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Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
- bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich,
- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
- für eine dauerstationäre Heimunterbringung.
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
- Grundantrag mit Anlagen (Formular 01 bis 08)
- aktuelle Einkommensnachweise (Rentenbescheide etc.)
- die letzten 10 Girokontoauszüge
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
- Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Grundbesitz
- Kopie des gültigen Personalausweises
- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
- Name und Anschrift der Krankenkasse, sowie die Krankenversicherungsnummer
- entsprechender Pflegekassenbescheid zur beantragten Leistung
- aktuelles Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegekasse (MDK)
- ggf. weitere aktuelle medizinische Unterlagen
- 01 Grundantrag
- 01a Antrag auf Pflegewohngeld
- 01b Zustimmung zur Antragstellung Pflegewohngeld
- 02 Anlage Einkünfte
- 03 Anlage Belastungen
- 04 Anlage Vermögen
- 05 Anlage Unterhaltsansprüche
- 06 Anlage Rentabilitätsberechnung
- 07 Einwilligungserklärung
- 08 Anlage Häusliche Pflege
- Pflegeberatung digital - Pflege Café
Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
- bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich,
- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
- für eine dauerstationäre Heimunterbringung.
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
- Grundantrag mit Anlagen (Formular 01 bis 08)
- aktuelle Einkommensnachweise (Rentenbescheide etc.)
- die letzten 10 Girokontoauszüge
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
- Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Grundbesitz
- Kopie des gültigen Personalausweises
- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
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- entsprechender Pflegekassenbescheid zur beantragten Leistung
- aktuelles Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegekasse (MDK)
- ggf. weitere aktuelle medizinische Unterlagen
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- 01a Antrag auf Pflegewohngeld
- 01b Zustimmung zur Antragstellung Pflegewohngeld
- 02 Anlage Einkünfte
- 03 Anlage Belastungen
- 04 Anlage Vermögen
- 05 Anlage Unterhaltsansprüche
- 06 Anlage Rentabilitätsberechnung
- 07 Einwilligungserklärung
- 08 Anlage Häusliche Pflege
- Pflegeberatung digital - Pflege Café
Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
- bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich,
- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
- für eine dauerstationäre Heimunterbringung.
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
- Grundantrag mit Anlagen (Formular 01 bis 08)
- aktuelle Einkommensnachweise (Rentenbescheide etc.)
- die letzten 10 Girokontoauszüge
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
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- Kopie des gültigen Personalausweises
- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
- Name und Anschrift der Krankenkasse, sowie die Krankenversicherungsnummer
- entsprechender Pflegekassenbescheid zur beantragten Leistung
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- ggf. weitere aktuelle medizinische Unterlagen
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- 04 Anlage Vermögen
- 05 Anlage Unterhaltsansprüche
- 06 Anlage Rentabilitätsberechnung
- 07 Einwilligungserklärung
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- Pflegeberatung digital - Pflege Café
Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
- bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich,
- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
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Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
- Grundantrag mit Anlagen (Formular 01 bis 08)
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- 05 Anlage Unterhaltsansprüche
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- 07 Einwilligungserklärung
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- Pflegeberatung digital - Pflege Café
Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
- bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich,
- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
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Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
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- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
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- Pflegeberatung digital - Pflege Café
Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
- bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich,
- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
- für eine dauerstationäre Heimunterbringung.
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
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- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
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- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
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Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
- bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich,
- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
- für eine dauerstationäre Heimunterbringung.
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
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- Pflegeberatung digital - Pflege Café
Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
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- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
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Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
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- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
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Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
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- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
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Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
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- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
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- 05 Anlage Unterhaltsansprüche
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Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
- bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich,
- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
- für eine dauerstationäre Heimunterbringung.
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
- Grundantrag mit Anlagen (Formular 01 bis 08)
- aktuelle Einkommensnachweise (Rentenbescheide etc.)
- die letzten 10 Girokontoauszüge
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
- Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Grundbesitz
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- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
- Name und Anschrift der Krankenkasse, sowie die Krankenversicherungsnummer
- entsprechender Pflegekassenbescheid zur beantragten Leistung
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- ggf. weitere aktuelle medizinische Unterlagen
- 01 Grundantrag
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- 01b Zustimmung zur Antragstellung Pflegewohngeld
- 02 Anlage Einkünfte
- 03 Anlage Belastungen
- 04 Anlage Vermögen
- 05 Anlage Unterhaltsansprüche
- 06 Anlage Rentabilitätsberechnung
- 07 Einwilligungserklärung
- 08 Anlage Häusliche Pflege
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Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
- bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich,
- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
- für eine dauerstationäre Heimunterbringung.
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
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- die letzten 10 Girokontoauszüge
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
- Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Grundbesitz
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- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
- Name und Anschrift der Krankenkasse, sowie die Krankenversicherungsnummer
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- ggf. weitere aktuelle medizinische Unterlagen
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- 05 Anlage Unterhaltsansprüche
- 06 Anlage Rentabilitätsberechnung
- 07 Einwilligungserklärung
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Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
- bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich,
- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
- für eine dauerstationäre Heimunterbringung.
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
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- die letzten 10 Girokontoauszüge
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- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
- Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Grundbesitz
- Kopie des gültigen Personalausweises
- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
- Name und Anschrift der Krankenkasse, sowie die Krankenversicherungsnummer
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Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
- bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich,
- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
- für eine dauerstationäre Heimunterbringung.
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
- Grundantrag mit Anlagen (Formular 01 bis 08)
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- die letzten 10 Girokontoauszüge
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
- Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Grundbesitz
- Kopie des gültigen Personalausweises
- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
- Name und Anschrift der Krankenkasse, sowie die Krankenversicherungsnummer
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- 02 Anlage Einkünfte
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- 04 Anlage Vermögen
- 05 Anlage Unterhaltsansprüche
- 06 Anlage Rentabilitätsberechnung
- 07 Einwilligungserklärung
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Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
- bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich,
- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
- für eine dauerstationäre Heimunterbringung.
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
- Grundantrag mit Anlagen (Formular 01 bis 08)
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- die letzten 10 Girokontoauszüge
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
- Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Grundbesitz
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- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
- Name und Anschrift der Krankenkasse, sowie die Krankenversicherungsnummer
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- 02 Anlage Einkünfte
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- 04 Anlage Vermögen
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- 06 Anlage Rentabilitätsberechnung
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Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
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- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
- für eine dauerstationäre Heimunterbringung.
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
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- aktuelle Einkommensnachweise (Rentenbescheide etc.)
- die letzten 10 Girokontoauszüge
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- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
- Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Grundbesitz
- Kopie des gültigen Personalausweises
- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
- Name und Anschrift der Krankenkasse, sowie die Krankenversicherungsnummer
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- 04 Anlage Vermögen
- 05 Anlage Unterhaltsansprüche
- 06 Anlage Rentabilitätsberechnung
- 07 Einwilligungserklärung
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Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
- bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich,
- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
- für eine dauerstationäre Heimunterbringung.
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
- Grundantrag mit Anlagen (Formular 01 bis 08)
- aktuelle Einkommensnachweise (Rentenbescheide etc.)
- die letzten 10 Girokontoauszüge
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
- Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Grundbesitz
- Kopie des gültigen Personalausweises
- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
- Name und Anschrift der Krankenkasse, sowie die Krankenversicherungsnummer
- entsprechender Pflegekassenbescheid zur beantragten Leistung
- aktuelles Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegekasse (MDK)
- ggf. weitere aktuelle medizinische Unterlagen
- 01 Grundantrag
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- 01b Zustimmung zur Antragstellung Pflegewohngeld
- 02 Anlage Einkünfte
- 03 Anlage Belastungen
- 04 Anlage Vermögen
- 05 Anlage Unterhaltsansprüche
- 06 Anlage Rentabilitätsberechnung
- 07 Einwilligungserklärung
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- Pflegeberatung digital - Pflege Café
Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
- bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich,
- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
- für eine dauerstationäre Heimunterbringung.
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
- Grundantrag mit Anlagen (Formular 01 bis 08)
- aktuelle Einkommensnachweise (Rentenbescheide etc.)
- die letzten 10 Girokontoauszüge
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
- Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Grundbesitz
- Kopie des gültigen Personalausweises
- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
- Name und Anschrift der Krankenkasse, sowie die Krankenversicherungsnummer
- entsprechender Pflegekassenbescheid zur beantragten Leistung
- aktuelles Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegekasse (MDK)
- ggf. weitere aktuelle medizinische Unterlagen
- 01 Grundantrag
- 01a Antrag auf Pflegewohngeld
- 01b Zustimmung zur Antragstellung Pflegewohngeld
- 02 Anlage Einkünfte
- 03 Anlage Belastungen
- 04 Anlage Vermögen
- 05 Anlage Unterhaltsansprüche
- 06 Anlage Rentabilitätsberechnung
- 07 Einwilligungserklärung
- 08 Anlage Häusliche Pflege
- Pflegeberatung digital - Pflege Café
Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
- bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich,
- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
- für eine dauerstationäre Heimunterbringung.
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
- Grundantrag mit Anlagen (Formular 01 bis 08)
- aktuelle Einkommensnachweise (Rentenbescheide etc.)
- die letzten 10 Girokontoauszüge
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
- Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Grundbesitz
- Kopie des gültigen Personalausweises
- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
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- entsprechender Pflegekassenbescheid zur beantragten Leistung
- aktuelles Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegekasse (MDK)
- ggf. weitere aktuelle medizinische Unterlagen
- 01 Grundantrag
- 01a Antrag auf Pflegewohngeld
- 01b Zustimmung zur Antragstellung Pflegewohngeld
- 02 Anlage Einkünfte
- 03 Anlage Belastungen
- 04 Anlage Vermögen
- 05 Anlage Unterhaltsansprüche
- 06 Anlage Rentabilitätsberechnung
- 07 Einwilligungserklärung
- 08 Anlage Häusliche Pflege
- Pflegeberatung digital - Pflege Café
Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
- bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich,
- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
- für eine dauerstationäre Heimunterbringung.
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
- Grundantrag mit Anlagen (Formular 01 bis 08)
- aktuelle Einkommensnachweise (Rentenbescheide etc.)
- die letzten 10 Girokontoauszüge
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
- Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Grundbesitz
- Kopie des gültigen Personalausweises
- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
- Name und Anschrift der Krankenkasse, sowie die Krankenversicherungsnummer
- entsprechender Pflegekassenbescheid zur beantragten Leistung
- aktuelles Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegekasse (MDK)
- ggf. weitere aktuelle medizinische Unterlagen
- 01 Grundantrag
- 01a Antrag auf Pflegewohngeld
- 01b Zustimmung zur Antragstellung Pflegewohngeld
- 02 Anlage Einkünfte
- 03 Anlage Belastungen
- 04 Anlage Vermögen
- 05 Anlage Unterhaltsansprüche
- 06 Anlage Rentabilitätsberechnung
- 07 Einwilligungserklärung
- 08 Anlage Häusliche Pflege
- Pflegeberatung digital - Pflege Café
Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
- bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich,
- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder
- für eine dauerstationäre Heimunterbringung.
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Die Pflegeberatung steht für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
- Grundantrag mit Anlagen (Formular 01 bis 08)
- aktuelle Einkommensnachweise (Rentenbescheide etc.)
- die letzten 10 Girokontoauszüge
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
- Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Grundbesitz
- Kopie des gültigen Personalausweises
- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
- Name und Anschrift der Krankenkasse, sowie die Krankenversicherungsnummer
- entsprechender Pflegekassenbescheid zur beantragten Leistung
- aktuelles Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegekasse (MDK)
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- 01a Antrag auf Pflegewohngeld
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- 08 Anlage Häusliche Pflege
- Pflegeberatung digital - Pflege Café
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
Laura
Arens
- Telefon
- 02352 966-7228
- Fax
- 02352 966887228
- L.Arens@maerkischer-kreis.de
Daria
Bosse
- Telefon
- 02352 966-7188
- Fax
- 02352 966887188
- D.Bosse@maerkischer-kreis.de
Laura
Falkner
- Telefon
- 02352 966-7185
- Fax
- 02352 966887185
- L.Falkner@maerkischer-kreis.de
Mariella
Günther
- Telefon
- 02352 966-7235
- Fax
- 02352 966887235
- M.Guenther@maerkischer-kreis.de
Fynn
Hampel
- Telefon
- 02352 966-7233
- Fax
- 02352 966887233
- F.Hampel@maerkischer-kreis.de
Fidan
Kadayifci
- Telefon
- 02352 966-7186
- Fax
- 02352 966887186
- F.Kadayifci@maerkischer-kreis.de
Michael
Karmann
- Telefon
- 02352 966-7082
- Fax
- 02352 966887082
- M.Karmann@maerkischer-kreis.de
Annika
Knaub
- Telefon
- 02352 966-7174
- Fax
- 02352 966887174
- A.Knaub@maerkischer-kreis.de
Martina
König
- Telefon
- 02352 966-7096
- Fax
- 02352 966887096
- M.Koenig@maerkischer-kreis.de
Tobias
Köper
- Telefon
- 02352 966-7281
- Fax
- 02352 966887281
- T.Koeper@maerkischer-kreis.de
Rebecca
Kroek
- Telefon
- 02352 966-7118
- Fax
- 02352 966887118
- R.Kroek@maerkischer-kreis.de
Annika
Langwald
- Telefon
- 02352 966-7087
- Fax
- 02352 966887087
- A.Langwald@maerkischer-kreis.de
Jana
Makala
- Telefon
- 02352 966-7176
- Fax
- 02352 966887176
- J.Makala@maerkischer-kreis.de
Viola
Matthe
- Telefon
- 02352 966-7015
- Fax
- 02352 966887015
- V.Matthe@maerkischer-kreis.de
Katharina
Meyer
- Telefon
- 02352 966-7097
- Fax
- 02352 966887097
- K.Meyer@maerkischer-kreis.de
Katja
Neumann
- Telefon
- 02352 966-7128
- Fax
- 02352 966887128
- K.Neumann@maerkischer-kreis.de
Agnes
Nocker
- Telefon
- 02352 966-7086
- Fax
- 02352 966887086
- A.Nocker@maerkischer-kreis.de
Kathrin
Polus
- Telefon
- 02352 966-7130
- Fax
- 02352 966887130
- K.Polus@maerkischer-kreis.de
Barbara
Prinsen
- Telefon
- 02352 966-7177
- Fax
- 02352 966887177
- B.Prinsen@maerkischer-kreis.de
Ines
Schulte
- Telefon
- 02352 966-7109
- Fax
- 02352 966887109
- I.Schulte@maerkischer-kreis.de
Lennart
Sieg
- Telefon
- 02352 966-7234
- Fax
- 02352 966887234
- L.Sieg@maerkischer-kreis.de
Verena
Stockey
- Telefon
- 02352 966-7090
- Fax
- 02352 966887090
- V.Stockey@maerkischer-kreis.de
Sandra
Stübner-Koslowski
- Telefon
- 02352 966-7088
- Fax
- 02352 966887088
- S.Stuebner-Koslowski@maerkischer-kreis.de
Rabea
Viteritti
- Telefon
- 02352 966-7163
- Fax
- 02352 966887163
- R.Viteritti@maerkischer-kreis.de
Daniel
Waßmuth
- Telefon
- 02352 966-7187
- Fax
- 02352 966887187
- D.Wassmuth@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
Christine
Fischer
- Telefon
- 02352 966-7005
- Fax
- 02352 966887005
- C.Fischer@maerkischer-kreis.de
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Anke
Westhelle
- Telefon
- 02351 966-6985
- Fax
- 02351 966886985
- A.Westhelle@maerkischer-kreis.de
Pflege - Hilfe zur Pflege
Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
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In interessanten und interaktiven Vorträgen informieren die Pflegeberaterinnen des Märkischen Kreises neutral und kostenlos über unterschiedliche Themenschwerpunkte.
Kontakt
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