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Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
- bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich,
- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
- für eine dauerstationäre Heimunterbringung.
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
- Grundantrag mit Anlagen (Formular 01 bis 08)
- aktuelle Einkommensnachweise (Rentenbescheide etc.)
- die letzten 10 Girokontoauszüge
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
- Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Grundbesitz
- Kopie des gültigen Personalausweises
- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
- Name und Anschrift der Krankenkasse, sowie die Krankenversicherungsnummer
- entsprechender Pflegekassenbescheid zur beantragten Leistung
- aktuelles Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegekasse (MDK)
- ggf. weitere aktuelle medizinische Unterlagen
- 01 Grundantrag
- 01a Antrag auf Pflegewohngeld
- 01b Zustimmung zur Antragstellung Pflegewohngeld
- 02 Anlage Einkünfte
- 03 Anlage Belastungen
- 04 Anlage Vermögen
- 05 Anlage Unterhaltsansprüche
- 06 Anlage Rentabilitätsberechnung
- 07 Einwilligungserklärung
- 08 Anlage Häusliche Pflege
- Pflegeberatung - Pflege Café
Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
- bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich,
- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
- für eine dauerstationäre Heimunterbringung.
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
- Grundantrag mit Anlagen (Formular 01 bis 08)
- aktuelle Einkommensnachweise (Rentenbescheide etc.)
- die letzten 10 Girokontoauszüge
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
- Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Grundbesitz
- Kopie des gültigen Personalausweises
- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
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- entsprechender Pflegekassenbescheid zur beantragten Leistung
- aktuelles Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegekasse (MDK)
- ggf. weitere aktuelle medizinische Unterlagen
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- 01a Antrag auf Pflegewohngeld
- 01b Zustimmung zur Antragstellung Pflegewohngeld
- 02 Anlage Einkünfte
- 03 Anlage Belastungen
- 04 Anlage Vermögen
- 05 Anlage Unterhaltsansprüche
- 06 Anlage Rentabilitätsberechnung
- 07 Einwilligungserklärung
- 08 Anlage Häusliche Pflege
- Pflegeberatung - Pflege Café
Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
- bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich,
- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
- für eine dauerstationäre Heimunterbringung.
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
- Grundantrag mit Anlagen (Formular 01 bis 08)
- aktuelle Einkommensnachweise (Rentenbescheide etc.)
- die letzten 10 Girokontoauszüge
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
- Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Grundbesitz
- Kopie des gültigen Personalausweises
- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
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- aktuelles Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegekasse (MDK)
- ggf. weitere aktuelle medizinische Unterlagen
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- 01b Zustimmung zur Antragstellung Pflegewohngeld
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- 03 Anlage Belastungen
- 04 Anlage Vermögen
- 05 Anlage Unterhaltsansprüche
- 06 Anlage Rentabilitätsberechnung
- 07 Einwilligungserklärung
- 08 Anlage Häusliche Pflege
- Pflegeberatung - Pflege Café
Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
- bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich,
- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
- für eine dauerstationäre Heimunterbringung.
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
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- ggf. weitere aktuelle medizinische Unterlagen
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Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
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- bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich,
- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
- für eine dauerstationäre Heimunterbringung.
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
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Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
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- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
- für eine dauerstationäre Heimunterbringung.
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
- Grundantrag mit Anlagen (Formular 01 bis 08)
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- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
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Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
- bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich,
- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
- für eine dauerstationäre Heimunterbringung.
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
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- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
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- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
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Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
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- bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich,
- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
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Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
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- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
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- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
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Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
- bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich,
- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
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Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
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- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
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- Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Grundbesitz
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- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
- Name und Anschrift der Krankenkasse, sowie die Krankenversicherungsnummer
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- ggf. weitere aktuelle medizinische Unterlagen
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- 01b Zustimmung zur Antragstellung Pflegewohngeld
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- 05 Anlage Unterhaltsansprüche
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Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
- bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich,
- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
- für eine dauerstationäre Heimunterbringung.
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
- Grundantrag mit Anlagen (Formular 01 bis 08)
- aktuelle Einkommensnachweise (Rentenbescheide etc.)
- die letzten 10 Girokontoauszüge
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
- Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Grundbesitz
- Kopie des gültigen Personalausweises
- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
- Name und Anschrift der Krankenkasse, sowie die Krankenversicherungsnummer
- entsprechender Pflegekassenbescheid zur beantragten Leistung
- aktuelles Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegekasse (MDK)
- ggf. weitere aktuelle medizinische Unterlagen
- 01 Grundantrag
- 01a Antrag auf Pflegewohngeld
- 01b Zustimmung zur Antragstellung Pflegewohngeld
- 02 Anlage Einkünfte
- 03 Anlage Belastungen
- 04 Anlage Vermögen
- 05 Anlage Unterhaltsansprüche
- 06 Anlage Rentabilitätsberechnung
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- 08 Anlage Häusliche Pflege
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Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
- bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich,
- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
- für eine dauerstationäre Heimunterbringung.
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
- Grundantrag mit Anlagen (Formular 01 bis 08)
- aktuelle Einkommensnachweise (Rentenbescheide etc.)
- die letzten 10 Girokontoauszüge
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
- Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Grundbesitz
- Kopie des gültigen Personalausweises
- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
- Name und Anschrift der Krankenkasse, sowie die Krankenversicherungsnummer
- entsprechender Pflegekassenbescheid zur beantragten Leistung
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- ggf. weitere aktuelle medizinische Unterlagen
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- 02 Anlage Einkünfte
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- 07 Einwilligungserklärung
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Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
- bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich,
- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
- für eine dauerstationäre Heimunterbringung.
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
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- die letzten 10 Girokontoauszüge
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
- Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Grundbesitz
- Kopie des gültigen Personalausweises
- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
- Name und Anschrift der Krankenkasse, sowie die Krankenversicherungsnummer
- entsprechender Pflegekassenbescheid zur beantragten Leistung
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Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
- bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich,
- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
- für eine dauerstationäre Heimunterbringung.
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
- Grundantrag mit Anlagen (Formular 01 bis 08)
- aktuelle Einkommensnachweise (Rentenbescheide etc.)
- die letzten 10 Girokontoauszüge
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
- Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Grundbesitz
- Kopie des gültigen Personalausweises
- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
- Name und Anschrift der Krankenkasse, sowie die Krankenversicherungsnummer
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- 02 Anlage Einkünfte
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- 04 Anlage Vermögen
- 05 Anlage Unterhaltsansprüche
- 06 Anlage Rentabilitätsberechnung
- 07 Einwilligungserklärung
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Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
- bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich,
- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
- für eine dauerstationäre Heimunterbringung.
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
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- aktuelle Einkommensnachweise (Rentenbescheide etc.)
- die letzten 10 Girokontoauszüge
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
- Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Grundbesitz
- Kopie des gültigen Personalausweises
- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
- Name und Anschrift der Krankenkasse, sowie die Krankenversicherungsnummer
- entsprechender Pflegekassenbescheid zur beantragten Leistung
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- 01b Zustimmung zur Antragstellung Pflegewohngeld
- 02 Anlage Einkünfte
- 03 Anlage Belastungen
- 04 Anlage Vermögen
- 05 Anlage Unterhaltsansprüche
- 06 Anlage Rentabilitätsberechnung
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Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
- bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich,
- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
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Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
- Grundantrag mit Anlagen (Formular 01 bis 08)
- aktuelle Einkommensnachweise (Rentenbescheide etc.)
- die letzten 10 Girokontoauszüge
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
- Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Grundbesitz
- Kopie des gültigen Personalausweises
- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
- Name und Anschrift der Krankenkasse, sowie die Krankenversicherungsnummer
- entsprechender Pflegekassenbescheid zur beantragten Leistung
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- ggf. weitere aktuelle medizinische Unterlagen
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- 06 Anlage Rentabilitätsberechnung
- 07 Einwilligungserklärung
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Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
- bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich,
- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
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Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
- Grundantrag mit Anlagen (Formular 01 bis 08)
- aktuelle Einkommensnachweise (Rentenbescheide etc.)
- die letzten 10 Girokontoauszüge
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
- Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Grundbesitz
- Kopie des gültigen Personalausweises
- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
- Name und Anschrift der Krankenkasse, sowie die Krankenversicherungsnummer
- entsprechender Pflegekassenbescheid zur beantragten Leistung
- aktuelles Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegekasse (MDK)
- ggf. weitere aktuelle medizinische Unterlagen
- 01 Grundantrag
- 01a Antrag auf Pflegewohngeld
- 01b Zustimmung zur Antragstellung Pflegewohngeld
- 02 Anlage Einkünfte
- 03 Anlage Belastungen
- 04 Anlage Vermögen
- 05 Anlage Unterhaltsansprüche
- 06 Anlage Rentabilitätsberechnung
- 07 Einwilligungserklärung
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- Pflegeberatung - Pflege Café
Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
- bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich,
- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
- für eine dauerstationäre Heimunterbringung.
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
- Grundantrag mit Anlagen (Formular 01 bis 08)
- aktuelle Einkommensnachweise (Rentenbescheide etc.)
- die letzten 10 Girokontoauszüge
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
- Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Grundbesitz
- Kopie des gültigen Personalausweises
- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
- Name und Anschrift der Krankenkasse, sowie die Krankenversicherungsnummer
- entsprechender Pflegekassenbescheid zur beantragten Leistung
- aktuelles Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegekasse (MDK)
- ggf. weitere aktuelle medizinische Unterlagen
- 01 Grundantrag
- 01a Antrag auf Pflegewohngeld
- 01b Zustimmung zur Antragstellung Pflegewohngeld
- 02 Anlage Einkünfte
- 03 Anlage Belastungen
- 04 Anlage Vermögen
- 05 Anlage Unterhaltsansprüche
- 06 Anlage Rentabilitätsberechnung
- 07 Einwilligungserklärung
- 08 Anlage Häusliche Pflege
- Pflegeberatung - Pflege Café
Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
- bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich,
- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
- für eine dauerstationäre Heimunterbringung.
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
- Grundantrag mit Anlagen (Formular 01 bis 08)
- aktuelle Einkommensnachweise (Rentenbescheide etc.)
- die letzten 10 Girokontoauszüge
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
- Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Grundbesitz
- Kopie des gültigen Personalausweises
- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
- Name und Anschrift der Krankenkasse, sowie die Krankenversicherungsnummer
- entsprechender Pflegekassenbescheid zur beantragten Leistung
- aktuelles Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegekasse (MDK)
- ggf. weitere aktuelle medizinische Unterlagen
- 01 Grundantrag
- 01a Antrag auf Pflegewohngeld
- 01b Zustimmung zur Antragstellung Pflegewohngeld
- 02 Anlage Einkünfte
- 03 Anlage Belastungen
- 04 Anlage Vermögen
- 05 Anlage Unterhaltsansprüche
- 06 Anlage Rentabilitätsberechnung
- 07 Einwilligungserklärung
- 08 Anlage Häusliche Pflege
- Pflegeberatung - Pflege Café
Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
- bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich,
- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
- für eine dauerstationäre Heimunterbringung.
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
- Grundantrag mit Anlagen (Formular 01 bis 08)
- aktuelle Einkommensnachweise (Rentenbescheide etc.)
- die letzten 10 Girokontoauszüge
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
- Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Grundbesitz
- Kopie des gültigen Personalausweises
- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
- Name und Anschrift der Krankenkasse, sowie die Krankenversicherungsnummer
- entsprechender Pflegekassenbescheid zur beantragten Leistung
- aktuelles Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegekasse (MDK)
- ggf. weitere aktuelle medizinische Unterlagen
- 01 Grundantrag
- 01a Antrag auf Pflegewohngeld
- 01b Zustimmung zur Antragstellung Pflegewohngeld
- 02 Anlage Einkünfte
- 03 Anlage Belastungen
- 04 Anlage Vermögen
- 05 Anlage Unterhaltsansprüche
- 06 Anlage Rentabilitätsberechnung
- 07 Einwilligungserklärung
- 08 Anlage Häusliche Pflege
- Pflegeberatung - Pflege Café
Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
- bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich,
- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
- für eine dauerstationäre Heimunterbringung.
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
- Grundantrag mit Anlagen (Formular 01 bis 08)
- aktuelle Einkommensnachweise (Rentenbescheide etc.)
- die letzten 10 Girokontoauszüge
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
- Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Grundbesitz
- Kopie des gültigen Personalausweises
- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
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- 01 Grundantrag
- 01a Antrag auf Pflegewohngeld
- 01b Zustimmung zur Antragstellung Pflegewohngeld
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- 05 Anlage Unterhaltsansprüche
- 06 Anlage Rentabilitätsberechnung
- 07 Einwilligungserklärung
- 08 Anlage Häusliche Pflege
- Pflegeberatung - Pflege Café
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
Laura
Arens
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7228
- Fax
- 02352 966887228
- L.Arens@maerkischer-kreis.de
Bosse
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7188
- Fax
- 02352 966887188
- D.Bosse@maerkischer-kreis.de
Falkner
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7185
- Fax
- 02352 966887185
- L.Falkner@maerkischer-kreis.de
Mariella
Günther
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7235
- Fax
- 02352 966887235
- M.Guenther@maerkischer-kreis.de
Fynn
Hampel
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7233
- Fax
- 02352 966887233
- F.Hampel@maerkischer-kreis.de
Fidan
Kadayifci
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7186
- Fax
- 02352 966887186
- F.Kadayifci@maerkischer-kreis.de
Michael
Karmann
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7082
- Fax
- 02352 966887082
- M.Karmann@maerkischer-kreis.de
Annika
Knaub
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7174
- Fax
- 02352 966887174
- A.Knaub@maerkischer-kreis.de
König
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7096
- Fax
- 02352 966887096
- M.Koenig@maerkischer-kreis.de
Köper
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7281
- Fax
- 02352 966887281
- T.Koeper@maerkischer-kreis.de
Kroek
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7118
- Fax
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- R.Kroek@maerkischer-kreis.de
Annika
Langwald
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
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- Fax
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- A.Langwald@maerkischer-kreis.de
Makala
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7176
- Fax
- 02352 966887176
- J.Makala@maerkischer-kreis.de
Matthe
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
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- 02352 966-7015
- Fax
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- V.Matthe@maerkischer-kreis.de
Meyer
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7097
- Fax
- 02352 966887097
- K.Meyer@maerkischer-kreis.de
Katja
Neumann
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- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7128
- Fax
- 02352 966887128
- K.Neumann@maerkischer-kreis.de
Nocker
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
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- 02352 966-7086
- Fax
- 02352 966887086
- A.Nocker@maerkischer-kreis.de
Kathrin
Polus
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
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- 02352 966-7130
- Fax
- 02352 966887130
- K.Polus@maerkischer-kreis.de
Barbara
Prinsen
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7177
- Fax
- 02352 966887177
- B.Prinsen@maerkischer-kreis.de
Ines
Schulte
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7109
- Fax
- 02352 966887109
- I.Schulte@maerkischer-kreis.de
Lennart
Sieg
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7234
- Fax
- 02352 966887234
- L.Sieg@maerkischer-kreis.de
Verena
Stockey
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7090
- Fax
- 02352 966887090
- V.Stockey@maerkischer-kreis.de
Sandra
Stübner-Koslowski
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7088
- Fax
- 02352 966887088
- S.Stuebner-Koslowski@maerkischer-kreis.de
Viteritti
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7163
- Fax
- 02352 966887163
- R.Viteritti@maerkischer-kreis.de
Daniel
Waßmuth
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7187
- Fax
- 02352 966887187
- D.Wassmuth@maerkischer-kreis.de
Pflege - Hilfe zur Pflege
Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
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Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
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- aktuelle Einkommensnachweise (Rentenbescheide etc.)
- die letzten 10 Girokontoauszüge
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
- Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Grundbesitz
- Kopie des gültigen Personalausweises
- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
- Name und Anschrift der Krankenkasse, sowie die Krankenversicherungsnummer
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