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- Reha-Maßnahmen / Kuren - Beihilfefähigkeit bei Beamten
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Vor Rehabiltations- oder Kurmaßnahmen für Beamte mit Wohnsitz im Märkischen Kreis muss die medizinische Notwendigkeit durch eine Amtsärztliche Untersuchung bestätigt werden, um Beihilfe zu erlangen.
Wenn der behandelnde Arzt eine Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme für erforderlich hält, sollte frühzeitig ein entsprechendes Attest bei der zuständigen Beihilfestelle eingereicht werden. Diese beauftragt den Märkischen Kreis mit einer amtsärztlichen Untersuchung und Stellungnahme, um die Notwendigkeit zu bestätigen.
Die Betroffenen erhalten daraufhin einen schriftlichen Untersuchungstermin.
Die Kosten für die Untersuchungen können in Lüdenscheid bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
Lichtbildausweis ärztliches Attest ggf. weitere fachärztliche Unterlagen
31,00 € oder 60,00 €
2-3 Wochen nach Erhalt des Auftrages
Vor Rehabiltations- oder Kurmaßnahmen für Beamte mit Wohnsitz im Märkischen Kreis muss die medizinische Notwendigkeit durch eine Amtsärztliche Untersuchung bestätigt werden, um Beihilfe zu erlangen.
Wenn der behandelnde Arzt eine Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme für erforderlich hält, sollte frühzeitig ein entsprechendes Attest bei der zuständigen Beihilfestelle eingereicht werden. Diese beauftragt den Märkischen Kreis mit einer amtsärztlichen Untersuchung und Stellungnahme, um die Notwendigkeit zu bestätigen.
Die Betroffenen erhalten daraufhin einen schriftlichen Untersuchungstermin.
Die Kosten für die Untersuchungen können in Lüdenscheid bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
Lichtbildausweis ärztliches Attest ggf. weitere fachärztliche Unterlagen
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- 001 Bismarckstraße 15 58762 Altena
Silvia
Sauder
- Telefon
- 02371 966-8066
- Fax
- 02371 966888066
- S.Sauder@maerkischer-kreis.de
Bianca
Schrenner
- Telefon
- 02351 966-6900
- Fax
- 02351 966886900
- B.Schrenner@maerkischer-kreis.de
Reha-Maßnahmen / Kuren - Beihilfefähigkeit bei Beamten
Vor Rehabiltations- oder Kurmaßnahmen für Beamte mit Wohnsitz im Märkischen Kreis muss die medizinische Notwendigkeit durch eine Amtsärztliche Untersuchung bestätigt werden, um Beihilfe zu erlangen.
Wenn der behandelnde Arzt eine Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme für erforderlich hält, sollte frühzeitig ein entsprechendes Attest bei der zuständigen Beihilfestelle eingereicht werden. Diese beauftragt den Märkischen Kreis mit einer amtsärztlichen Untersuchung und Stellungnahme, um die Notwendigkeit zu bestätigen.
Die Betroffenen erhalten daraufhin einen schriftlichen Untersuchungstermin.
Die Kosten für die Untersuchungen können in Lüdenscheid bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
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