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